Die ausgeführten
Projekte sollen folgende Zuwendungen erhalten:
3000€ für
Mathildenstraße 21
4500€ für Dambacher
Straße 11
2500€ für Helmstraße 5
3000€ für
Weinbergstraße/ Damschkestraße
2000€ für Flexdorfer
Straße 33
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beträge sind Anerkennungsprämien
für gut gelungene Sanierungsmaßnahmen und sollen auch andere Hauseigentümer
veranlassen, ihren Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes durch
Fassadenrenovierungen zu leisten.
Die zur Verfügung stehende Summe in Höhe von 15.000€ soll nun für die
Fassaden-sanierungen und Gesamtsanierungen folgender Objekte als Prämie
vorgeschlagen werden:
Mathildenstr. 21.:Das Anwesen ist
Teil einer spätklassizistischen Gruppe dreigeschossiger, reich gegliederter
Wohnhäuser mit jeweils flachgiebeligem Zwerchhaus aus dem Jahre 1877.
Das Anwesen Mathildenstraße 21war jahrzehntelang den Fürthern als
Traditionsgaststätte „Zum Pfarrgarten“ bekannt. Das Inventar des Gastraumes, zu
dem auch eine Kegelbahn gehörte, konnte im Rahmen des Umbaus (Umnutzung zu
Wohnen) nicht gehalten werden.
Bei der Sanierung hervorzuheben sind die Anstrengungen des Bauherrn im
gesamten Gebäude die Fenster sowie die Schaufensterelemente detailgetreu nach
historischem Vorbild als 3-fach-verglaste! Holzfenster wieder herzustellen.
Zusammen mit der überarbeiteten Sandsteinfassade hat das Gebäude seinen
Glanz und seine Wertigkeit wieder erhalten.
Beachtlich ist die gut gestaltete Hofsituation.
Die Vollsanierung des Anwesens hat zu einer erheblichen Aufwertung der
Mathildenstraße beigetragen.
Es wird vorgeschlagen für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 3000€
zu gewähren.
Dambacherstr. 11: Das sog.
Logengebäude, Sitz der Freimaurerloge „Zur Wahrheit und Freundschaft“ gilt als
eines der herausragenden Baudenkmäler der Stadt Fürth.
18091/92 entstand das villenartige Gebäude im Stil der Neorenaissance.
Auffallend ist die reich gegliederte Fassade mit seinen prunkvollen Formen mit
orientalischen Anmutungen.
Die Sandsteinfassade befand sich in einem sehr geschädigten Zustand.
Ausschlaggebend hierfür waren unsachgemäße Restaurierungs- bzw.
Instandhaltungsarbeiten vergangener Jahre.
Zusammen mit Restauratoren, hochqualifizierten Fachfirmen sowie der
fachlichen Unterstützung des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege in
München gelang es dem Bauherren mit hohem Aufwand die Fassade nicht nur wieder
erstrahlen zu lassen, sondern auch dauerhaft zu sichern.
Es wird vorgeschlagen, für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von
4500€ zu gewähren.
Helmstraße 5:
Das Anwesen wurde Ende des 17. Jhd. vom Fischer Hans Dreßl bereits als
Gaststätte errichtet.
Bekannt war es bis zuletzt als Gaststätte „Zum Silberfischla“.
Das dreigeschossige giebelständige Gebäude war insbesondere in den
hinteren Gebäudetrakten, stark vom Verfall betroffen. Sprichwörtlich in letzter
Sekunde gelang es den Bauherrn, dieses für die Stadtgeschichte bedeutsame
Gebäude im städtebaulichen Kontext zu erhalten. Für die Helmstraße ist dies ein
besonderer Gewinn, da die Fassadenabwicklung weiterhin ungestört in ihrer
historischen Überlieferung erlebbar bleibt.
Es wird vorgeschlagen für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 2500€
zu gewähren.
Weinbergstraße 9 - 25: Besondere Anerkennung ergeht an den Bauherrn, die Architekten,
Restauratoren und Handwerker, die an der energetischen Sanierung mehrerer
Gebäude im Eigenen Heim beteiligt waren, dessen laufende Fortschreibung sich
die Genossenschaft zum Ziel gesetzt hat.
Die Zielsetzung der
Denkmalpflege, das äußere Erscheinungsbild des Ensembles zu wahren, ist hier
gelungen umgesetzt worden.
Außenwände und
Dächer wurden gedämmt. Eine anspruchsvolle Aufgabe, da alle Details nach
Abschluss mit dem historischen Vorbild übereinstimmen müssen.
Insbesondere die
Putzbeschaffenheit und-struktur erforderte Recherche und ist reine Handarbeit.
Auch die Farbgebung aller Bauteile erfolgte nach restauratorischem Befund.
Es wird daher vorgeschlagen für die Gesamtheit der ausgeführten Maßnahmen
eine Zuwendung in Höhe von 3000€ zu gewähren.
Es soll gleichzeitig
Ansporn sein, den bisherigen Qualitätsanspruch für die zu erwartenden künftigen
Projekte im Eigenen Heim aufrecht zu erhalten.
Flexdorferstr. 33
Das um 1770 errichtete Wohnstallgebäude ist mit Ecklisenen und mit
auffälligen - als Blatt- und Blütenzweige - ausgearbeiteten Voluten aufwendig
gestaltet worden.
Die im Laufe der Jahre stark in Mitleidenschaft gezogene Fassade wurde
liebevoll wieder instandgesetzt und bereichert nun das Flexdorfer Straßenbild.
Der Bauherr soll deshalb mit einer Prämie von 2000€ bedacht werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
15.000,00
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Objektfotos