Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2015.
Von den Budgetabschlüssen 2014 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets
961.262,34 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre
Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2014 gem. Nr. 4 zu.
1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2014 wurden entsprechend
den für das Jahr 2014 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen
wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der
jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.
In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2014 im Sinne einer „Mittelübertragung“
zugunsten der Budgets 2015 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“)
stehen den Budgets 2015 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich
hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 816.345,80 € bei den Amtsbudgets und
7.686,00 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 824.031,80 €. Die Ergebnisse
der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den
beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die Budgetberichte 2015 der Referate und Dienststellen unter Beilage
der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der
Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 12.05.2015) wurden dem Stadtrat mit
Schreiben vom 01.10.2015 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich
eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4).
Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte,
Kirchweihen“, Amtsbudget 40000 „Schulverwaltungsamt“ und Amtsbudget 87000
„Tourist-Information“ werden zur Sitzung im Dezember 2015, nach den
Haushaltsberatungen, nachgereicht.
Die Abrechnungen der Budgets ergaben
Budgetfehlbeträge
von 1.808.794,98 €. sowie
Budgetüberschüsse
von 1.922.524,38 €.
Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen bei
den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden
Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach
den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum
Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt
Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die
(unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die
nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den
Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als
Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und
haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht
beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die
internen Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth und für die
Bürokommunikation (Drucker, Multifunktionsgeräte, etc.) notwendig. Diese
Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral
durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der
Gebäudebewirtschaftung und für die Bürokommunikation haben das Budgetergebnis
nicht berührt.
3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2014 sind im Rahmen des
Rechnungsabschlusses 2014 in der Regel in Höhe von 50 % (= 961.262,04 € - siehe
Anlage 5 unter Überschuss „50 %“ Rest) zugunsten des Gesamthaushalts
„eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2014 gegenüber
den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des
Rechnungsabschlusses 2014 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (=
961.262,34 € - siehe Anlage 5 unter Überschuss „50 %“ Budgetrücklage) und
sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und
Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.
Die Budgetfehlbeträge 2014 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2014
für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2015 vorgetragen.
Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für
2014 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen
Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).
4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2014 sind
Entscheidungen
a) über die endgültige
Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in
der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2015
vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom
Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge
zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 der
allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse
2014“) in Höhe von 961.262,34 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag
entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 %
vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der
danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus
Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich
folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget
01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (=
-90.176,18 €)
Unteramtsbudget
04040 „Rf. IV/Projektarbeit“ (=
-14.621,85 €)
Unteramtsbudget
05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“ (=
-104.081,96 €)
Amtsbudget 13000
„Bürgermeister- und Presseamt“ (=
-24.053,49 €)
Unteramtsbudget
13050 „Limoges- und Limousin-Haus“ (=
-64.267,75 €)
Amtsbudget 46000
„Theater (=
-1.311.351,21 €)
Amtsbudget 47010
„Rundfunkmuseum“ (=
-81.996,32 €)
Amtsbudget 63000
„Bauaufsicht“ (=
-95.574,94 €)
In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der
festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2015 verbleiben.
Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -90.176 €) resultiert hauptsächlich aus den
zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Punktlandung
Ausbildung“ (01.09.2013 bis 31.08.2016), „Kooperatives Berufsintegrationsjahr“
sowie „Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr“ und „Ganztagesangebot für
Übergangsklassen“ (jeweils für das Schuljahr 2014/2015) für das Jahr 2014. Die
Mittel sind bereits in 2015 eingegangen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie
geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 04040 „Rf. IV/Projektarbeit“:
Mit Stadtratsbeschluss vom 19.06.2013 wurde das TANDEM-Projekt um 3 Jahre
verlängert, d.h. vom 01.07.2013 bis 30.06.2016. Der Eigenanteil der Stadt Fürth
beläuft sich auf insgesamt 205.597 €, davon 35.000 € für die nachhaltige
Implementierung des Projektes (wird über das U-Amtsbudget 04040 abgewickelt).
Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -14.622 €) resultiert aus dem zeitversetzten Abruf
der Zuwendungsmittel für das Jahr 2014. Die Mittel sind bereits in 2015
eingegangen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie
geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“:
Zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (1. Stufe) Nr. 63 (Umsetzung ab
2010) wurde u.a. durch Gebührenerhöhung für den Verkauf von
Ausschreibungsunterlagen eine Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 € prognostiziert.
Trotz Gebührenerhöhung ist diese Einnahmeerhöhung durch den Rückgang der
öffentlichen Ausschreibungen (z.B. Wegfall der Konjunkturpaket 2-Projekte)
nicht eingetroffen. Der derzeitige Budgetfehlbetrag (= -104.082 €) hat sich
u.a. aufgrund dieser fehlenden Einnahmen in den letzten Jahren stetig
aufgebaut.
Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde eine Vergabestelle (als
Stabstelle) im Baureferat beschlossen. Diese Organisationsform hat vorläufigen
Charakter. Die endgültige Ausgestaltung der Vergabestelle mit der Einführung
der eVergabe, auch unter Einbezug von Bereichen der Zentralen Stabseinheit des
Baureferates, wird im Laufe des nächsten Jahres erarbeitet. Die
budgettechnische Umsetzung ist voraussichtlich mit dem Haushalt 2017 möglich.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie
geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Die Ausgestaltung und Umsetzung
der endgültigen Vergabestelle bleibt abzuwarten.
Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -24.053 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 48.618 €.
Hierbei erfolgte die interne Verrechnung für Umwelt-Veröffentlichungen in der
StadtZeitung 2013 i.H.v. 30.000 € erst in 2014 (eigentlicher Budgetfehlbetrag
2013: 18.618 €). Damit beläuft sich der bereinigte operative Budgetfehlbetrag
2014 auf rund 5.435 €. Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im
Bereich „Fürth-Shop“ als geplant.
In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den
aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich
abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.
Rf. II empfiehlt trotzdem, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie
geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Der Budgetabschluss 2015 bleibt
abzuwarten.
Zu Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“:
Der Budgetfehlbetrag (= -64.268 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 41.465 €,
verursacht hauptsächlich durch einmalige Investitionen (Renovierung,
Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des LIM-Hauses. Im Jahr
2014 konnte dieser Fehlbetrag im lfd. Betrieb nicht abgebaut werden, sondern
wurde zusätzlich mit 22.803 € weiter erhöht. Über die Deckung der Kosten bzw.
Veränderung des lfd. Betriebs sowie den Abbau des aufgelaufenen Fehlbetrages
wird mit den Partnern noch verhandelt. Der jährliche Zuschuss wurde ab 2015 um
insgesamt 20.000 € (5.000 € je Partner) erhöht, welches aber zur Deckung von
Personalmehrausgaben dienen soll.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen
– auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2013 (= -1.311.351 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.326.248
€. Das positive „operative“ Ergebnis beträgt
damit 14.897 € und trägt zum Abbau des Fehlbetrages aus den Vorjahren bei.
Im Jahr 2014 wurde der lfd. Landeszuschuss um weitere 40.000 € erhöht
(bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig, 2014: 500.000 € +
20.000 € einmalig). Die einmaligen Beträge sollen für den weiteren Ausbau des
Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater verwendet werden. Weiterhin
bleibt die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 €
(Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49
ab 2012) bestehen. Ab 2015 wird mit einem Zuschuss i.H.v. 600.000 € gerechnet.
Nach Vorankündigung des Bayer. Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 18.09.2015 wird der Landeszuschuss 2015, wie im
Vorjahr, jedoch nur 500.000 € (100.000 € geringer als geplant) betragen.
Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu
erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am
20.05.2015). Danach wird vom Theater prognostiziert, dass zumindest kein
weiterer Budgetfehlbetrag zu erwarten ist. Ein operatives positives Ergebnis
wird aber auch nicht prognostiziert (Mehreinnahmen werden durch Mehrausgaben
verwendet), welches bei gestiegenem Landeszuschuss und Rücknahme der
Haushaltskonsolidierung (100 T€) zu erwarten wäre. Das tatsächliche Ergebnis
2015 bleibt abzuwarten, gerade auch im Hinblick auf den niedrigeren
Landeszuschuss als geplant. Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten
vorerst beibehalten werden.
Der Budgetfehlbetrag wurde seit 2011 nicht mehr wesentlich aufgebaut. Zum
Jahresabschluss 2010 betrug der Fehlbetrag 1.366.597 €. In den letzten 4 Jahren
wurden damit rund 55.246 € abgebaut. Soweit dies eine zukünftige Tendenz
darstellt, kann nur mit einem geringen jährlichen Abbau gerechnet werden.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Die Stadtverwaltung wird jedoch ermächtigt und
beauftragt, in Abhängigkeit vom Ergebnis der Jahresrechnung 2015 und den
Haushaltskonsolidierungsbemühungen des Theaters, entweder einen Teil des Budgetfehlbetrags
i.H.v. 1 Mio. € über den Gesamthaushalt zu tragen oder Vorschläge zum
Abbau des Fehlbetrages zu erarbeiten.
Zu Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“:
Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -81.996 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 62.766 €.
Der operative Fehlbetrag 2014 beträgt damit 19.230 €. Dieser resultiert aus
Mindereinnahmen, die teilweise bereits aufgrund Minderausgaben kompensiert
werden konnten.
Die beiden Dienststellen Stadtarchiv, Stadtmuseum (StAM) und
Rundfunkmuseum (RFM) fusionierten zum 01.01.2014 (siehe Stadtratsbeschluss vom
15.05.2013). Damit wurde das Amtsbudget 45000 ab dem Haushalt 2014 neu
zugeordnet (Unteramtsbudget 47010).
Durch den Leitungswechsel und einiger Veränderungen in Hinblick auf
Konzept, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften hat StAM/RFM zum Haushalt
2016 (wie auch bereits zum Haushalt 2015) Anpassungen des Budgets beantragt
(Verringerung der Einnahmeansätze), die zunächst auf der „Liste der nicht
aufgenommenen Anträge der Dienststellen auf Budgetveränderungen“ vermerkt
wurden.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen
– auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss 2015 und zur
Haushaltsplanaufstellung 2017 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag
überprüft und über den weiteren Umgang entschieden.
Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:
Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -95.575 €) resultiert hauptsächlich aus geringeren
Einnahmen (Verwaltungsgebühren und Kostenvorschüsse) bei den
Baugenehmigungsverfahren. Im Jahr 2013 wurden die Einnahmeansätze erheblich
überschritten. Nachdem die Einnahmeansätze Ende Sep. 2015 bereits annähernd
erfüllt sind, können die Mindereinnahmen 2014 ggf. durch Mehreinnahmen 2015
aufgefangen werden.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie
geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
|
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2015 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2015 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2015 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amt-/Unteramtsbudgets 2014“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2014 nach 2015
7. Übersicht „Budgetrücklagen“