Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Bau- und Werkausschuss sowie der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss beschließen, die Verkehrsführung in der Friedrichstraße wie bisher (Einbahnstraße in Richtung Süden) beizubehalten und den Busverkehr vom Rathaus in Richtung Hauptbahnhof wie in der Sitzung des BWA vom 17.06.2015 beschlossen über die Friedrichstraße und Maxstraße zu führen.
Mit Schreiben vom 06.08.2015 hat der Seniorenrat der Stadt Fürth den einstimmig beschlossenen Antrag zur Busverkehrsführung mitgeteilt (siehe Anlage). Damit wird eine Busverkehrsführung in der Friedrichstraße in beiden Richtungen mit einer zentralen Haltestelle in der Friedrichstraße in Höhe der neuen Mitte gefordert, um die Erreichbarkeit insbesondere auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
In der Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses vom 20.07.2015 wurde der Wunsch des Wirtschaftsbeirates vorgetragen, den aktuellen Sachstand zur Verkehrsführung in der Friedrichstraße zu erfahren.
Das Stadtplanungsamt hat verschiedene Dienststellen gebeten, Einschätzungen zu den nachfolgend näher beschriebenen Varianten der Verkehrsführung in der Friedrichstraße abzugeben. Diese Einschätzungen sind nachfolgend wiedergegeben. Diese Hinweise können ggf. für weitergehende Untersuchungen herangezogen werden, mit denen die Auswirkungen hinsichtlich Gestaltung, Leistungsfähigkeit und Kosten dann quantitativ in weiteren Schritten ermittelt und bewertet werden könnten.
Durch den Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 17.06.2015 und des Stadtrats vom 24.06.2015 soll der Busverkehr nicht wie bisher in beiden Richtungen über die Gustav-Schickedanz-Straße, sondern zukünftig vom Rathaus in Richtung Hbf. über die Friedrichstraße und die Maxstraße verkehren. Hierzu sind Umbaumaßnahmen in der Maxstraße, am Knoten Maxstraße/ Friedrichstraße sowie ggf. auch am Knoten Schwabacher Straße/Maxstraße erforderlich. Ebenso müssen die Signalanlagen und Signalprogramme angepasst werden.
Folgende Fälle sollten unterschieden werden:
- Führung des Verkehrs in Einbahnrichtung nach Süden. Der Bus biegt vom linken Fahrstreifen (ggf. Busspur) nach links in die Maxstraße ab.
- Führung des Verkehrs in zwei Richtungen: Freigabe für den Bus- und Radverkehr in Nordrichtung. Der Bus in Südrichtung müsste dann wie der übrige Verkehr vom rechten Fahrstreifen abbiegen. Voraussichtlich Entfall der Längsparkstände an der Ostseite.
- Führung des Verkehrs in zwei Richtungen: Freigabe für den Bus- und Radverkehr sowie den MIV und Wirtschaftsverkehr in Nordrichtung (MIV und Wirtschaftsverkehr bis Fürther Freiheit). Der Bus in Südrichtung müsste dann wie der übrige Verkehr vom rechten Fahrstreifen abbiegen. Voraussichtlich kein Entfall der Längsparkstände an der Ostseite.
Amt
für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):
„zunächst
vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit zu einem Beitrag aus der Sicht der
Feuerwehr und des abwehrenden Brandschutzes einräumen. Wir nehmen dieses
Angebot war, auch wenn wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit wissen, dass
die Einwände der Feuerwehr wenig bewirken werden.
Seit
dem Umdrehen der Fahrtrichtung der Hirschenstraße bestand und besteht für die
Feuerwehr nur noch eine Möglichkeit, zeitnah und innerhalb der gesetzlichen
Hilfsfrist entsprechend dem BayFwG in Verbindung mit der VollzBekBayFwG die
Objekte in der Südstadt zu erreichen. Seit dem Umbau der Friedrichstraße hat
sich hier die Situation weiter verschlechtert.
Da
auch für den IV nur noch diese eine Straße nach Süden vorhanden ist, ist die Zahl
der Fahrzeuge nach unserer Einschätzung hier deutlich höher geworden. Der Bus
des ÖPNV, der zwischen Alexanderstraße und Moststraße auf der rechten Fahrbahn
hielt und damit eine Fahrspur vollständig blockierte, war aus der Sicht der
Feuerwehr eine weitere Verschlechterung.
Mittlerweile
kann die gesamte Friedrichstraße nicht mehr als zweispurige Straße mit zwei
Fahrbahnen für eine Richtung bezeichnet werden. Den ganzen Tag hindurch ist
durchgängig praktisch nur eine Fahrspur benutzbar. Lieferfahrzeuge und
Falschparker in zweiter Reihe zwingen jeden Autofahrer zu einem ständigen
Wechsel der Fahrspuren. Ein Befahren dieser Strecke mit einem Großfahrzeug
unter Blaulicht und Martinshorn ist eine nicht vorstellbare Belastung für den
Fahrer und der Mannschaft im Fahrzeug. Überwachungsdruck seitens SVA oder
Polizei ist bei den „Behinderern“ wohl nicht wahrnehmbar. Zeitweise stehen
sogar mit Erlaubnis Baustelleneinrichtungen auf einer Fahrbahn, was das
Verhalten der Falschparker in zweiter Reihe eher unterstützt.
Aus
der Sicht der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste bestehen für diese
Hauptanfahrtsachse nach Süden von der Feuerwache aus folgende Anforderungen:
- Die Friedrichstraße muss durchgängig und
ohne geplante wie auch tolerierte Hindernisse befahrbar sein.
- Hindernisse wie Falschparker, Lieferverkehr,
Baustelleneinrichtungen, stehende Busse des ÖPNV sind in Hauptanfahrtsachsen
planmäßig auszuschließen.
Hinweis:
Die Hilfsfrist für die Feuerwehr beträgt ab dem Eingang der Hilfeanforderung
durch den Anrufer bei der Leitstelle Nürnberg (!!!) 10 Minuten. D.h. nach
spätestens 10 Minuten muss die Feuerwehr das Zielobjekt erreicht haben. Jede
Verzögerung durch Stillstand oder 90Grad-Abbiegevorgang eines Löschfahrzeuges
kommt einer Verlängerung der Alarmanfahrt um etwa 200m gleich. Alleine die
Verzögerungen in der Friedrichstraße durch vorstehend genannte Umstände können
erfahrungsgemäß eine rechnerische Verlängerung der Fahrstrecke um 0,5 – 1km,
entspricht bis zu 1,5min Verzögerung bei Durchschnittsgeschwindigkeit 40km/h
mit Sondersignal im Innenstadtbereich, ergeben.). Am Ende dieser
Hauptanfahrtsachse befindet sich an der Stadtgrenze die Firma Kurz mit einem
nicht unerheblichen Gefahrenpotential.
- Die Friedrichstraße sollte nicht vom ÖPNV
befahren werden, um Alarmfahrten der Feuerwehr nicht zusätzlich zu behindern.
- Zweispurige Verkehrsführung nach Süden
(Einbahnregelung) erscheint unverzichtbar.“
Infra
fürth verkehr gmbh:
Variante 1:
„Diese Variante deckt sich mit dem
Beschluss des Bauausschusses vom 17.06.2015. Bei einem Abbiegen von der linken
Spur muss auf das Ausschwenkverhalten der Busse im Heckbereich geachtet werden.
Insbesondere Gelenkzüge und Busse mit gelenkten letzten Achsen haben hier eine
deutlich andere Fahrgeometrie als normale Solobusse, was ein Überstreifen in
die zweite Richtungsfahrbahn erwarten lässt. Hierauf sollte beim Umbau des
Bereichs Friedrichstraße/Maxstraße geachtet werden. Ggf. ist hier eine
Busschleuse mit Busvorrangsignal vorzusehen, die den übrigen Verkehr nicht nur
zurückhält, sondern ggf. bereits außerhalb des Gefahrenbereichs aufstaut.
In einem großzügig bemessenen Bereich vor der Einmündung
Friedrichstraße/ Maxstraße ist auf der Fahrbahn haltender Lieferverkehr
auszuschließen, um eine sichere Betriebsabwicklung zu gewährleisten. Im
Kreuzungsbereich wird es Buskreuzungsverkehr aus Richtung Maxstraße in Richtung
Schwabacher Straße und aus Richtung Friedrichstraße in Richtung Hauptbahnhof
geben. Diese Beziehungen sind signaltechnisch untereinander abzustimmen und zu
jeder Zeit gegenüber dem MIV zu bevorrechtigen.“
Variante 2:
„Für die infra fürth verkehr gmbh stellt
diese Variante nach wie vor die Ideallösung dar, da über eine in beide
Fahrtrichtungen parallele Linienführung ein optimaler Kundennutzen mit einer
zentrale gelegenen Haltestelle in der Friedrichstraße, vorzugsweise im Bereich
der Einmündung Breitscheidstraße, erreicht werden könnte. Entsprechende
straßenbau- und signaltechnische Umbauten sind insbesondere an den
Einmündungsbereichen Friedrichstraße/Maxstraße (Achtung: Bus zu Bus Begegnungs-
und Kreuzungsverkehr!) notwendig, wie bereits unter 1. beschrieben mit
entsprechender Bevorrechtigung gegenüber dem MIV.
Idealerweise sollten die Längsparkstände in der Friedrichstraße bei
dieser Variante aufgegeben und für die Anlage von Lieferzonen genutzt werden.
Eine Belegung von Fahrspuren durch Lieferverkehr ist in dieser Variante über
die gesamte Länge des Betrachtungsabschnittes nicht mehr möglich und würde auch
einer, wie von der infra fürth verkehr gmbh angedacht, Bevorrechtigung
ausrückender Löschzüge der Feuerwehr, die in Südrichtung die Busspur über eine
eigene Signalschaltung räumen könnten, im Wege stehen. Zudem sollte der Bereich
zwischen der Straße an der Post, dem Bahnhofsplatz und der Maxstraße bis zur
Einmündung Friedrichstraße nur noch Anliegern und dem Busverkehr vorbehalten
sein.“
Variante 3:
„Dieses Szenario schließt die infra fürth
verkehr gmbh bezüglich der Umsetzbarkeit und Unvereinbarkeit mit dem Busverkehr
aus. Zusätzliche Problemfelder werden im neu entstehenden Parkplatzsuchverkehr
und einer Unvereinbarkeit mit den Belangen der Feuerwehr gesehen. Auch hier
wäre es zwingend notwendig, die unter 2. bereits benannten straßenbau- und signaltechnischen
Umbauten vorzunehmen und die Längsparkplätze in Lieferzonen umzuwandeln. Ebenso
sollte der Bereich zwischen der Straße an der Post, dem Bahnhofsplatz und der
Maxstraße bis zur Einmündung Friedrichstraße nur noch Anliegern und dem
Busverkehr vorbehalten sein.“
Polizeiinspektion
Fürth:
„Aus
polizeilicher Sicht ist eine Führung des Verkehrs in zwei Richtungen in der
Friedrichstraße nicht durchführbar. Vor allen Dingen durch den Lieferverkehr
ist die Friedrichstraße in der Regel nur unter ständigen Spurwechsel zu
befahren. Bei einer Führung in zwei Richtungen, was den Lieferverkehr aus
Erfahrung mit Sicherheit nicht am Parken abschrecken würde, wäre die
Friedrichstraße vermutlich immer wieder blockiert, was dann vor allen Dingen
ein Problem für die Rettungsdienste wäre, nachdem die Friedrichstraße als
Anfahrtsroute für die Südstadt benötigt wird. Aus unserer Sicht ist die einzige
Alternative die von Ihnen unter Punkt 1 genannte Variante“.
Straßenverkehrsamt:
Variante 1:
„Die Lösung dürfte in der Summe die
geringsten Probleme aufweisen, da für den MIV und den ÖPNV zwei nach Süden
gerichtete Fahrstreifen bestehen. Aufgrund des bestehenden Lieferverkehrs wird
sich eine Busspur kaum durchsetzen lassen. Das Abbiegen von der Friedrichstraße
in die Maxstraße erfordert den Umbau der Einmündung.“
Variante 2:
„Im Hinblick auf die Feuerwehrroute zur
Südstadt wäre die Lösung noch vertretbar, soweit in Richtung Norden nur Busse
und Radfahrer verkehren. Für den Lieferverkehr müsste eine Lösung im Seitenraum
entlang der Westseite gefunden werden.“
Variante 3:
„Diese Lösung ist u.E. nicht
realisierbar, ohne massive Beeinträchtigungen für die Zufahrt in die Südstadt
zu riskieren. Wir lehnen diese Variante deshalb ab.“
Tiefbauamt:
„Da
es durch die beabsichtigte Änderung des „Busverkehrs“ im Umfeld der Neuen Mitte
zu wesentlichen baulichen Änderungen kommt, ist eine Stellungnahme ohne
Planunterlagen leider nicht möglich. Wir bitten deshalb um deren zeitnahe
Übermittlung.“
Stadtplanungsamt,
Abteilung Verkehrsplanung:
Variante 1:
Behinderungen des Busverkehrs durch ein-
und ausparkende Fahrzeuge sowie Lieferverkehr (auch in zweiter Reihe) sind
heute schon zu beobachten und auch künftig zu erwarten. Dies betrifft den
Kfz-Verkehr, Einsatzfahrzeuge und künftig auch den Bus. Der Einfluss auf die
Verkehrsqualität durch die zusätzliche Führung der Busse wird als nur gering
erachtet. Maßgebend sind die Knotenpunkte, die hierfür noch verkehrstechnisch
untersucht und im Falle des Knotenpunkts Friedrichstraße/ Maxstraße baulich und
verkehrstechnisch angepasst werden müssen. Das regelwidrige Liefern und Laden
unter Inanspruchnahme jeweils eines Fahrstreifens sollte nicht hingenommen
werden. Hierzu sind im Seitenraum temporär nutzbare Flächen vorhanden.
Variante 2:
Eine Führung von Bus- und Radverkehr in
Nordrichtung eröffnet sowohl für den öffentlichen Verkehr wie auch für den
Radverkehr neue Fahrmöglichkeiten. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit für den
Busverkehr wurde durch eine von der Stadt Fürth beauftragte Verkehrsuntersuchung
(SSP 10/2013) bestätigt. Auf der Südostseite der Friedrichstraße müssten die
Parkstände entfallen, der freiwerdende Raum könnte für Sondernutzungen wie z.
B. Außenbestuhlungen genutzt werden. Ersatz ist in den Parkhäusern
Friedrichstraße und Moststraße sowie auf der Freiheit vorhanden. Auch hier ist
die Lieferverkehrsproblematik durch Schaffung zeitlich begrenzt nutzbarer
Flächen in den Seitenräumen und durch Überwachung zu entschärfen. Im
Bedarfsfall könnte die Busspur für Einsatzfahrzeuge genutzt werden. Hierzu wäre
im Alarmfall ein Zurückhalten der Busse in der Maxstraße an der
Lichtsignalanlage erforderlich. Problematischer werden die Auswirkungen auf die
Erschließung der östlichen Innenstadt gesehen. Einigermaßen verlässliche und
quantifizierbare Angaben sind nur unter Anwendung eines Verkehrsmodells
möglich, dessen Fortschreibung gerade im Zuge der Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplans und des Nahverkehrsplans ausgeschrieben wurde. Vor
einer weiteren weitreichenden Entscheidung sollten daher entsprechende
Untersuchungen durchgeführt werden.
Variante 3:
Eine Öffnung der Friedrichstraße auch für
den motorisierten Individualverkehr (MIV) würde die heute und auch zukünftigen
Probleme weiter verschärfen. Eine Befahrbarkeit der Friedrichstraße für
Einsatzfahrzeuge würde deutlich erschwert, eine Freihaltung oder Räumung wäre
gegenüber der Variante 2 aufwendiger. Die Knotenpunkte an der Maxstraße und an
der Schwabacher Straße müssten umgebaut werden. Ob diese Knoten auch in den
Spitzenzeiten noch leistungsfähig sind, ist bisher nicht untersucht worden. Auf
der Südostseite der Friedrichstraße müssten keine Parkstände entfallen. Es ist
zu erwarten, dass mit einer Öffnung für den MIV bis zur Freiheit in der Folge
Erweiterungswünsche (z. B. bis zum Parkhaus Moststraße, bis zur Königstraße)
vorgebracht werden, die zusätzlich zum Quell- und Zielverkehr den Stellplätzen
(265 Parkhaus Friedrichstraße, 60 Parkplatz Freiheit) starken zusätzlichen
Durchgangsverkehr in die Friedrichstraße hereinziehen würde. Einigermaßen
verlässliche und quantifizierbare Angaben wären auch hier nur unter Anwendung
eines Verkehrsmodells möglich, dessen Fortschreibung im Zuge der Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplans ausgeschrieben wurde. Kernfrage ist h. E. jedoch, ob
es überhaupt gewünscht ist, weiteren motorisierten Individualverkehr auf
direktem Wege in die Innenstadt zu führen.“
Zusammenfassung:
Variante 1 (Einbahnstraßenregelung wie bisher, zusätzlich Bus in Südrichtung) wird von allen Dienststellen (außer ABK) für machbar gehalten.
Variante 2 (Gegenverkehr mit Bus und Rad) wird von ABK und Polizei abgelehnt, SVA und SpA-Vpl sowie infra/vb halten diese für machbar bzw. wünschenswert.
Die Variante 3 (Gegenverkehr mit MIV) wird von allen befragten Dienststellen abgelehnt.
Schlussfolgerung:
Vor dem Hintergrund der ohnehin schon jetzt nicht optimalen Anfahrtssituation für Einsatzkräfte in Richtung Südstadt, der zu erwartenden Wirkungen auf den Verkehrsablauf und die gesamte innerstädtische Verkehrsführung sowie die damit verbundenen Umbauaufwand sollte von einer zusätzlichen Einschränkung durch einen Gegenverkehr in der Friedrichstraße zwischen Maxstraße und Freiheit abgesehen werden. Dies betrifft insbesondere die Variante 3.
Bei der Variante 2 (Gegenverkehr mit Bus und Rad) sind die Auswirkungen auf Einsatzkräfte, auf den Verkehrsablauf und der erforderliche Umbauaufwand geringer. Wegen der nicht hinreichend abschätzbare Auswirkungen auf die ÖPNV-Erschließung der östlichen Innenstadt müsste diese Variante zunächst ggf. näher untersucht werden.
Bei der Variante 1, die der Beschlusslage des Bau- und Werkausschusses vom 17.06.2015 sowie der des Stadtrats vom 24.06.2015 entspricht, sind die Auswirkungen auf die Einsatzkräfte, den Verkehrsablauf und der Umbauaufwand vergleichsweise am geringsten. Es wird daher empfohlen, diese Variante als Grundlage der weiteren Planungen beizubehalten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Antrag des Seniorenrates der Stadt Fürth vom 06.08.2015