Betreff
Prüfung der Barrierefreiheit im Rahmen von Bauantragsverfahren durch BaF
Vorlage
GWF/169/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis, wonach die Prüfung der Barrierefreiheit im Rahmen von Bauantragsverfahren durch BaF (nicht Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfumfangs der unteren Bauaufsichtsbehörden) derzeit nicht vorgenommen werden kann, da ausreichendes Personal dafür nicht zur Verfügung steht.


Die erforderliche Prüfung der nach Art. 48 Bay BO in Verbindung mit DIN 18040 Teil 2 gewünschte Prüfung erfordert für BaF folgenden Mehraufwand:

 

  1. Vorprüfung :

Einforderung sämtlicher Angaben (Gefälle/Rampenneigungen/lichter Breiten) mit

Darstellung u. Vermassung der Bewegungsflächen einschl. Möblierung / Sanitär-gegenständen  von  Aufenthaltsräumen, Toilette, Bad, Küche und Waschmaschinen-anschlussraum

 

  1. Prüfung:

 

-       Prüfung sämtlicher Bewegungsflächen, erforderlicher Abstände, Türaufschlagrichtungen von Sanitärräumen, lichten Türbreiten,

 

-       Externe und interne Erschließung der barrierefrei erreichbaren Wohnungen ab öffentlicher Verkehrsfläche, d.h. auf dem Grundstück selbst bis zum stufen - u. schwellenlosen Gebäudeeingang (Rampen)  sowie intern bis zur Wohnungseingangstür über Treppe, Aufzug, Flur (mit Darstellung der jeweiligen Bewegungs-, Begegnungs- bzw. Wendeflächen  u. lichter Breite)

 

-       Bewegungsflächen vor den Wohnungseingangstüren mit Angabe ggf. erf. Abstände zu Aufzügen

 

-       Innerhalb  der Wohnungen: Bewegungsflächen in Flur,  Aufenthalts- u. Sanitärräumen, sowie vor Möblierung  (Bett,  Küche, sonstige Möblierung) und dem  schwellenlos erreichbaren  Freisitz

 

-       Türen: Angabe zu Haus- u. Wohnungseingangstüren (Kraftaufwand u. lichte Breite), Angabe zu sonstigen Türen (lichte Breite), Türaufschlagrichtung von Sanitärräumen

 

Diese Angaben/Darstellungen  wären je barrierefreier Wohnung von den Entwurfsverfassern,  in diesem Umfang einzufordern, was dort sicher zu Unverständnis führt und löst ebenso eine umfängliche und zeitaufwändige Prüfung (Vorprüfung, Nachprüfung mit ggf. nochmaligen Nachforderungen) der Bauaufsicht aus.

 

Darüber hinaus wäre im  Rahmen der

 

  1. Baukontrolle die Einforderung von nicht darstellbaren Anforderungen  wie z.B:

-       Treppen (Stufenausbildung, Handläufe)

-       Ausführung von Kommunikationsanlagen

-       Anbringung von Briefkästen u. Feuerlöschern

-       rutschhemmender Bodenbelag, etc. 1m hoher Spiegel, Beinfreiheit unterm Waschtisch

 

zu überprüfen. Dies wäre bei den 1,5 zusätzlichen Stellen nicht einkalkuliert und würde eine weitere Stelle erfordern.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


DIN 18040-2