Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, dass die Verwaltung einen Bericht zu nachfolgenden Sachverhalten vorlegen möge:
Die Verwaltung berichtet zu den Punkten wie folgt:
- Pflege und Überwachung geschützter Landschaftsbestandteile:
Nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz können Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1.
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2.
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3.
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4.
wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
durch Rechtsverordnung als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt und damit unter besonderen Schutz gestellt werden. Im Stadtgebiet Fürth wurden durch die Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Fürth vom 19.02.1990 (Ortsrecht Nr. 64.4, im Internet abrufbar unter http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_4_gesch_landschbest.pdf) insgesamt 59 Landschaftsbestandteile festgesetzt. Bei diesen Landschaftsbestandteilen handelt es sich um verschiedene Strukturen, u.a. Hecken-, Gehölz- und Waldbestände, Gewässer und Feuchtgebiete sowie Magerrasen.
Die Pflege dieser geschützten Landschaftsbestandteile obliegt dem jeweiligen Eigentümer, dies können sowohl private Eigentümer, als auch die Stadt Fürth sein. Die Pflege der städtischen Landschaftsbestandteile erfolgt, soweit diese erforderlich ist, einzelfallbezogen je nach Art der geschützten Struktur. Die Pflegemaßnahmen werden u.a. unter Mithilfe der städtischen Naturschutzwächter durch die Untere Naturschutzbehörde, als auch durch den Landschaftspflegeverband Mittelfranken durchgeführt.
Eine planmäßige Überwachung der Landschaftsbestandteile (Bestreifung) findet nicht statt. Die Kontrolle der Landschaftsbestandteile erfolgt entweder anlassbezogen bei Beschwerdelagen oder zur Vorbereitung von Pflegemaßnahmen.
2. Anzahl
der bekannten Ablagerungen (Sand, Aushub, Bauschutt, Abfall,
Baustellencontainer) in Wäldern, Gehölzstreifen, Landschaftsschutzgebieten und
geschützten Landschaftsbestandteilen:
Die beschriebenen Ablagerungen sind, auch in den genannten Bereichen, nie vollständig auszuschließen. Sofern entsprechende Beobachtungen bekannt werden, werden die erforderlichen Schritte eingeleitet. Eine systematische Erfassung solcher Fälle erfolgt bislang nicht.
3. Umfassende Darstellung naturschutzfachlicher Sachverhalte in digitalen Kartenmaterialien:
In der digitalen Stadtgrundkarte, auf welche grundsätzlich alle Dienststellen zugreifen können, ist ein entsprechender Fachbeitrag „Naturschutz“ enthalten. In diesem sind alle naturschutzfachlich relevanten Sachverhalte, von den in der Biotopkartierung enthaltenen Flächen bis hin zu den durch Verordnungen geschützten Flächen, verzeichnet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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