Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschliesst, dass auf die bisherige – vorzeitige – Schließungsmöglichkeit ab 20.30 Uhr künftig verzichtet wird. Der Weihnachtsmarkt endet einheitlich für alle um 21.00 Uhr.
Die bisherige besondere Schlusszeitenregelung des Weihnachtsmarktes ist derzeit wie folgt geregelt (öffentlich bekanntgemacht werden nur die allg. Zeiten 10 – 21 Uhr):
Betriebs- und
Verkaufszeiten:
Der Betrieb und Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt ist täglich von 10.00 bis 21.00 Uhr gestattet.
Das Schließen der Geschäfte vor 20.30
Uhr ist nicht gestattet.
Ausnahmen werden von der
Marktaufsicht rechtzeitig bekannt gegeben.
Nach eigenen Feststellungen des Liegenschaftsamtes wird diese Möglichkeit auch rege und quer über den Markt genutzt, welches zu einem äußerst unschönen Gesamtbild des Weihnachtsmarkt führt. Teilweise wird von einzelnen Beschickern sogar noch vor 20.30 Uhr geschlossen. Ferner häufen sich die Beschwerden der Weihnachtsmarktbesucher, weshalb ab 20.30 Uhr viele Buden bereits geschlossen sind.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte hier dringend auf die vorzeitige Schließungsmöglichkeit ab 20.30 Uhr verzichtet werden. Die bisherige – öffentlich bekanntgemachte – Schließzeit von 21.00 Uhr besteht seit vielen Jahren und hat sich entsprechend eingebürgert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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