Für BSS am 28.10.2015
Die Vorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten wurde zur Kenntnis genommen.
Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der Satzung für die Wärmestube „Fürther Treffpunkt“ zu beschließen.
Für StR am 18.11.2015
Die Vorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung für die Wärmestube „Fürther Treffpunkt“.
Für die Wärmestube „Fürther Treffpunkt“ soll eine Satzung zur Erlangung
einer Freistellungsbescheinigung von Steuern beschlossen werden.
Diese Satzung bzw. Freistellungsbescheinigung ist häufig Voraussetzung,
um von bestimmten Stellen finanzielle Unterstützung zu bekommen. So werden
Strafzuweisungen von Staatsanwälten und höheren Gerichten nur bei Vorhandensein
dieser Dokumente zugelassen.
Ebenso unterstützen Stellen, wie z. B. „Aktion Mensch“ oder bestimmte
Stiftungen keine kommunalen Stellen sondern nur solche, die eine
Freistellungsbescheinigung vorweisen können.
Hier kann sich ein breites Feld für das Fundraising der Wärmestube
eröffnen, das bisher noch nicht genutzt werden konnte, insbesondere im Rahmen
von Strafzuweisungen der Landgerichte.
Die Erstellung der Satzung erfolgte in Abstimmung mit dem Finanzamt,
Kämmerei sowie dem Rechtsamt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung für die Wärmestube „Fürther
Treffpunkt“ zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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