Betreff
Neuorganisation der Reinigungsbereiche - Erhöhung der Fremdreinigungsquote
Vorlage
OrgA/067/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Die städtischen Objekte werden weiterhin mit eigenen Kräften gereinigt. Jedoch soll das Verhältnis Fremd- und Eigenreinigung angeglichen werden. Dazu werden die im Sachverhalt dargestellten Objekte in Fremdreinigung überführt.

Damit werden realistisch Einsparungen von 2,42 Mio. € in neun Jahren erzielt und ab 2025 jährlich 510.020 €.

 


In seiner Sitzung am 23.02.2011 wurde vom Stadtrat die „Neuorganisation des Reinigungsbereichs“ beschlossen. Unter Ziff. 5 dieses Beschlusses heißt es:

 

„Künftige Neueinstellungen von Reinigungskräften sind (weiterhin) ausgeschlossen“.

 

Zielsetzung dieser Beschlussziffer war es, dass GWF (wenn sich das Reinigungspersonal durch Ausscheiden und evtl. Fluktuation nach unten bewegt) dann wieder in eine stärkere Fremdvergabe einschwenken muss.

 

In der einschlägigen OrgA-Stellungnahme hierzu (vom 11.02.2011) heißt es weiter:

Entsprechend dieser zunächst noch abzuwartenden Entwicklung im Reinigungsbereich ist dann mittelfristig zu entscheiden in welchem Verhältnis Fremd- und Eigenreinigung bei der Stadt Fürth zueinander stehen sollen; dies ist dann auch als politische Vorgabe zu sehen.

 

Es sind nunmehr mehr als drei Jahre vergangen, dass die Kernpunkte der o.g. Neuorganisation, wie

 

  • Neues Reinigungsverfahren
  • Verbesserung der Reinigungstechnik und Arbeitsmittel
  • Einweisung des Reinigungspersonals in das neue Reinigungsverfahren
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • Personalentwicklung
  • Bildung neuer Strukturen
  • Verzicht auf Springerstellen
  • Umstellung der Fassadenreinigung von bisher 2x jährlich auf 1x jährlich
  • Einstellung von Reinigungskräften in EGr 01
  • Umrechnung auf der Grundlage neuer Richtwerte
  • Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung

 

umgesetzt wurden.

 

Vor dem Hintergrund der seit Jahren nicht sehr günstigen Finanzlage der Stadt Fürth, müssen alle erdenklichen Potentiale ausgeschöpft werden, um für zukünftige und nachhaltige Entscheidungen der Stadt Handlungsfreiheiten zu gewinnen.

 

Hierzu gehört, dass die Quote der Eigenreinigung / Fremdreinigung auf den Prüfstand gestellt werden muss.

 

Dies vor allem deshalb, da Eigenreinigung der öffentlichen Verwaltung aufgrund der höheren Tarif- und Soziallöhne und der damit korrespondierenden höheren Stundenverrechnungssätze kostenintensiver ist.

 

Diese Aussage wurde anhand eines belastbaren Vergleichs mit der näheren Betrachtung der Kosten, Produktivität und Zeitvorgaben erhärtet.

 

So wurde ermittelt, dass der Stundenverrechnungssatz (StVS) der Stadt Fürth den StVS von Fremdreinigungsfirmen (sogar unter Berücksichtigung, dass auf den StVS der Fremdreinigungsfirmen ein Aufschlag i.H.v. 10 % für den städtischen Overhead hinzu addiert wurde) um mehr als 10 % übersteigt und Fremdreinigungsfirmen im Durchschnitt ca. 17,5 % effektiver arbeiten.

 

Folgerichtig muss empfohlen werden, langfristig den Fremdreinigungsanteil der Stadt Fürth zu erhöhen und in eine politische Vorgabe umzusetzen.

 

 

Um dies zu erreichen wurde von GWF folgendes Umsetzungsszenario erarbeitet:

Vom 01.01.2016 bis 31.12.2024 werden Reinigungskräfte wegen Rentengewährung aus dem Dienst der Stadt Fürth ausscheiden; weitere Kräfte wegen vorgezogener Rentengewährung, Berufsunfähigkeitsrente sowie durch Kündigung.

 

Es ergibt sich folgender GWF-Umsetzungsplan und zeitlicher Ablauf von Eigen- in die Fremdreinigung:

 

Jahr

Objektart

Objekt

Anzahl der

R‘kräfte

Reinigungs-

stunden

mögliche Ersparnis im jeweiligen Jahr in EUR

2017

Verwaltungsgebäude

Sozialrathaus

3

2.338

13.477,19

2018

Verwaltungsgebäude,

Verwaltungsgebäude,

Betriebsgebäude

Rathaus

Wirtschaftsrathaus

Neue Feuerwehr

7

5.151

43.167,69

2019

Betriebsgebäude

Verwaltungsgebäude

Neues StEF-Gebäude

Technisches Rathaus

7

10.052

101.122,92

2020

Schulgebäude

Turnhalle

Betriebsgebäude

Berufsschule III

Jahnturnhalle

Hauptfriedhof-Gebäude

8

6.761

140.101,50

2021

Schulgebäude

Museum

Bücherei

Berufsschule I

Rundfunkmuseum

VoBü Fronmüllerstraße

5

10.257

199.241,32

2022

Berufsschule

Berufsschule II

6

3.479

219.304,02

2023

Schulgebäude

Helene-Lange-Gymnasium

6

7.135

260.450,48

2024

Schulgebäude

Heinrich-Schliemann-Gym.

6

10.046

318.372,16

2025

Betriebsgebäude

Betriebsgebäude

Bauhof

Grünflächenamt

3

5.312

349.008,18

10 Jahre

Summe

 

51

60.531

1.644.245,30

 

Dem Umsetzungsszenario folgend scheiden bis zum 31.12.2024 51 Reinigungskräfte wegen Rentengewährung aus. Diese Kräfte betreuen eine Objektreinigungsfläche, für die 60.531 Reinigungsstunden (R’Std.) benötigt werden. Weitere 22 befristete/bis 2016 ausscheidende Kräfte bzw. freie Stellen werden grundsätzlich unbefristet verlängert/nachbesetzt.

 

Auf dieser Basis können folgende Berechnungen angestellt werden:

 

 

R’Std

StVS

Kosten

Differenz

es scheiden 51 Reinigungskräfte aus dem aktiven Dienst aus

 

 

 

 

Eigenreinigung

60.531

23,00

1.392.213

 

Fremdreinigung

bei Kürzung der R’Std um 17,50 %

49.938

20,89

1.043.205

349.008

 

Die Auflistung zeigt die Potenziale auf, die bei einer Neuorientierung der Stadt Fürth hin zur Fremdreinigung gehoben werden können.

 

Es wird sich im Verlauf dieser neun Jahre also nach GWF-Berechnung mindestens eine Gesamtersparnis von 1.644.245,30 EUR ergeben, für die weiteren Jahre ab dem Jahr 2025 wird die Stadt Fürth jedes Jahr 349.008 EUR weniger ausgeben müssen als im Jahr 2015.

 

Realistisch betrachtet wird sich das Einsparungspotential aber nochmals erhöhen, da im o.a. Stundenverrechnungssatz (StVS) von GWF/IB nur 10 durchschnittliche Krankheitstage in den Produktivlohn eingesetzt wurden. Tatsächlich betragen die durchschnittlichen Krankheitstage der Fürther Reinigungskräfte aber 33 Kalendertage im Jahr 2013. Berücksichtigt man dieses, so ergibt sich folgende Berechnung:

 

 

R’Std

StVS

Kosten

Differenz

es scheiden 51 Reinigungskräfte aus dem aktiven Dienst aus

 

 

 

 

Eigenreinigung

60.531

25,66

1.553.225

 

Fremdreinigung

Bei Kürzung der R’Std um 17,50 %

49.938

20,89

1.043.205

510.020

 

Bei dieser Sichtweise würde sich im Verlauf von neun Jahre eine Gesamtersparnis von 2.428.487,17 EUR ergeben, für die weiteren Jahre ab dem Jahr 2025 würde die Stadt Fürth jedes Jahr 510.020 EUR weniger ausgeben müssen als im Jahr 2015.

 

 

 

Ergänzende Hinweise

 

Auswirkungen der Reduzierung der Mitarbeiter/innen

 

Ab 01.01.2025 würden sich dann noch ca. 100 Reinigungskräfte im Dienst der Stadt Fürth befinden. Die Reduzierung der Beschäftigten um ca. 50 Mitarbeiter/innen wird sich selbstverständlich auch auf den dafür aufzuwendenden Personaleinsatz in den Dienststellen GWF/IB, PA (Lohnabrechnung, BEM-Gespräche, Arbeitsgerichtsprozesse, Personalsachbearbeitung), den Beteiligungsstellen (PRat und GST) sowie auf die Querschnittsämter (hier vor allem OrgA, Käm u.a.) auswirken.

 

Selbst bei der Reduzierung des Personals um ca. 33 % werden sich nicht unerhebliche Potenziale und Ressourcengewinne für diese Dienststellen ergeben, die dann dazu beitragen könnten weitere Aufgabenfelder zu intensivieren.

 

Aufwendungen des Sachgebiets „Objektleitung-Reinigung“

 

Bei näherer Betrachtung der Tätigkeiten im Sachgebiet „Objektleitung-Reinigung“ ergeben sich folgende Aufwendungen für die Betreuung des eigenen Personals:

 

Stelle

Funktion

 

WoStd.

Konzeptionelle Aufgaben 1)

Mitarbeiter-

führung

Optimierung der Eigenreinigung

Personal-

betreuung  2)

65930

SGL Objektleitung-Reinigung

39,00

10%

15 %

 

 

65931

Objektleitung-Reinigung

39,00

 

30 %

20 %

 

65932

Objektleitung-

Reinigung

39,00

 

30 %

20 %

 

65922

Sachbearbeitung

30,00

 

 

 

40 %

 

Summe Wochenstunden

60,85

4,00

29,25

15,60

12,00

                                                                                                                                             Quelle: Stellenbeschreibungen

 

1)   Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen, MAG und BEM; Abschluss von Zielvereinbarungen, Leistungsprämien, Regelung von objektübergreifenden Personaleinsätzen,

2)   Personalaufgaben, Personaldisposition, Organisation Reinigungsbetrieb, Zahlbarmachung Löhne

 

Dabei lässt sich ableiten, dass für die Betreuung der eigenen 150 Reinigungskräfte 60,85 Wochenstunden im Sachgebiet aufgewendet werden müssen. Bei einer Reduzierung des eigenen Personals um 33 % würden sich rechnerisch „freie“ Kapazitäten von 20,28 WoStd. ergeben.

 

Objektkontrollen in der Fremdreinigung und Beschwerdemanagement

 

Mit der Ausweitung der Fremdreinigungsbereiche wird sich eine Verschiebung der Aufgaben für die dabei zu veranlassenden Tätigkeiten (Ausschreibung, Vergabe, Rügen, Abrechnung) im Sachgebiet ergeben. Gleichzeitig ist das Mängel- und Beschwerdemanagement zu intensivieren. Da die Umstellung schrittweise und jährlich erfolgen könnte, sollten die eingesetzten o.g. Personalressourcen im Sachgebiet erhalten bleiben.

 

 

Entwicklung der Krankheitstage

 

Ergänzend muss noch auf die Entwicklung der Krankheitstage im städtischen Reinigungsdienst in den letzten fünf Jahren hingewiesen werden:

 

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

Prozentsatz

10,16 %

10,66 %

11,24 %

8,92 %

13,67 %

Durchschnittliche

Kalendertage pro Mitarbeiter/in

37,08

38,91

41,04

32,55

49,90

 

 

Diese Entwicklung lässt perspektivisch den Schluss zu, dass

 

-       sich Eigenreinigung für städtische Objekte (zusätzlich) verteuern wird.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


(Vorläufige) Stellungnahme der Personalvertretung