Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:
1. Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 3,11 % wird zugestimmt.
2. Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2016 in Kraft.
Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) überlagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsführer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.
Der
Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 die
infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2016 vorberaten (vgl. das
Extrakt in der Anlage; ausgenommen Preisstufe C/Erlangen, da dort Abweichungen
zu den infra-Aufsichtsratsvorberatungen); hierauf und den daraus resultierenden
Beschlussvorschlag wird verwiesen.
Zu den
näheren inhaltlichen Aspekten der Tariffortschreibung wird der
infra-Geschäftsführer in der FA/StR-Sitzung am 24.06.2015 Stellung nehmen.
Das
Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen
Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen,
positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hierdurch wenigstens der Anstieg
des Verkehrsdefizits abgemildert wird.
Im Jahr 2014 (Rechnungslegung noch
nicht festgestellt) beläuft sich nach den aktuellen infra-Prognosen das
operative Verkehrsdefizit, d.h. bereinigt um aperiodische Sondereffekte auf
etwas mehr als -10 Mio. €. Und die infra geht davon aus, dass –
langfristig – insbesondere infolge verstärkter Reinvestitionen im
U-Bahnbereich der Verkehrsverlust steigen wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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