Betreff
Wärmeliefervertrag Biogas für die Grundschule Ligusterweg
Vorlage
GWF/162/2015
Aktenzeichen
623-Hof
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, die Heizenergieversorgung der Farrnbach-Grundschulen-Außenstelle am Ligusterweg 10 mittels Nahwärme aus Biogas zu realisieren.
Vorbereitend ist der Wärmeliefervertrag Biogas nach anliegendem Entwurf vom 15.07.2015 abzuschließen.


Bei der Heizungsanlage in der Außenstelle der Farrnbach-Grundschule am Ligusterweg 10 handelt es sich um eine überalterte Anlage mit defekten Kesselgliedern, die wegen hoher Ausfallgefahr dringendst zur Erneuerung ansteht.

 

Vor dem Hintergrund des Genehmigungsverfahrens für die nahe am Schulgelände geplante Biogas-Anlage wurden bereits 2013 erste Überlegungen angestellt, ob anstelle der bisherigen Erdgasbeheizung eine dezentrale Nahwärmeversorgung mit erneuerbarer Energie umgesetzt werden kann.

 

Chronologie der Projektentwicklung (in Stichworten):

 

8_2012                 Vormerkung im Wirtschaftsplan 2013 der GWF:
Erneuerung der Heizkessel Ligusterweg 10

 

2013/2014           Genehmigungsverfahren für Biogas-Anlage; Errichtung

 

2_2014                 Kontaktaufnahme zu Anlagenbetreibern, Angebotsanfrage

 

7_2014                 Kostenvergleich Nahwärme mit Erdgas und Fernwärme (siehe Anlage)

 

4_2015                 Abstimmung der Leitungsführung und der Anbindung vor Ort

 

5_2015                 Wärmeliefervertrag Entwurf, Prüfung RA und Ausarbeitung

 

7_2015 Bau- und Werkausschuss vom 15.07.2015: Mitteilung (ohne Vorlage)

 

 

Der mit dem städtischen Rechtsamt und den Betreibern im Detail abgestimmte Vertragsentwurf liegt dieser Vorlage an. Bei der zunächst vorgesehenen Laufzeit von 10 Jahren betragen die Gesamtkosten für die Energieversorgung der Schule am Ligusterweg mit Nahwärme aus Biogas 237.800 € (netto). Dies gilt unter Annahme eines jährlichen Wärmenergieverbrauchs von 400.000 kWh in Größenordnung der Vorjahre.

 

Zum Gesamtenergiepreis gehört in der Regel ein Fernwärme-Grundpreis, der jedoch bei dieser Vertragsregelung zu städtischen Gunsten entfällt (Vorteil ca. 8.700 € p.a.).

 

Der entscheidende Vorteil liegt im Wegfall der Beschaffungskosten für die anstehende Heizkesselerneuerung. Der anstelle von Kesseln erforderliche Wärmetauscher wird vom Anbieter gestellt. Wie anhand des anliegenden Kostenvergleichs zu ersehen, fällt die Bilanz gegenüber Erdgas und Fernwärme hauptsächlich aus diesem Grund positiv aus.

 

Darüber hinaus bietet die Umsetzung der vorgeschlagenen Nahwärmeversorgung mit regenerativer Energie aus lokalen Ressourcen eine Möglichkeit zum Fortschritt städtischer Klimaschutzmaßnahmen. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

10J.: € 237.800,-

 

nein

x

ja

€ 23.780,-

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:
 Anm.: bisherige Erdgaskosten entfallen (Energiekosten bereits im Haushalt veranschlagt)

 


-       Kostenvergleich Nahwärme aus Biogas mit Erdgas und Fernwärme vom 8.07.2014

-       Wärmeliefervertrag Biogas für Ligusterweg 10, Stand 15.07.2015

-       Verordnung über allg. Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, Stand 25.07.2013

-       Techn. Anschlussbedingungen Fernwärme nach Vorschlägen des Biogas Forums Bayern