Betreff
Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung im Bereich der Fuchsstraße und der Dambacher Str. in Fürth durch das Landratsamt Fürth
Vorlage
OA/142/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt die vom Landratsamt Fürth geplante Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal infra – VWSR – und die Stellungnahme der Verwaltung im Verordnungsverfahren zur Kenntnis.


Die infra fürth gmbh betreibt im Rednitztal innerhalb der Stadtgebiete Fürth und Zirndorf eine Trinkwassergewinnung mit Betrieb der Fassungen I, II und III. Derzeit ist das Wasserschutzgebiet durch die Verordnung der Stadt Fürth über das Wasserschutzgebiet Rednitztal der infra fürth für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Fürth (Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal infra – VWSR) vom 06.12.1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.07.2003, festgesetzt.

 

Für das Wasserschutzgebiet problematisch wurde seit Jahrzehnten die Fuchsstraße gesehen, die den Fassungsbereich I des o.g. Wasserschutzgebiets in Ost-West-Richtung quert. Mit Urteil des VG Ansbach vom 30.06.2003 wurde der von der Stadt Fürth angestrebte Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken für die Verlegung der Fuchsstraße aufgehoben. Im Urteil wurde festgehalten, dass wesentliche Planunterlagen wie die Ausweisung des Fassungsbereichs, in dem sich die Fuchsstraße befindet, aus fachlichen Erwägungen nicht nachvollziehbar und nur grob festgesetzt wären.

 

Auf Grund dieser Entscheidung hat die infra fürth gmbh detaillierte Untersuchungen und Berechnungen zur Neudefinition der Schutzzonengrenzen der Fassung I in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Ingenieurbüros bestätigte im Wesentlichen die derzeitigen Festsetzungen; lediglich im Bereich der Fuchsstraße und der Dambacher Straße sind Änderungen im Grenzverlauf erforderlich. Die Grenze des Fassungsbereichs soll in nördliche Richtung verschoben werden. Die Fuchsstraße verläuft danach außerhalb des Fassungsbereichs (vgl. Lageplan 1). Der Grenzverlauf der Zone II soll im Bereich der Dambacher Straße von deren östlicher Seite auf die westliche verlegt werden. Die Dambacher Straße würde somit in der Zone III A liegen (vgl. Lageplan 2)

 

Die infra fürth gmbh stellte daraufhin am 13.04.2005 bei der Stadt Fürth den wasserrechtlichen Antrag auf Änderung des Wasserschutzgebiets. Am 19.09.2007 wurde ein Tektur-Antrag mit den eingearbeiteten Ergebnissen der zwischenzeitlich getätigten Brunnenbohrungen in der Fassung I und weiterer Untersuchungen eingereicht.

 

Mit Beschluss vom 14.05.2009 wurde die Verwaltung durch den Umweltausschuss beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung durchzuführen.

 

Aufgrund der Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) ging die Zuständigkeit für die Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung zum 01.01.2011 von der Stadt Fürth auf den Landkreis Fürth über, da der überwiegende Teil des Wasserschutzgebiets im Landkreis Fürth liegt (Landkreis Fürth: ca. 594 ha, Stadt Fürth: ca. 530 ha, Stadt Nürnberg: ca. 170 ha).

 

Das Landratsamt Fürth hat das Verfahren zur Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung wieder aufgenommen und die Stadt Fürth um Stellungnahme gebeten.

 

Das OA beabsichtigt in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen (TfA, StEF, SpA und LA) das Einvernehmen mit dem Vorhaben zu erklären.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan - Änderungen der Schutzgebietszonen