Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - Antrag für neue Stellen
Vorlage
JgA/217/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antragstellung für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) an der

 

1.    Berufsschule 1/Fichtenstraße

2.    Grundschule Maistraße

bei der Regierung von Mittelfranken durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (JgA) wird zugestimmt.

 


Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gibt es in Fürth an der

1.    GS Frauenstraße

2.    GS Rosenstraße

3.    MS Schwabacher Straße

4.    MS Soldnerstraße

5.    MS Kiderlinstraße

6.    MS Otto-Seeling-Promenade

7.    Sonderpädagogisches Förderzentrum Süd

8.    GHS Pestalozzistraße

9.    GHS Seeacker Straße

10.  Hans-Böckler Realschule

11.  GS Soldnerstraße (01.10.2015)

12. Leopold-Ullstein Realschule (01.10.2015)

Vorgeschlagen werden zwei Stellen an der Berufsschule 1 und der Grundschule Maistraße. Dem Vorschlag liegt eine ausführliche Stellungnahme des JgA/Soziale Dienste zugrunde

 

Berufsschule 1:

Die Schüler weisen psychosoziale Belastungsfaktoren auf, z.B. mangelnde Konzentration und Disziplin, niedrige Frustrationstoleranz, aggressiv-verbales Verhalten und Leistungsver-weigerung. Letztere wird gefördert durch einen oftmals mangelnden Rückhalt in der Familie, die wiederum, da oftmals unvollständig, starke Überforderungstendenzen aufweist.

Viele Schüler sind Blockschüler, die während des Blockunterrichts in Wohnheimen unterge-bracht sind. Teilweise - auch wenn sie unter 18 Jahre alt sind - werden sie dabei nicht betreut. Soziale Probleme im Zusammenleben und der Gestaltung sind die Folge. Diese Problemlagen übertragen sich in die Schule.

Erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme kennzeichnen die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler. Dazu kommt oftmals eine erhöhte Gewaltbereitschaft, die sich vor allem über das Internet und sogenannte soziale Netzwerke ausdrückt.

 

Grundschule Maistraße:

Aus einem Vergleich der Darstellung der Situation durch die Schulleitung einerseits, der Sozialquote sowie der ergänzenden Angaben andererseits lässt sich ein Bedarf an dem Einsatz einer Fachkraft JaS eindeutig feststellen:

o   Die sozialräumlichen Indikatoren aus dem Einzugsbereich der Schule weisen auf hohe soziale Belastungsfaktoren hin. Die Zuwendungsvoraussetzungen nach den Richtlinien sehen wir als gegeben an.

o   Die Schüler aus dem Schulsprengel weisen z.T. gravierende soziale und erzieherische Probleme auf. Sie sind zur Kompensation individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen. Diese Schüler erfüllen die Merkmale, die an die Zielgruppe der JaS gestellt werden.

 

Zusammenfassung:

 

Beide Schulen erfüllen nach Auffassung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien die Kriterien der Förderrichtlinie für JaS des StMAS. Für eine Antragstellung beim StMAS bedarf es einer positiven Stellungnahme des AJJ und des Stadtrats. Über den Antrag entscheidet das StMAS.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: