Betreff
Stellplatzablöse für 2 KfZ-Stellplätze, Schwabacher Str.40-42, Flur-Nr.1167, 1167/2
Vorlage
GWF/173/2015
Aktenzeichen
2013/0493/602/VG/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für zwei Kfz-Stellplätze im Zuge der Nutzungsänderung von Gewerbe (Kurbad) in Wohnen und Gewerbe auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.


Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung von Gewerbe (Kurbad) in Wohnen und Gewerbe und schafft dadurch zusätzlichen Wohnraum. Die geforderten 2 Stellplätze können nicht auf eigenem Grundstück errichtet oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der Innenstadtlage in der Schwabacher Straße (Fußgängerzone) ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.

 

Der Antragsteller bittet daher darum, die beiden Stellplätze ablösen zu dürfen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan