Betreff
Antrag SPD, Radfahren im Stadtpark vom 30.06.2015
Vorlage
GrfA/050/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag der SPD-Fraktion zur probeweisen Freigabe des Radfahrens auf den Hauptwegen im Stadtpark, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr, wird abgelehnt.


Der Stadtpark Fürth ist gemäß Grünanlagensatzung als Grün- und Erholungsanlage ausgewiesen und dient vorrangig der Erholung. Aufgrund der gestalterischen und baulichen Konzeption sowie zum Schutz der Nutzer ist das Radfahren untersagt. Früher vorhandene, beschränkt-öffentlich gewidmete Wege, wurden mit Stadtratsbeschluss vom 18.04.2007 eingezogen. In der Praxis fahren vermehrt Radfahrer durch den Stadtpark. Es finden sporadisch Kontrollen durch die städtische Verkehrsaufsicht und die Polizei statt.
Es gibt regelmäßig Beschwerden sowohl von Bürgern die das Radfahren legalisiert haben möchten als auch von Bürgern die sich über rücksichtslose Fahrradfahrer und frei laufende Hunde beschweren und sich durch sie belästigt und gefährdet fühlen.
Die Freigabe einzelner Durchgangswege im Stadtpark erscheint uns unrealistisch. Eine eindeutige Beschilderung ist aufgrund der vielen querenden Wege und offenen Flächen in der Praxis nicht möglich und würde die Situation weiter verkomplizieren. Aus unserer Sicht ist daher eine Entscheidung für oder gegen die Freigabe des Radfahrens nur in der Gesamtheit des Stadtparks (alter Teil südlich der Pegnitz) möglich.
Eine Unterscheidung in rücksichtsvolle und rücksichtslose Radfahrer ist zu unserem Bedauern ordnungs- und haftungsrechtlich kaum möglich. Die Selbsteinschätzung von Radfahrern bezüglich ihres Verhaltens differiert nach unserer Erfahrung zudem erheblich.
Eine Freigabe des Radfahrens ausschließlich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr erscheint uns nicht sinnig, da sich in der Dunkelheit die o.g. Problempunkte verschärfen.

Schlussfolgerungen:

Der Stadtpark ist allseits von Radwegen und wenig befahrenen Seitenstraßen umgeben, sodass keine unzumutbaren Umwege in Kauf genommen werden müssen. Der Stadtpark ist eine der wenigen öffentlichen Bereiche in dem Kinder, Familien und ältere Menschen sich noch abseits von Verkehr, frei bewegen können.
Nachdem eine Freigabe von einzelnen Wegeabschnitten im Stadtpark sowie eine Differenzierung in rücksichtsvolle und nicht rücksichtsvolle Radfahrer u.E. nicht möglich ist, wird seitens des Grünflächenamtes die Erholungsfunktion und der Schutz von Kindern, Familien und älteren Mitbürgern im Stadtpark als höherrangig gegenüber dem Radfahren angesehen.
Die bauliche Situation im „Gartendenkmal Stadtpark“ ist nicht auf das Radfahren ausgelegt. Im Stadtpark befinden sich für Fahrradfahrer zahlreiche Eng- und Gefahrenstellen, verkehrsgefährdende Einbauten, Mobiliar, Mauern, Treppen, usw.
Eine ausreichende Beleuchtungssituation sowie ein angepasster Winterdienst sind nicht gegeben.
Bei einer Freigabe des Stadtparks für das Radfahren ist mit deutlich höheren Ansprüchen an die Verkehrssicherheit, einem höheren Haftungsrisiko für die Stadt Fürth sowie letztlich mit nicht unerheblichen Umbau- und Absicherungsmaßnahmen im Bereich von Wegen, Einbauten, Beleuchtung, Eingriffen in den bestehenden Strauch- und Baumbestand sowie Mehrkosten beim Winterdienst zu rechnen.
Seitens des GrfA wird es daher als sinnvoll angesehen eine Freigabe des Radfahrens im Stadtpark konsequent abzulehnen und dies gegenüber dem Bürger auch klar zu vertreten

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Kosten derzeit nicht abschätzbar.

 


-       Antrag der SPD-Fraktion vom 30.06.2015

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