Die städtischen Objekte werden weiterhin mit eigenen Kräften gereinigt. Jedoch soll das Verhältnis Fremd- und Eigenreinigung angeglichen werden. Dazu werden die im Sachverhalt dargestellten Objekte in Fremdreinigung überführt.
Damit werden realistisch Einsparungen von 2,42 Mio. € in neun Jahren erzielt und ab 2025 jährlich 510.020 €.
In seiner Sitzung am 23.02.2011 wurde vom Stadtrat die „Neuorganisation des Reinigungsbereichs“ beschlossen. Unter Ziff. 5 dieses Beschlusses heißt es:
„Künftige Neueinstellungen
von Reinigungskräften sind (weiterhin) ausgeschlossen“.
Zielsetzung dieser Beschlussziffer war es, dass GWF (wenn sich das Reinigungspersonal durch Ausscheiden und evtl. Fluktuation nach unten bewegt) dann wieder in eine stärkere Fremdvergabe einschwenken muss.
In der einschlägigen
OrgA-Stellungnahme hierzu (vom 11.02.2011) heißt es weiter:
Entsprechend dieser zunächst
noch abzuwartenden Entwicklung im Reinigungsbereich ist dann mittelfristig zu
entscheiden in welchem Verhältnis Fremd- und Eigenreinigung bei der Stadt Fürth
zueinander stehen sollen; dies ist dann auch als politische Vorgabe zu sehen.
Es sind nunmehr mehr
als drei Jahre vergangen, dass die Kernpunkte der o.g. Neuorganisation, wie
- Neues Reinigungsverfahren
- Verbesserung der Reinigungstechnik und
Arbeitsmittel
- Einweisung des Reinigungspersonals in
das neue Reinigungsverfahren
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Personalentwicklung
- Bildung neuer Strukturen
- Verzicht auf Springerstellen
- Umstellung der Fassadenreinigung von
bisher 2x jährlich auf 1x jährlich
- Einstellung von Reinigungskräften in EGr
01
- Umrechnung auf der Grundlage neuer
Richtwerte
- Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung
umgesetzt wurden.
Vor dem Hintergrund
der seit Jahren nicht sehr günstigen Finanzlage der Stadt Fürth, müssen alle
erdenklichen Potentiale ausgeschöpft werden, um für zukünftige und nachhaltige
Entscheidungen der Stadt Handlungsfreiheiten zu gewinnen.
Hierzu gehört, dass
die Quote der Eigenreinigung / Fremdreinigung auf den Prüfstand gestellt werden
muss.
Dies vor allem
deshalb, da Eigenreinigung der öffentlichen Verwaltung aufgrund der höheren
Tarif- und Soziallöhne und der damit korrespondierenden höheren
Stundenverrechnungssätze kostenintensiver ist.
Diese Aussage wurde
anhand eines belastbaren Vergleichs mit der näheren Betrachtung der Kosten,
Produktivität und Zeitvorgaben erhärtet.
So wurde ermittelt,
dass der Stundenverrechnungssatz (StVS) der Stadt Fürth den StVS von
Fremdreinigungsfirmen (sogar unter Berücksichtigung, dass auf den StVS der
Fremdreinigungsfirmen ein Aufschlag i.H.v. 10 % für den städtischen Overhead
hinzu addiert wurde) um mehr als 10 % übersteigt und Fremdreinigungsfirmen im
Durchschnitt ca. 17,5 % effektiver arbeiten.
Folgerichtig muss empfohlen werden, langfristig den Fremdreinigungsanteil
der Stadt Fürth zu erhöhen und in eine politische Vorgabe umzusetzen.
Um dies zu
erreichen wurde von GWF folgendes Umsetzungsszenario erarbeitet:
Vom 01.01.2016 bis
31.12.2024 werden Reinigungskräfte wegen Rentengewährung aus dem Dienst der Stadt
Fürth ausscheiden; weitere Kräfte wegen vorgezogener Rentengewährung,
Berufsunfähigkeitsrente sowie durch Kündigung.
Es ergibt sich
folgender GWF-Umsetzungsplan und zeitlicher Ablauf von Eigen- in die
Fremdreinigung:
Jahr |
Objektart |
Objekt |
Anzahl der R‘kräfte |
Reinigungs- stunden |
mögliche Ersparnis im jeweiligen Jahr in EUR |
2017 |
Verwaltungsgebäude |
Sozialrathaus |
3 |
2.338 |
13.477,19 |
2018 |
Verwaltungsgebäude, Verwaltungsgebäude, Betriebsgebäude |
Rathaus Wirtschaftsrathaus Neue Feuerwehr |
7 |
5.151 |
43.167,69 |
2019 |
Betriebsgebäude Verwaltungsgebäude |
Neues StEF-Gebäude Technisches Rathaus |
7 |
10.052 |
101.122,92 |
2020 |
Schulgebäude Turnhalle Betriebsgebäude |
Berufsschule III Jahnturnhalle Hauptfriedhof-Gebäude |
8 |
6.761 |
140.101,50 |
2021 |
Schulgebäude Museum Bücherei |
Berufsschule I Rundfunkmuseum VoBü Fronmüllerstraße |
5 |
10.257 |
199.241,32 |
2022 |
Berufsschule |
Berufsschule II |
6 |
3.479 |
219.304,02 |
2023 |
Schulgebäude |
Helene-Lange-Gymnasium |
6 |
7.135 |
260.450,48 |
2024 |
Schulgebäude |
Heinrich-Schliemann-Gym. |
6 |
10.046 |
318.372,16 |
2025 |
Betriebsgebäude Betriebsgebäude |
Bauhof Grünflächenamt |
3 |
5.312 |
349.008,18 |
10 Jahre |
Summe |
|
51 |
60.531 |
1.644.245,30 |
Dem
Umsetzungsszenario folgend scheiden bis zum 31.12.2024 51
Reinigungskräfte wegen Rentengewährung aus. Diese Kräfte betreuen eine
Objektreinigungsfläche, für die 60.531 Reinigungsstunden (R’Std.) benötigt
werden. Weitere 22 befristete/bis 2016 ausscheidende Kräfte bzw. freie Stellen
werden grundsätzlich unbefristet verlängert/nachbesetzt.
Auf dieser Basis können
folgende Berechnungen angestellt werden:
|
R’Std |
StVS |
Kosten |
Differenz |
es scheiden 51
Reinigungskräfte aus dem aktiven Dienst aus |
|
|
|
|
Eigenreinigung |
60.531 |
23,00 |
1.392.213 |
|
Fremdreinigung bei Kürzung der R’Std um
17,50 % |
49.938 |
20,89 |
1.043.205 |
349.008 |
Die Auflistung zeigt
die Potenziale auf, die bei einer Neuorientierung der Stadt Fürth hin zur
Fremdreinigung gehoben werden können.
Es wird sich im
Verlauf dieser neun Jahre also nach GWF-Berechnung mindestens eine
Gesamtersparnis von 1.644.245,30 EUR ergeben, für die weiteren Jahre ab dem
Jahr 2025 wird die Stadt Fürth jedes Jahr 349.008 EUR weniger ausgeben müssen
als im Jahr 2015.
Realistisch
betrachtet wird sich das Einsparungspotential aber nochmals erhöhen, da im o.a.
Stundenverrechnungssatz (StVS) von GWF/IB nur 10 durchschnittliche
Krankheitstage in den Produktivlohn eingesetzt wurden. Tatsächlich betragen die
durchschnittlichen Krankheitstage der Fürther Reinigungskräfte aber 33
Kalendertage im Jahr 2013. Berücksichtigt man dieses, so ergibt sich folgende
Berechnung:
|
R’Std |
StVS |
Kosten |
Differenz |
es scheiden 51
Reinigungskräfte aus dem aktiven Dienst aus |
|
|
|
|
Eigenreinigung |
60.531 |
25,66 |
1.553.225 |
|
Fremdreinigung Bei Kürzung der R’Std um
17,50 % |
49.938 |
20,89 |
1.043.205 |
510.020 |
Bei dieser
Sichtweise würde sich im Verlauf von neun Jahre eine Gesamtersparnis von 2.428.487,17
EUR ergeben, für die weiteren Jahre ab dem Jahr 2025 würde die Stadt Fürth
jedes Jahr 510.020 EUR weniger ausgeben müssen als im Jahr 2015.
Ergänzende
Hinweise
Auswirkungen der
Reduzierung der Mitarbeiter/innen
Ab 01.01.2025 würden
sich dann noch ca. 100 Reinigungskräfte im Dienst der Stadt Fürth befinden. Die
Reduzierung der Beschäftigten um ca. 50 Mitarbeiter/innen wird sich
selbstverständlich auch auf den dafür aufzuwendenden Personaleinsatz in den
Dienststellen GWF/IB, PA (Lohnabrechnung, BEM-Gespräche, Arbeitsgerichtsprozesse,
Personalsachbearbeitung), den Beteiligungsstellen (PRat und GST) sowie auf die
Querschnittsämter (hier vor allem OrgA, Käm u.a.) auswirken.
Selbst bei der
Reduzierung des Personals um ca. 33 % werden sich nicht unerhebliche Potenziale
und Ressourcengewinne für diese Dienststellen ergeben, die dann dazu beitragen
könnten weitere Aufgabenfelder zu intensivieren.
Aufwendungen des
Sachgebiets „Objektleitung-Reinigung“
Bei näherer
Betrachtung der Tätigkeiten im Sachgebiet „Objektleitung-Reinigung“ ergeben
sich folgende Aufwendungen für die Betreuung des eigenen Personals:
Stelle |
Funktion |
WoStd. |
Konzeptionelle Aufgaben 1) |
Mitarbeiter- führung |
Optimierung der Eigenreinigung |
Personal- betreuung 2) |
65930 |
SGL
Objektleitung-Reinigung |
39,00 |
10% |
15 % |
|
|
65931 |
Objektleitung-Reinigung |
39,00 |
|
30 % |
20 % |
|
65932 |
Objektleitung- Reinigung |
39,00 |
|
30 % |
20 % |
|
65922 |
Sachbearbeitung |
30,00 |
|
|
|
40 % |
|
Summe Wochenstunden |
60,85 |
4,00 |
29,25 |
15,60 |
12,00 |
Quelle:
Stellenbeschreibungen
1) Organisation
von Weiterbildungsmaßnahmen, MAG und BEM; Abschluss von Zielvereinbarungen,
Leistungsprämien, Regelung von objektübergreifenden Personaleinsätzen,
2) Personalaufgaben,
Personaldisposition, Organisation Reinigungsbetrieb, Zahlbarmachung Löhne
Dabei lässt sich
ableiten, dass für die Betreuung der eigenen 150 Reinigungskräfte 60,85
Wochenstunden im Sachgebiet aufgewendet werden müssen. Bei einer Reduzierung
des eigenen Personals um 33 % würden sich rechnerisch „freie“ Kapazitäten von
20,28 WoStd. ergeben.
Objektkontrollen
in der Fremdreinigung und Beschwerdemanagement
Mit der Ausweitung
der Fremdreinigungsbereiche wird sich eine Verschiebung der Aufgaben für die
dabei zu veranlassenden Tätigkeiten (Ausschreibung, Vergabe, Rügen, Abrechnung)
im Sachgebiet ergeben. Gleichzeitig ist das Mängel- und Beschwerdemanagement zu
intensivieren. Da die Umstellung schrittweise und jährlich erfolgen könnte,
sollten die eingesetzten o.g. Personalressourcen im Sachgebiet erhalten
bleiben.
Entwicklung der
Krankheitstage
Ergänzend muss noch
auf die Entwicklung der Krankheitstage im städtischen Reinigungsdienst in den
letzten fünf Jahren hingewiesen werden:
Jahr |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Prozentsatz |
10,16 % |
10,66 % |
11,24 % |
8,92 % |
13,67 % |
Durchschnittliche Kalendertage pro
Mitarbeiter/in |
37,08 |
38,91 |
41,04 |
32,55 |
49,90 |
Diese Entwicklung
lässt perspektivisch den Schluss zu, dass
-
sich
Eigenreinigung für städtische Objekte (zusätzlich) verteuern wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
(Vorläufige) Stellungnahme der Personalvertretung