Der
Stadtrat stimmt der Aufhebung der Gebührensatzung der städtischen Galerie zu.
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.
An die Stelle einer Gebührensatzung sollen privatrechtliche Benutzungsrichtlinien treten, damit bei künftigen Änderungen der Höhe der Eintrittsgelder nicht jedes Mal eine Satzungsänderung mit entsprechender Veröffentlichungspflicht erfolgen muss. Damit die Benutzungsrichtlinien in Kraft treten können, muss vorher die bestehende Gebührensatzung vom Stadtrat aufgehoben werden. Nach Hinweis vom Rechtsamt muss eine Gebührensatzung, damit sie außer Kraft tritt, durch eine Satzung (Aufhebungssatzung) aufgehoben werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1_Gebührensatzung (alt)
Anlage 2_Stammsatzung mit eingearbeiteten Änderungsvorschlägen
Anlage 3_Aufhebungs- bzw. Änderungssatzung