Betreff
Vorlage zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 30.06.2015 - Bericht über Einsatz von Heribziden, Fungiziden und Insektiziden, insbesondere von Glyphosat und Neonicotinoiden
Vorlage
OA/148/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


Das Tiefbauamt hat sich zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2015 wie folgt geäußert:

 

Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach §12 Abs. 2 PflSchG besitzt die Stadt Fürth die Möglichkeit zur Bekämpfung von Unkraut auf einer reduzierten Anzahl von Flächen das Pflanzenschutzmittel Finalsan auf nicht landwirtschaftlich genutzten und der Allgemeinheit zugänglichen Flächen einzusetzen. Diese Ausnahmegenehmigung besitzt beispielsweise auch die Stadt Deggendorf in Bayern und sie erfordert eine jährliche Verlängerung. Der Einsatz soll gemäß der erteilten Ausnahmegenehmigung in reduziertem Umfang, dokumentiert und mit vorheriger Ankündigung an das genehmigende Amt für Landwirtschaft in Ansbach erfolgen.

 

Das genehmigte Mittel (Finalsan - Pelargonsäure) besitzt eine bundesweite Zulassung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz als Pflanzenschutzmittel und gilt als entsprechend geprüft und biologisch abbaubar.

 

Hierzu notwendige Auflage ist der Nachweis der Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche derzeit durch Dritte gewährleistet wird. Im Laufe des Jahres werden hinsichtlich dieser verschärften Auflage eigene Mitarbeiter im Bauhof diese Sachkundeausbildung und Prüfung zusätzlich ablegen. Im Wesentlichen wird jedoch derzeit die Bekämpfung von Unkraut auf Gehwegen und Verkehrsinseln mit herkömmlichen Mittel wie Abbrennen und mechanischem Entfernen gewährleistet. Dies kann jedoch beispielsweise auf Verkehrsinseln mit Kleinsteinen kaum mit vertretbarem Aufwand geleistet werden, mechanische Methoden führen dabei mitunter zu wirtschaftlich unverhältnismäßigen Schäden an der Bausubstanz.

 

Glyphosat, das innerhalb des Stadtgebiets nicht mehr angewandt werden dürfe, werde allenfalls noch in der Landwirtschaft eingesetzt. Es baut sich auf befestigten Flächen und dann gelöst im Wasser nicht ab, würde sich über befestigte Fläche und Kanalisation in Gewässern anreichern. Es baut sich jedoch auf natürliche Weise im Erdboden ab.

 

Insektizide auf Basis von Neonicotinoide werden durch das Tiefbauamt nicht eingesetzt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: