Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Das Tiefbauamt hat
sich zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2015 wie folgt geäußert:
Aufgrund einer
Ausnahmegenehmigung nach §12 Abs. 2 PflSchG besitzt die Stadt Fürth die
Möglichkeit zur Bekämpfung von Unkraut auf einer reduzierten Anzahl von Flächen
das Pflanzenschutzmittel Finalsan auf nicht landwirtschaftlich genutzten
und der Allgemeinheit zugänglichen Flächen einzusetzen. Diese
Ausnahmegenehmigung besitzt beispielsweise auch die Stadt Deggendorf in Bayern
und sie erfordert eine jährliche Verlängerung. Der Einsatz soll gemäß der
erteilten Ausnahmegenehmigung in reduziertem Umfang, dokumentiert und mit
vorheriger Ankündigung an das genehmigende Amt für Landwirtschaft in Ansbach
erfolgen.
Das genehmigte
Mittel (Finalsan - Pelargonsäure) besitzt eine bundesweite Zulassung des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz als
Pflanzenschutzmittel und gilt als entsprechend geprüft und biologisch abbaubar.
Hierzu notwendige
Auflage ist der Nachweis der Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
welche derzeit durch Dritte gewährleistet wird. Im Laufe des Jahres werden
hinsichtlich dieser verschärften Auflage eigene Mitarbeiter im Bauhof diese
Sachkundeausbildung und Prüfung zusätzlich ablegen. Im Wesentlichen wird jedoch
derzeit die Bekämpfung von Unkraut auf Gehwegen und Verkehrsinseln mit
herkömmlichen Mittel wie Abbrennen und mechanischem Entfernen gewährleistet.
Dies kann jedoch beispielsweise auf Verkehrsinseln mit Kleinsteinen kaum mit
vertretbarem Aufwand geleistet werden, mechanische Methoden führen dabei
mitunter zu wirtschaftlich unverhältnismäßigen Schäden an der Bausubstanz.
Glyphosat, das innerhalb des Stadtgebiets nicht mehr
angewandt werden dürfe, werde allenfalls noch in der Landwirtschaft eingesetzt.
Es baut sich auf befestigten Flächen und dann gelöst im Wasser nicht ab, würde
sich über befestigte Fläche und Kanalisation in Gewässern anreichern. Es baut
sich jedoch auf natürliche Weise im Erdboden ab.
Insektizide auf Basis von Neonicotinoide werden durch das
Tiefbauamt nicht eingesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||