Betreff
Fassadenprämierung 2015
Vorlage
GWF/178/2015
Aktenzeichen
GWF/BaF/UDS
Art
Beschlussvorlage - SB

   Die ausgeführten Projekte sollen folgende Zuwendungen erhalten:

            3000€ für Mathildenstraße 21

            4500€ für Dambacher Straße 11

            2500€ für Helmstraße 5

            3000€ für Weinbergstraße/ Damschkestraße

            2000€ für Flexdorfer Straße 33

 

  


Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beträge sind Anerkennungsprämien für gut gelungene Sanierungsmaßnahmen und sollen auch andere Hauseigentümer veranlassen, ihren Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes durch Fassadenrenovierungen zu leisten.

Die zur Verfügung stehende Summe in Höhe von 15.000€ soll nun für die Fassaden-sanierungen und Gesamtsanierungen folgender Objekte als Prämie vorgeschlagen werden:

 

 

 

Mathildenstr. 21.:Das Anwesen ist Teil einer spätklassizistischen Gruppe dreigeschossiger, reich gegliederter Wohnhäuser mit jeweils flachgiebeligem Zwerchhaus aus dem Jahre 1877.

Das Anwesen Mathildenstraße 21war jahrzehntelang den Fürthern als Traditionsgaststätte „Zum Pfarrgarten“ bekannt. Das Inventar des Gastraumes, zu dem auch eine Kegelbahn gehörte, konnte im Rahmen des Umbaus (Umnutzung zu Wohnen) nicht gehalten werden.

Bei der Sanierung hervorzuheben sind die Anstrengungen des Bauherrn im gesamten Gebäude die Fenster sowie die Schaufensterelemente detailgetreu nach historischem Vorbild als 3-fach-verglaste! Holzfenster wieder herzustellen.

Zusammen mit der überarbeiteten Sandsteinfassade hat das Gebäude seinen Glanz und seine Wertigkeit wieder erhalten.

Beachtlich ist die gut gestaltete Hofsituation.

Die Vollsanierung des Anwesens hat zu einer erheblichen Aufwertung der Mathildenstraße beigetragen.

Es wird vorgeschlagen für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 3000€ zu gewähren.

 

Dambacherstr. 11: Das sog. Logengebäude, Sitz der Freimaurerloge „Zur Wahrheit und Freundschaft“ gilt als eines der herausragenden Baudenkmäler der Stadt Fürth.

18091/92 entstand das villenartige Gebäude im Stil der Neorenaissance. Auffallend ist die reich gegliederte Fassade mit seinen prunkvollen Formen mit orientalischen Anmutungen.

Die Sandsteinfassade befand sich in einem sehr geschädigten Zustand. Ausschlaggebend hierfür waren unsachgemäße Restaurierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten vergangener Jahre.

Zusammen mit Restauratoren, hochqualifizierten Fachfirmen sowie der fachlichen Unterstützung des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege in München gelang es dem Bauherren mit hohem Aufwand die Fassade nicht nur wieder erstrahlen zu lassen, sondern auch dauerhaft zu sichern.

Es wird vorgeschlagen, für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 4500€ zu gewähren.

 

Helmstraße 5: 

Das Anwesen wurde Ende des 17. Jhd. vom Fischer Hans Dreßl bereits als Gaststätte errichtet.

Bekannt war es bis zuletzt als Gaststätte „Zum Silberfischla“.

Das dreigeschossige giebelständige Gebäude war insbesondere in den hinteren Gebäudetrakten, stark vom Verfall betroffen. Sprichwörtlich in letzter Sekunde gelang es den Bauherrn, dieses für die Stadtgeschichte bedeutsame Gebäude im städtebaulichen Kontext zu erhalten. Für die Helmstraße ist dies ein besonderer Gewinn, da die Fassadenabwicklung weiterhin ungestört in ihrer historischen Überlieferung erlebbar bleibt.

 

Es wird vorgeschlagen für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 2500€ zu gewähren.

 

Weinbergstraße 9 - 25: Besondere Anerkennung ergeht an den Bauherrn, die Architekten, Restauratoren und Handwerker, die an der energetischen Sanierung mehrerer Gebäude im Eigenen Heim beteiligt waren, dessen laufende Fortschreibung sich die Genossenschaft zum Ziel gesetzt hat.

Die Zielsetzung der Denkmalpflege, das äußere Erscheinungsbild des Ensembles zu wahren, ist hier gelungen umgesetzt worden.

Außenwände und Dächer wurden gedämmt. Eine anspruchsvolle Aufgabe, da alle Details nach Abschluss mit dem historischen Vorbild übereinstimmen müssen.

Insbesondere die Putzbeschaffenheit und-struktur erforderte Recherche und ist reine Handarbeit. Auch die Farbgebung aller Bauteile erfolgte nach restauratorischem Befund.

 

 

Es wird daher vorgeschlagen für die Gesamtheit der ausgeführten Maßnahmen eine Zuwendung in Höhe von 3000€ zu gewähren.

Es soll gleichzeitig Ansporn sein, den bisherigen Qualitätsanspruch für die zu erwartenden künftigen Projekte im Eigenen Heim aufrecht zu erhalten.

 

 

 

Flexdorferstr. 33

 

Das um 1770 errichtete Wohnstallgebäude ist mit Ecklisenen und mit auffälligen - als Blatt- und Blütenzweige - ausgearbeiteten Voluten aufwendig gestaltet worden.

Die im Laufe der Jahre stark in Mitleidenschaft gezogene Fassade wurde liebevoll wieder instandgesetzt und bereichert nun das Flexdorfer Straßenbild.

Der Bauherr soll deshalb mit einer Prämie von 2000€ bedacht werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

15.000,00 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  Objektfotos