Zur Sanierung der Sprinkleranlage der Stadthalle werden GWF über HSt. 8400.6799.5480 (in der Weiterverrechnung über das Sonderbudget 10650) 250.000,-- € außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Sprinkleranlage der Stadthalle (Tiefgarage) ist sanierungsbedürftig. Die aktuelle Schadenslage ist so gravierend, dass Bereiche, über die sich die defekte Anlage erstreckt, von der Bauaufsicht gesperrt werden mussten.
Gemäß GWF besteht akuter Handlungsbedarf, auch um weitere Schäden abzuwenden. Die erforderliche Maßnahme wird von GWF zusätzlich übernommen (siehe auch Anlage zum Mittelbereitstellungsantrag; GWF-Verfügung vom 12.06.2015), hierfür werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 250.000,-- € benötigt.
Ein konkreter Deckungsvorschlag kann aktuell nicht unterbreitet werden, insbesondere kann bei GWF nicht an anderer Stelle im Bauunterhaltsbereich entsprechend eingespart werden. Die Maßnahme wird von GWF und Käm dennoch als zwingend erforderlich angesehen.
Der Beschluss beinhaltet die haushaltstechnische Weiterverrechnung der zusätzlichen Mittel zur Auszahlung an GWF über das Sonderbudget 10650 zur Verstärkung des Technischen Bauunterhalts (HhSt. 0600.1699.5480, HhSt. 0600.5030.0000).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
250.000,--
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1: Mittelbereitstellungsantrag Rf. V/GWF
2: GWF-Verf. v. 12.06.2015
3: Stellungnahme Kämmerei v. 15.07.2015