Betreff
Antrag auf Neuschaffung einer Stelle "Sachbearbeiter/in Ingenieurbau"
Vorlage
StEF/067/2015/1
Aktenzeichen
StEF/RWV/Re
Art
Beschlussvorlage - STEF

Dem Antrag auf Neuschaffung einer Stelle „Sachbearbeitung Ingenieurbau“, EGr 11, befristet für die Dauer von 5 Jahren wird zugestimmt.


Wasserrechtliche Bedingungen erfordern die Erweiterung der Hauptkläranlage was umfangreiche Baumaßnahmen nach sich zieht.

Die Mechanik ist umzubauen und zu erweitern sowie die Biologie und die Prozesswasserbehandlung. Die Bausumme beläuft sich auf etwa 34 Mio. €. Im Bereich der Mechanik wurden die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 8 bereits abgerufen, für die Erweiterung der Biologie sollen sie noch abgerufen werden.

Die örtliche Bauüberwachung könnte ebenfalls als Ingenieurleistung im Rahmen einer besonderen Leistung abgerufen werden. Hierbei sind von Kosten in Höhe von 750.000 € auszugehen.

Erfahrungen aus anderen Baumaßnahmen haben jedoch gezeigt, dass die Bauüberwachung durch Ingenieurbüros oft nicht zufriedenstellend ausgeführt wird, was im Nachgang zu vielen Problemen insbesondere bei der Bauabnahme und der Abrechnung führt. Es ist davon auszugehen, dass die örtliche Bauüberwachung mit eigenem Personal besser abzuwickeln ist.

Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung sind Bestandteil der Bausumme und im Wirtschaftsplan der StEF berücksichtigt. Somit würden die anfallenden Personalkosten durch Einsparungen in der Investitionssumme kompensiert werden.

 

Aus genannten Gründen ist die Stelle einer örtlichen Bauüberwachung, befristet für vorerst 5 Jahre zu schaffen. Die Stelle wird unterjährig benötigt, da die Baumaßnahmen schon begonnen haben

Die Neuschaffung der Stelle wurde in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 17.6.2015 vorberaten und nach vorheriger Begutachtung durch das Organisationsamt zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat, der gem. § 6 Abs. 1 Nr. 13 BS-StEF für Stellenneuschaffungen zuständig ist, verwiesen. Dieser Beschluss wurde einstimmig angenommen.

 

Zwischenzeitlich liegt die Bewertung durch OrgA vor (Verfügung vom 16.6.2015). Die Wertigkeit der Stelle mit EGr 11 (VGr Iva,18 III,1c) wurde bestätigt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

x

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Antrag zum Stellenplan mit Begründung

Verfügung OrgA vom 16.6.2015