Betreff
Aufhebung der Gebührensatzung vom 23.10.2002 der städtischen Galerie mittels Aufhebungssatzung
Vorlage
Rf. IV/009/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Gebührensatzung der städtischen Galerie zu.

Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.


An die Stelle einer Gebührensatzung sollen privatrechtliche Benutzungsrichtlinien treten, damit bei künftigen Änderungen der Höhe der Eintrittsgelder nicht jedes Mal eine Satzungsänderung mit entsprechender Veröffentlichungspflicht erfolgen muss. Damit die Benutzungsrichtlinien in Kraft treten können, muss vorher die bestehende Gebührensatzung vom Stadtrat aufgehoben werden. Nach Hinweis vom Rechtsamt muss eine Gebührensatzung, damit sie außer Kraft tritt, durch eine Satzung (Aufhebungssatzung) aufgehoben werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1_Gebührensatzung (alt)

Anlage 2_Stammsatzung mit eingearbeiteten Änderungsvorschlägen

Anlage 3_Aufhebungs- bzw. Änderungssatzung