Betreff
infra fürth verkehr gmbh; Tariffortschreibung zum 01.01.2016
Vorlage
Rf. II/092/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:

1.  Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten durch­schnittlichen Einnahmensteigerung von 3,11 % wird zugestimmt.

2.  Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2016 in Kraft.

 


Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesell­schaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) über­lagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsfüh­rer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legi­timierten Willensbildung gegeben.

Der Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 die infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2016 vorberaten (vgl. das Extrakt in der Anlage; ausgenommen Preisstufe C/Erlangen, da dort Abweichungen zu den infra-Aufsichtsratsvorberatungen); hierauf und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag wird verwiesen.

Zu den näheren inhaltlichen Aspekten der Tariffortschreibung wird der infra-Geschäftsführer in der FA/StR-Sitzung am 24.06.2015 Stellung nehmen.

Das Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hier­durch wenigstens der Anstieg des Verkehrsdefizits abgemildert wird.

Im Jahr 2014 (Rechnungslegung noch nicht festgestellt) beläuft sich nach den aktuellen infra-Prognosen das operative Verkehrsdefizit, d.h. bereinigt um aperiodische Sondereffekte auf etwas mehr als -10 Mio. €. Und die infra geht davon aus, dass – langfristig – insbesondere in­folge verstärkter Reinvestitionen im U-Bahnbereich der Verkehrsverlust steigen wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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