Betreff
Bundesförderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier"
Vorlage
PSB/072/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Projektbüros für Schule & Bildung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, dem Abschluss einer Projektvereinbarung mit der ELAN GmbH zuzustimmen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss stimmt dem Abschluss einer Projektvereinbarung mit der ELAN GmbH zu.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Projektvereinbarung mit der ELAN GmbH zu.


Bis Juli 2014 führte die ELAN GmbH das Projekt „Mathilde 17“ mit Förderung des Bundesbauministeriums im Bereich „Soziale Stadt“ durch. Das berufsintegrative Format für Frauen mit Migrationshintergrund brachte sehr gute Erfolge bis zum Projektende im September 2014, so dass die ELAN GmbH vom Aufsichtsrat beauftragt wurde, Anschlussförderrungen zur Fortsetzung der Arbeit zu akquirieren.

 

Mit dem Bundesförderprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ ergab sich 2015 eine entsprechende Möglichkeit. Allerdings war die ELAN GmbH als Träger nicht mehr antragsberechtigt, da die Förderanträge nur noch von Kommunen gestellt werden konnten, die eine kommunale Koordinierung der Arbeit gewährleisten müssen.

Daher wurde der Förderantrag für das Projekt „Cafe Elli“ vom Projektbüro für Schule & Bildung gestellt, das sich auch an der grundlegenden Administration beteiligt.

 

Aufgrund verschiedener technischer Schwierigkeiten bei der Bewilligungsbehörde verzögerte sich sowohl die Antragstellung als auch dessen Bearbeitung, so dass der Zuwendungsbescheid erst Ende Juli bei der Stadt Fürth einging, obwohl das Projekt „Cafe Elli“ schon am 01.04.15 die Arbeit aufnahm.

Aufgrund dieser Verzögerungen ist erst jetzt möglich, die städtischen Gremien um eine Beschlussfassung zum Abschluss der Projektvereinbarung zu bitten, die zur Weiterleitung der Förderung an die ELAN GmbH benötigt wird.

 

Da das Förderprogramm über fast vier Jahre läuft (01.04.15 – 31.12.18) ergibt sich der folgende maximale Weiterleitungsbetrag

 

1.548.944,95 Euro.

 

Die Förderquote beträgt 90% der förderfähigen Kosten (50% ESF-Förderung plus 40% Bundesmittel). Die Ko-Finanzierung i.H.v. 10% wird von der ELAN GmbH aus deren Budget aufgebracht. Weitere städtische Mittel fließen nicht in das Projekt. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderbescheid