Betreff
Bundesförderprogramm "Jugend Stärken im Quartier"
Vorlage
PSB/071/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Projektbüros für Schule & Bildung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, dem Abschluss der Projektvereinbarungen mit den genannten Partnern zuzustimmen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss stimmt dem Abschluss der Projektvereinbarungen zu.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Projektvereinbarungen zu.


Wie vom Ausschuss für Schule, Bildung und Sport mit Beschluss vom 15.01.2015 befürwortet, begann die Arbeit im Rahmen des Förderprogramms „Jugend Stärken im Quartier“ im Januar 2015 unter Koordinierung des Projektbüros. Das Fürther Vorhaben besteht aus drei Teilprojekten, die von externen Partnern durchgeführt werden:

 

„KiQ“ – Kompetenzen im Quartier (ELAN GmbH)

„ASTRA – Ausbildung durch Sprache, Training, Reflexion und Anerkennung (bfz GmbH)

„MoJa – Mobile Jugendsozialarbeit“ (Kinderarche GmbH)

 

Obwohl zwei der drei Teilprojekte bereits ab Januar 2015 die Arbeit aufnahmen („MoJa“ startete im Juni), verzögerte sich zunächst die Antragsstellung aufgrund technischer Probleme bei der Bewilligungsbehörde und schließlich auch deren Bearbeitung und die Erstellung des Zuwendungsbescheides. Letzterer ging erst am 24.08.15 im Referat I ein und konnte erst nach der Urlaubszeit geprüft werden. Als nächster Schritt sind mit den Partnern Projektvereinbarungen zu schließen, die u.a. die Weiterleitung der Fördermittel regeln. Da das Gesamtprojekt eine vierjährige Laufzeit hat (01.01.2015 – 31.12.2018) ergeben sich folgende maximale Weiterleitungsbeträge

 

ELAN              597.732,21 Euro

bfz                   157.302,41 Euro

Kinderarche      96.319,49 Euro

 

Die Weiterleitungen ergeben sich aus der Förderquote der Programms (50% ESF-Förderung plus 10% Bundeszuschuss). Die Stadt Fürth leitet Beträge von 60% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten weiter. Die Partner tragen die Ko-Finanzierung i.H.v. 40% als Eigenanteil. Städtische Mittel fließen nicht in das Programm. (Ausnahme ELAN: hier wird die kommunale Koordinierung mit einem Wert von 10h/Woche als Personalgestellung zur Ko-Finanzierung hinzugerechnet).

 

Der Abschluss von Projektvereinbarungen ist die Voraussetzung dafür, Fördermittel an die Projektpartner weiterleiten zu können.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zuwendungsbescheid

Projektskizze