Der Baubeirat/Bauausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Baukunstbeirat.
Gleichzeitig treten die bisherige Geschäftsordnung vom 12.03.2008 sowie der Reformvorschlag (Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 18.04.2012) außer Kraft.
Die Geschäftsordnung für den Baukunstbeirat (BKB) der Stadt Fürth wurde zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 12.03.2008 aktualisiert. Ein Reformvorschlag für den BKB Fürth wurde vom Bau- und Werkausschuss am 18.4.2012 beschlossen.
Die Geschäftsordnung soll nunmehr neu gefasst und dabei die Reformvorschläge entsprechend eingearbeitet werden. Inhaltlich sind zwei Änderungen geplant:
1. Die Bestellung eines eigenen Geschäftsführers durch den Stadtrat ist entbehrlich. Die Geschäftsführung für den Baukunstbeirat liegt beim Baureferat, welches die Zuständigkeiten referatsintern festlegt.
2. Die/der Vorsitzende des Baukunstbeirates erhält erstmalig – in Anlehnung an die Praxis der Nachbarstädte – eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 1.000 €/Jahr (bei max. 8 Sitzungen). Damit soll der nicht unerhebliche Aufwand für die Erstellung der Gutachten durch die/den Vorsitzende/n des BKB gewürdigt werden. Die Arbeit der weiteren Mitglieder des BKB erfolgt wie bisher ehrenamtlich.
Die Neufassung der Geschäftsordnung wurde vom Rechtsamt geprüft und gebilligt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
1.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 6000 |
im |
X |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Geschäftsordnung i.d.F. vom 12.3.2008
1 Reformvorschlag i.d.F. vom 18.4.2012
1 Geschäftsordnung (Neufassung)