Betreff
Zehentweg in Burgfarrnbach - Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich
Vorlage
SVA/069/2015
Art
Beschlussvorlage - AB

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 


Der Zehentweg in Burgfarrnbach ist Teil einer Tempo 30-Zone zwischen Würzburger Straße und  Bahnlinie mit niedrigen Verkehrsaufkommen.  Hinsichtlich der Fahrbahngestaltung fügt sich der Zehentweg nahtlos in die der Umgebungsstraßen ein.

Anhand der Verwaltungsvorschriften wurde die Möglichkeit geprüft, ob ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann.

Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion in Betracht. Die Aufenthaltsfunktion dieser Flächen kann durch sog. Möblierungen geschaffen werden. Einem ortsfremden Nutzer der Straße muss sofort auffallen (auch ohne Verkehrszeichen), dass er sich in einem solchen Bereich befindet. Insofern ist ein verkehrsplanerisches Gesamtkonzept für den Zehentweg mit Umgebung erforderlich. Im derzeitigen Straßenzustand, ohne Änderungen an Fahrbahnbelag, Möblierung usw., ist die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung von weniger als 30 km/h kommt in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion in Frage. Im Zehentweg wurde kein hohes Fußgängeraufkommen festgestellt. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf unter 30 km/h scheidet somit aus.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Hauptstraßen Tempo 30-Zonen zur Steigerung der Wohnqualität anzuordnen. Davon hat die Stadt Fürth Gebrauch gemacht. Da es mit Sicherheit im Stadtgebiet weitere ähnliche Örtlichkeiten gibt, würde eine punktuelle Änderung der Tempo 30-Zone ein Ende einer harmonisierten und systematischen Verkehrsberuhigung bedeuten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: