Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist am 01.05.2015 als Nachfolgeeinrichtung der Projekte „Nachhaltiges Wohnen“ und „DaWoSi“ an den Start gegangen. Die Fachstelle besteht aus einer (Teilzeit-)Verwaltungskraft und einer Sozialpädagogin. Ziel ist es, eine drohende Wohnungslosigkeit von SGB II- bzw. SGB XII- Leistungsbezieher/innen nach Möglichkeit zu vermeiden.
In der Regel beruht eine
Räumungsklage auf Mietschulden. Durch Kontaktaufnahme mit den Vermietern wird
versucht, nach Möglichkeit bereits vor Einreichung einer Räumungsklage,
eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Als letztes Mittel können Mietschulden auch als Darlehen übernommen werden. Zu
diesem Zwecke wurde die Entscheidung in Fällen des SGB II hierüber vom
Jobcenter wieder auf die Stadt rückübertragen.
Frau Zintl wird über ihre Arbeit und die Entwicklung der
Fallzahlen berichten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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