Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Vorlage
StEF/070/2015
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von EUR 181.724.197,81 festgestellt.
  2. Vom Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.794.996,33 wird ein Teilbetrag in Höhe von EUR 137.000,00 an die Stadt Fürth ausgeschüttet, der dann noch verbleibende Betrag in Höhe von EUR 1.657.996,33 ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.

 


In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth in seiner Sitzung am 21.05.2014 zur Kenntnis genommen. In dieser Sitzung ist dem Bau- und Werkausschuss auch der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heilmaier & Partner GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2012 zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2012 vom 08.10.2014 (siehe Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.02.2015 beraten worden.

 

Der Jahresabschluss 2012 ist nun vom Stadtrat endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der Werkleitung vorzulegen.

 

Für die Teilausschüttung wurde ein Betrag in Höhe von EUR 137.000,00 – in Anlehnung an eine angemessene Eigenkapitalverzinsung – errechnet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


  • RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2012 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 08.10.2014
  • Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht vom 25.02.2015
  • Kurzübersicht des RpA zum v. g. Bericht vom 11.02.2015
  • Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.02.2015