Betreff
Anfrage der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 06.06.2015 – Jahresgehalt der Fürther Geschäftsführer
Vorlage
Rf. II/094/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

– entfällt, da Berichterstattung –

 


Die personalisierten Jahresbezüge der Fürther Geschäftsführer sind, sofern (mittelbare) Mehr­heitsbeteiligungen im Sinn von § 53 HGrG gegeben sind und – was der Regelfall ist – die Stadt Fürth auf einen entsprechenden Veröffentlichungspassus im jeweiligen Anstellungsvertrag hin­wirken konnte, im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Fürth bereits veröffentlicht. Ebenso werden im städtischen Beteiligungsbericht die personalisierten Vorstandbezüge für die beiden Kommunalunternehmen (Klinikum Fürth – AöR der Stadt Fürth sowie, gemeinsam mit den Städten Erlangen und Schwabach, KommunalBIT) angegeben.

Der Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Fürth wurde dem StR in seiner Sitzung am 22.04.2015 vorgestellt. Der Beteiligungsbericht steht unter

http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen/Beteiligungsbericht-2013.aspx

zudem der Öffentlichkeit als kostenfreier Download zur Verfügung.

Die Anfrage der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 06.06.2015 nennt nicht das Jahr, für das die Geschäftsführer-Bezüge mitgeteilt werden sollen. Da die Jahresbezüge oftmals auch variable (erfolgsabhängige) Komponenten haben, würde der aktuelle (fixe) Monats- bzw. daraus hoch­gerechnete Jahresbetrag für 2015 kein aussagefähiges Bild vermitteln. Dieses Bild kann daher – und wie im Beteiligungsbericht – einzig ein zurückliegender Jahreswert liefern, da in ihm auch die konkret-individuellen variablen Bestandteile enthalten sind.

Die aktuellsten Jahreswerte sind gegenwärtig jene für das Jahr 2014. Der betreffende Beteili­gungsbericht, in dem dann insbesondere auch die Rechnungslegungen der Unternehmen für 2014 gezeigt werden, kann jetzt aber noch nicht vorliegen, da die Feststellung aller hierfür er­forderlichen 2014er-Zahlen erst gegen Jahresende 2015 abgeschlossen ist. Der Beteiligungs­bericht 2014 wird deshalb Anfang 2016 veröffentlicht werden.

Die Fürther Geschäftsführer und Vorstände erklärten sich aber bereit, anlässlich der Anfrage bereits jetzt die Bezüge für 2014 bekannt zu geben. Die Anfrage nannte nicht die Vorstands­bezüge bei den beiden Kommunalunternehmen, sondern bezog sich auf das Jahresgehalt der Fürther Geschäftsführer. Das Finanzreferat wertet die Anfrage jedoch dergestalt, dass in der Beantwortung auch die Bezüge der Vorstände der (gemeinsamen) Kommunalunternehmen be­rücksichtigt werden sollen. Ebenso wurden die Vorstandsbezüge bei der KLS-Stiftung einbezo­gen.

Die Bezüge der Fürther Geschäftsführer und Vorstände beliefen sich in 2014 auf folgende Be­träge (jeweils differenziert nach den jeweiligen Gesellschaften bzw. Kommunalunternehmen, mit denen ein Anstellungsvertrag besteht):

 

Jahresbezüge 2014
in €

infra-Gruppe

 

   infra fürth holding gmbh

26.340

   infra fürth gmbh

168.011

   infra fürth verkehr gmbh

49.001

   infra fürth dienstleistung gmbh

20.417

   Städte-Bus-Gesellschaft Fürth Nürnberg mbH (SBG)

5.400

Klinikum Fürth – AöR der Stadt Fürth

224.211

WBG-Gruppe

 

   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH

39.480

   wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH (wib)

26.304

Gewerbehof Fürth GmbH

4.800

KommunalBIT

84.879

KLS-Stiftung (KLS)

17.655

Mit Ausnahme der SBG und KLS haben die genannten Unternehmen jeweils einen Allein-Ge­schäftsführer bzw. -Vorstand.

Der genannte Wert für den Geschäftsführer der SBG (die SBG hat noch einen weiteren Ge­schäftsführer, der VAG-Beschäftigter ist) bezieht sich auf den Fürther Geschäftsführer, der hauptberuflich Prokurist der infra fürth verkehr gmbh ist.

Die genannten KLS-Bezüge verteilen sich zu 5.915 € auf den Vorstand (zugleich WBG-Ge­schäftsführer) und zu 11.740 € auf den stellv. Vorstand (hauptberuflich Beschäftigter der WBG und dort kaufmännischer Leiter).

Der wib-Geschäftsführer ist hauptberuflich Beschäftigter der WBG (dort technischer Leiter).

Die VHS-GmbH und die ELAN-GmbH sind in der Übersicht nicht aufgeführt, da ihre Geschäfts­führer städtische Beschäftigte sind.

Die vorstehenden Bezüge werden – mit Ausnahme der KLS-Stiftung – analog im Beteiligungs­bericht 2014 veröffentlicht werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anfrage der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 06.06.2015