Für BA am
15.07.2015:
Die Vorlage des
Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung für die Errichtung
einer Stützwand im Bereich der Stadelner Hauptstraße 185.
Die Kosten belaufen
sich voraussichtlich auf 101.500,- € brutto.
Für StR am
29.07.2015:
Die Vorlage des
Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt
die Projektgenehmigung für die Errichtung einer Stützwand im Bereich der
Stadelner Hauptstraße 185.
Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 101.500,- € brutto.
1.1
Erläuterungen
Im Bereich der Stadelner Hauptstraße 185 (Grundstück Flur-Nr.: 518) kam es zu einem Einsturz der bestehenden Stützmauerkonstruktion. Der Einsturz der Stützmauerkonstruktion wurde von dem Eigentümer im Mai 2009 gemeldet. Die Sandsteinmauer befindet sich auf Privatgrund:
Bei der Stützmauerkonstruktion handelt es sich zu einem Teil um ein vermörteltes Sandsteinmauerwerk, zum anderen Teil um eine Betonwand. Zum Einsturz kam es im vermörtelten Sandsteinmauerwerk:
Der Höhenunterschied zwischen dem „Grünstreifen“ vor der Stadelner Hauptstraße und dem Grundstück Flur-Nr.: 518 beträgt etwa 0,9 m.
Eine im Jahre 2011 erstellte Baugrunduntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den zunehmenden Bewuchs bzw. dem Druck der Wurzeln eines in unmittelbarer Nachbarschaft auf
öffentlichem Grund befindlichen Kastanienbaumes die Stützmauer zum Einsturz gebracht worden sein dürfte.
Bei den Vorgesprächen zur Lösung des Problems mit dem Anlieger war das Rechtsamt ständig im Hinblick auf rechtliche Beurteilung eingebunden.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten soll eine Stahlbetonkonstruktion (= Winkelstützwand) ausgeführt werden, welche nunmehr auf städtischem Grund errichtet werden soll. Die Winkelstützwand, welche mittels Fertigteilelementen ausgeführt wird, erhält zusätzlich ein Füllstabgeländer, welches als Absturzsicherung dient:
Im Zuge der Maßnahme ist es erforderlich, den in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Kastanienbaum zu entfernen. Als Ersatzbepflanzung sind in bereits erfolgter Abstimmung mit dem OA drei großkronige Laubbäume in der anliegenden Grünfläche vorgesehen.
Die Durchführung der Maßnahme ist für den Herbst 2015 vorgesehen.
1.2
Kosten
Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 101.500,- € brutto. Die Mittel stehen auf HHSt. 8800.9503.0000 zur Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
101.500,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
8800.9503.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage_1_BW-02-Draufsicht-Ansicht-150504
Anlage_2_BW-02-Schnitte-150504