Betreff
Budgetwirtschaft; Budgetberichte 2015, Entscheidung über die Budgetabschlüsse 2014 und endgültige Behandlung der Budgetergebnisse 2014
Vorlage
Käm/316/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2015.

 

Von den Budgetabschlüssen 2014 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 961.262,34 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2014 gem. Nr. 4 zu.


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2014 wurden entsprechend den für das Jahr 2014 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2014 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2015 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2015 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 816.345,80 € bei den Amtsbudgets und 7.686,00 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 824.031,80 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2015 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 12.05.2015) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 01.10.2015 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen“, Amtsbudget 40000 „Schulverwaltungsamt“ und Amtsbudget 87000 „Tourist-Information“ werden zur Sitzung im Dezember 2015, nach den Haushaltsberatungen, nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Budgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von       1.808.794,98 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von     1.922.524,38 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth und für die Bürokommunikation (Drucker, Multifunktionsgeräte, etc.) notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der Gebäudebewirtschaftung und für die Bürokommunikation haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2014 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2014 in der Regel in Höhe von 50 % (= 961.262,04 € - siehe Anlage 5 unter Überschuss „50 %“ Rest) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2014 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2014 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 961.262,34 € - siehe Anlage 5 unter Überschuss „50 %“ Budgetrücklage) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.

 

Die Budgetfehlbeträge 2014 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2014 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2015 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2014 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2014 sind Entscheidungen

 

a)    über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)    über die nach 2015 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge

 

zu treffen.

 

 

Zu a)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2014“) in Höhe von 961.262,34 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                                (= -90.176,18 €)

­   Unteramtsbudget 04040 „Rf. IV/Projektarbeit“                              (= -14.621,85 €)

­   Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“               (= -104.081,96 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                    (= -24.053,49 €)

­   Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“              (= -64.267,75 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater                                                     (= -1.311.351,21 €)

­   Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“                                       (= -81.996,32 €)

­   Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                  (= -95.574,94 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2015 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -90.176 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Punktlandung Ausbildung“ (01.09.2013 bis 31.08.2016), „Kooperatives Berufsintegrationsjahr“ sowie „Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr“ und „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ (jeweils für das Schuljahr 2014/2015) für das Jahr 2014. Die Mittel sind bereits in 2015 eingegangen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 04040 „Rf. IV/Projektarbeit“:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 19.06.2013 wurde das TANDEM-Projekt um 3 Jahre verlängert, d.h. vom 01.07.2013 bis 30.06.2016. Der Eigenanteil der Stadt Fürth beläuft sich auf insgesamt 205.597 €, davon 35.000 € für die nachhaltige Implementierung des Projektes (wird über das U-Amtsbudget 04040 abgewickelt). Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -14.622 €) resultiert aus dem zeitversetzten Abruf der Zuwendungsmittel für das Jahr 2014. Die Mittel sind bereits in 2015 eingegangen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“:

 

Zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (1. Stufe) Nr. 63 (Umsetzung ab 2010) wurde u.a. durch Gebührenerhöhung für den Verkauf von Ausschreibungsunterlagen eine Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 € prognostiziert. Trotz Gebührenerhöhung ist diese Einnahmeerhöhung durch den Rückgang der öffentlichen Ausschreibungen (z.B. Wegfall der Konjunkturpaket 2-Projekte) nicht eingetroffen. Der derzeitige Budgetfehlbetrag (= -104.082 €) hat sich u.a. aufgrund dieser fehlenden Einnahmen in den letzten Jahren stetig aufgebaut.

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde eine Vergabestelle (als Stabstelle) im Baureferat beschlossen. Diese Organisationsform hat vorläufigen Charakter. Die endgültige Ausgestaltung der Vergabestelle mit der Einführung der eVergabe, auch unter Einbezug von Bereichen der Zentralen Stabseinheit des Baureferates, wird im Laufe des nächsten Jahres erarbeitet. Die budgettechnische Umsetzung ist voraussichtlich mit dem Haushalt 2017 möglich.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der endgültigen Vergabestelle bleibt abzuwarten.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -24.053 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 48.618 €. Hierbei erfolgte die interne Verrechnung für Umwelt-Veröffentlichungen in der StadtZeitung 2013 i.H.v. 30.000 € erst in 2014 (eigentlicher Budgetfehlbetrag 2013: 18.618 €). Damit beläuft sich der bereinigte operative Budgetfehlbetrag 2014 auf rund 5.435 €. Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im Bereich „Fürth-Shop“ als geplant.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

 

Rf. II empfiehlt trotzdem, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Der Budgetabschluss 2015 bleibt abzuwarten.

 

 

Zu Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“:

 

Der Budgetfehlbetrag (= -64.268 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 41.465 €, verursacht hauptsächlich durch einmalige Investitionen (Renovierung, Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des LIM-Hauses. Im Jahr 2014 konnte dieser Fehlbetrag im lfd. Betrieb nicht abgebaut werden, sondern wurde zusätzlich mit 22.803 € weiter erhöht. Über die Deckung der Kosten bzw. Veränderung des lfd. Betriebs sowie den Abbau des aufgelaufenen Fehlbetrages wird mit den Partnern noch verhandelt. Der jährliche Zuschuss wurde ab 2015 um insgesamt 20.000 € (5.000 € je Partner) erhöht, welches aber zur Deckung von Personalmehrausgaben dienen soll.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2013 (= -1.311.351 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.326.248 €. Das positive „operative“ Ergebnis beträgt damit 14.897 € und trägt zum Abbau des Fehlbetrages aus den Vorjahren bei.

 

Im Jahr 2014 wurde der lfd. Landeszuschuss um weitere 40.000 € erhöht (bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig, 2014: 500.000 € + 20.000 € einmalig). Die einmaligen Beträge sollen für den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater verwendet werden. Weiterhin bleibt die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen. Ab 2015 wird mit einem Zuschuss i.H.v. 600.000 € gerechnet. Nach Vorankündigung des Bayer. Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.09.2015 wird der Landeszuschuss 2015, wie im Vorjahr, jedoch nur 500.000 € (100.000 € geringer als geplant) betragen.

 

Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 20.05.2015). Danach wird vom Theater prognostiziert, dass zumindest kein weiterer Budgetfehlbetrag zu erwarten ist. Ein operatives positives Ergebnis wird aber auch nicht prognostiziert (Mehreinnahmen werden durch Mehrausgaben verwendet), welches bei gestiegenem Landeszuschuss und Rücknahme der Haushaltskonsolidierung (100 T€) zu erwarten wäre. Das tatsächliche Ergebnis 2015 bleibt abzuwarten, gerade auch im Hinblick auf den niedrigeren Landeszuschuss als geplant. Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten vorerst beibehalten werden.

 

Der Budgetfehlbetrag wurde seit 2011 nicht mehr wesentlich aufgebaut. Zum Jahresabschluss 2010 betrug der Fehlbetrag 1.366.597 €. In den letzten 4 Jahren wurden damit rund 55.246 € abgebaut. Soweit dies eine zukünftige Tendenz darstellt, kann nur mit einem geringen jährlichen Abbau gerechnet werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Die Stadtverwaltung wird jedoch ermächtigt und beauftragt, in Abhängigkeit vom Ergebnis der Jahresrechnung 2015 und den Haushaltskonsolidierungsbemühungen des Theaters, entweder einen Teil des Budgetfehlbetrags i.H.v. 1 Mio. € über den Gesamthaushalt zu tragen oder Vorschläge zum Abbau des Fehlbetrages zu erarbeiten.

 

 

Zu Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -81.996 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2013 nach 2014 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 62.766 €. Der operative Fehlbetrag 2014 beträgt damit 19.230 €. Dieser resultiert aus Mindereinnahmen, die teilweise bereits aufgrund Minderausgaben kompensiert werden konnten.

Die beiden Dienststellen Stadtarchiv, Stadtmuseum (StAM) und Rundfunkmuseum (RFM) fusionierten zum 01.01.2014 (siehe Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013). Damit wurde das Amtsbudget 45000 ab dem Haushalt 2014 neu zugeordnet (Unteramtsbudget 47010).

Durch den Leitungswechsel und einiger Veränderungen in Hinblick auf Konzept, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften hat StAM/RFM zum Haushalt 2016 (wie auch bereits zum Haushalt 2015) Anpassungen des Budgets beantragt (Verringerung der Einnahmeansätze), die zunächst auf der „Liste der nicht aufgenommenen Anträge der Dienststellen auf Budgetveränderungen“ vermerkt wurden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss 2015 und zur Haushaltsplanaufstellung 2017 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag überprüft und über den weiteren Umgang entschieden.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2014 (= -95.575 €) resultiert hauptsächlich aus geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren und Kostenvorschüsse) bei den Baugenehmigungsverfahren. Im Jahr 2013 wurden die Einnahmeansätze erheblich überschritten. Nachdem die Einnahmeansätze Ende Sep. 2015 bereits annähernd erfüllt sind, können die Mindereinnahmen 2014 ggf. durch Mehreinnahmen 2015 aufgefangen werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe 5.

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:  siehe 5.

 


1. Inhaltsverzeichnis

2. Budgetberichte 2015 – Amts- und Unteramtsbudgets

3. Budgetberichte 2015 – Sonderbudgets

4. Budgetberichte 2015 – Zentralbudgets

5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amt-/Unteramtsbudgets 2014“

6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2014 nach 2015

7. Übersicht „Budgetrücklagen“