Betreff
Waldkindergarten "Moggerla" - Inbetriebnahme von Kiga-Bauwägen für eine 1-gruppige Kindergartengruppe mit 20 Plätzen im Stadtwald Fürth
Vorlage
JgA/203/2015/1
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Erwerb von Kiga-Bauwägen (inkl. Zusatzausstattung) zur Inbetriebnahme einer 1-gruppigen Kindergartengruppe genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer noch zu beantragenden (Bau-)Genehmigung und dem Vorbehalt, dass das Vorhaben und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind und die Kiga-Bauwägen für eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angeschafft werden.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 den o.g. Beschluss gefasst.

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Der Verein „Moggerla“ plant eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen als sog. „Waldkindergarten“ im Stadtwald Fürth. Der Standort ist der anliegenden Skizze zu entnehmen. Er ist mit der Stadtförsterei abgestimmt. Der Betrieb erfordert den Erwerb von 2 Kiga-Bauwägen (inkl. Zusatzausstattung) und einem dazugehörigen Materialwagen.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht und ergänzt sinnvoll die bereits vorhandene Krippe und den Hort des Vereins in der Oberfürberger Straße mit einer Kindergartengruppe.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 30.04.2014 beschlossen,  neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Zur Finanzierung: Nach Wegfall der gesetzlichen Regelung hat sich die Stadt bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, weiterhin mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligt.

 

Die Bagatellgrenze für Kindertageseinrichtungen liegt bei 100.000 €. Sollten die Kosten der Maßnahme diesen Betrag unterschreiten ist eine staatliche Förderung nicht möglich.

 

 

Ermittlung des städt. Kostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit 45 %.           .

 

Die (vorläufigen) zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich auf 100.623 €.

Der städtische Kostenzuschuss beträgt somit voraussichtlich 67.082 €  (2/3 der zuweisungsfähigen Kosten). Bei einem Fördersatz von 45 % beträgt die staatliche Förderung dabei rd. 30.000 €.

 

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

  44.018 =  Kiga-Bauwagen 1

  39.627 =  Kiga-Bauwagen 2 (Ruhewagen)

  10.698 =  Materialwagen

    4.590 =  Podest

    1.690 =  Fluchttür

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100.623 = Gesamtkosten

 

Es ergibt sich folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

  30.000 €   staatliche Förderung

  37.082 €   städtischer Kostenzuschuss (Nettoanteil)

  33.541 €   Trägeranteil

100.623 €   Gesamtkosten

 

Der Waldkindergarten soll bereits im Laufe des Kindergartenjahres 2015/2016 in Betrieb gehen.

Da die  Bestellung der Kiga-Bauwägen frühzeitig erforderlich ist, wurde vorab der Stadtrat damit befasst. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten wird daher rückwirkend am 10.06.2015 hierüber in Kenntnis gesetzt. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Skizze Bauwagenstandort

Grundrissskizzen

Konzeption Waldkindergarten

Kostenaufstellung/Angebot der Fa. Martens