Betreff
Weiherhofer Straße - Fuß- und Radweg westlich der Jagdstraße - Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen -
Vorlage
TfA/150/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau des Fuß- und Radweges Weiherhofer Straße westlich der Jagdstraße.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 125.000 € geschätzt.


Die Vorplanung zum Ausbau der Weiherhofer Straße zwischen Zirndorfer Straße und Jagdstraße wurde vom Bauausschuss am 09.03.2000 beschlossen. Der Ausbau wurde in den Folgejahren aber zurückgestellt. Da die überbaute Teilfläche aus Fl.St.Nr. 232/3 gem. Urteil des Verwaltungsgerichtes an den Eigentümer zurückzugeben ist, muss der betreffende Fuß- und Radwegbereich ausgebaut werden.

Die beschlossene Vorplanung sah eine Wegbreite von 4,00 m mit anschließender Stützwand auf der Südseite vor.

 

Die Entwurfsplanung mit einer Wegbreite von 3,00 m und einer Entwässerungsmulde (50 cm breit) auf der Südseite wurde vom Tiefbauamt instruiert; maßgebende Anmerkungen werden im Folgenden erläutert.

 

 

Die StEF kündigt an, den best. auf der Grundstücksgrenze verlaufenden Mischwasserkanal in den Straßengrund zu verlegen. Der Kanal weist diverse Schäden auf, außerdem wird das Privatgrundstück somit künftig nicht mehr beansprucht. Die Infra plant, die derzeit noch auf Privatgrund liegenden Strom- und Beleuchtungsleitungen ebenfalls in die neue Verkehrsfläche zu verlegen.

 

Die derzeit vorhandenen Umlaufschranken sollen u.a. Schleichverkehr zur Fuchsstraße verhindern. ABK weist darauf hin, dass künftig Klapppfosten gem. DIN 3223 zu verwenden sind, der Pfleger der Rad- und Fußwege spricht sich gegen Schranken o.ä. aus

ABK bittet im Hinblick auf den Hohlwegcharakter und eine mögliche, künftige Bebauung auf der Nordseite außerdem um eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m.

 

OA/GrfA/Pflegerin der öffentlichen Anlagen weisen auf die Lage in Schutzzone A (II) des Wasserschutzgebietes Rednitztal sowie den Gehölz- und ggf. artenschutzrechtlich relevanten Tierbestand (Brutplätze etc.) hin.

 

 

Die Ergebnisse des Instruktionsverfahrens wurden abgewogen und weitgehend in der vorliegenden Planung berücksichtigt.

 

Die vorliegende Planung sieht nun eine Wegbreite von 3,50 m einschließlich Entwässerungsrinne vor. Auf die Stützwand auf der Südseite kann verzichtet werden. Mit der gewählten Breite wird erreicht, dass unter Anpassung der öffentlichen wie privaten Vorfläche die zulässigen Rampenneigungen gem. den „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)“ an der Zufahrt zu Hs.Nr. 19 eingehalten werden. Eine Engstelle von 2,55 m Breite am Beginn des Weges ist vorhanden. Um hier eine Breite von 3,50 m zu erreichen, soll eine Teilfläche aus Fl.St.Nr. 231/3 (im Plan gelb dargestellt) erworben werden.

 

 

Dem Grundwasserschutz wird Rechnung getragen, indem die Verkehrsfläche wasserundurchlässig befestigt wird (Asphalt). Die Entwässerung erfolgt über eine geschlossene Entwässerungsrinne, Sinkkästen und Rohrleitungen.

Der Baumbestand wurde erfasst und hinsichtlich Lage und Art kartiert. OA hat die Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung erteilt und die notwendigen Ersatzpflanzungen festgelegt. Für die 10 zu fällenden Bäume sind 14 Ersatzpflanzungen notwendig. Gem. Beurteilung des Grünflächenamtes können im Bereich der Böschung ca. 5 Bäume neu gepflanzt werden. Vor den Baumfällarbeiten erfolgt die geforderte Untersuchung hinsichtlich Artenschutz durch das Grünflächenamt.

 

In der Planung sind die Poller gem. Vorgaben des ABK berücksichtigt. Im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen hierzu Detailabstimmgen mit der anordnenden Straßenverkehrsbehörde.

 

 

Ein regelmäßiges Befahren des Fuß- und Radeweges mit Fahrzeugen ist nicht vorgesehen. Geplant ist deshalb ein Aufbau gem. RStO 12 Tafel 1 in der verminderten Belastungsklasse Bk0,3 (RStO 12 Pkt. 3.3.3) mit 10 cm Asphalttragdeckschicht und 40 cm Frostschutzschicht.

 

Das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.St.Nr. 231/2 wurde zwischenzeitlich modernisiert. Die Fl.St.Nr. 231/6 (gleicher Eigentümer) wurde für eine Zufahrt nicht benötigt. Die Zufahrt zum Fl.St.Nr. 231/2 wurde, wie bereits beschrieben, berücksichtigt.

 

Die fehlenden Haushaltsmittel wurden beantragt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

125.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9504     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan, Übersichtskarte und Regelquerschnitt