Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Die Fahrspuren des
Geradeausfahrenden aus Richtung Norden und des Linksabbiegers aus Richtung
Osten sind in dem Vorschlag lediglich durch Markierungen getrennt. Das
Überfahren im Kurvenbereich ist baulich nicht wirksam verhindert, so dass durch
die Maßnahmen zusätzliche Gefahrenstellen geschaffen werden.
Im weiteren Verlauf
müssen die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Osten in Richtung Südwesttangente
die Fahrspur wechseln und rechts einfädeln. Gleichzeitig wechseln Linksabbieger
aus Richtung Norden in Richtung Osten die Fahrspur.
Ungeachtet der
einspurigen Befahrbarkeit in den Kurvenbereichen durch alle zugelassenen
Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, ist
die vorgeschlagene Verkehrsabwicklung im Bereich lichtsignalgeregelter
Kreuzungen und Einmündungen nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen nicht
zulässig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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