Betreff
Umgestaltung Martin-Luther-Platz - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/051/2015
Aktenzeichen
1414-435
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der Umgestaltung des Dr.-Martin-Luther-Platz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich zu.

 

Der Entwurf zur Bau- und Pflegevereinbarung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul eine entsprechende Vereinbarung über den Bau und den künftigen Unterhalt abzuschließen.

 

Der Entwurf zur Umgestaltung des Dr.-Martin-Luther-Platzes ist dem Stadtrat zur Projektgenehmigung vorzulegen.

 


Planungsanlass

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul ist Eigentümerin des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1142 Gemarkung Fürth. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 3.911 m², abzüglich des Kirchengebäudes mit einer Grundfläche von ca. 970 m² ergeben sich Außenflächen von ca. 2.941 m². Obwohl die Flächen sich nicht im städtischen Besitz befinden, werden sie de facto wie eine öffentliche Grünanlage genutzt und werden deshalb aufgrund einer bestehenden Pflegevereinbarung auch vom Grünflächenamt gärtnerisch gepflegt und unterhalten.

 

Der jährlich beim Grünflächenamt entstehende Unterhaltsaufwand für diese gärtnerische Grundpflege mit 5-7 Mähgängen, 3-5 Hackgängen, 1-2 x Gehölzschnitt, 1-2 x Laubentfernung und 104 Reinigungsgängen lag in den Jahren 2010-2014 zwischen 3.500 EUR und 10.000 EUR, im Mittel bei rund 6.000 EUR p.a. Hinzu kamen die Kosten für eine reduzierte Baumpflege und Baumkontrolle mit im Mittel rund 1.500 EUR p.a.

 

Sowohl die befestigen Flächen als auch die Vegetationsflächen befinden sich insgesamt zwischenzeitlich in keinem guten Zustand mehr, es gibt sowohl deutlich (sicherheits-)technische wie gestalterische Mängel (siehe Erläuterungen zum Bestand).

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul ist an die Stadt Fürth mit der Bitte herangetreten, einen Vorentwurf zur Umgestaltung des Dr.-Martin-Luther-Platzes zu erstellen und auf dieser Basis gegebenenfalls eine Baumaßnahme in den kommenden Jahren durchzuführen. Dem Grünflächenamt als für öffentliche Grünflächen zuständige Dienststelle wurde seitens des Baureferats diese Planungsaufgabe übertragen. Der Vorentwurf liegt als Anlage bei.

 

Parallel hierzu wurde federführend durch das Liegenschaftsamt unter Beteiligung des Rechts- und Grünflächenamts eine Vereinbarung entworfen, die sowohl die bauliche Umgestaltung als auch die künftige Pflege und die Rechten und Pflichten der Beteiligten regeln soll. Der Entwurf zu dieser Vereinbarung liegt ebenfalls als Anlage bei.

 

Die „alte Südstadt“ zwischen Herrenstraße und Karolinenstraße ist bezüglich der Versorgung mit öffentlichen Kinderspielplätzen als Defizitgebiet Nr. 22 katalogisiert und gilt als „sehr deutlich unterversorgt“. Dementsprechend wurde mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 der Abbau des Defizitgebietes Nr. 22 in die 1. Prioritätsstufe eingestellt. Es sollte daher versucht werden auf der Fläche einen kleinen öffentlichen Kinderspielplatz zu errichten und somit das Defizit in diesem Bereich an öffentlichen Spielflächen zu mildern.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 550.000 EUR, wobei ca. 400.000 EUR auf die Maßnahmen auf Kirchengrund und 150.000 EUR für die Maßnahmen auf öffentlichem Grund entfallen. Die Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul hat sich bereiterklärt, sich mit 100.000 EUR an den Umbau- und Sanierungskosten zu beteiligen. Dies ist in der Bau- und Pflegevereinbarung unter Ziffer 6 auch so formuliert. Nachdem die Planungs- und Bauherrenleistungen im Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht werden, werden die Baunebenkosten in Höhe von rd. 75 T€ intern verrechnet und verbleiben im städtischen Haushalt.

 

Im 3. Entwurf zum MIP 2015-2019 vom August 2015 sind unter Nr. 67 für die Baumaßnahme 50.000 EUR in 2016 und 500.000 EUR für 2017 eingestellt.

 

Bei positivem Grundsatzbeschluss und Einstellung der Haushaltsmittel gemäß MIP-Entwurf kann das Baureferat/Grünflächenamt 2016 die Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3-7 erbringen und Ende 2016 die Baumaßnahme vergeben. Die bauliche Umsetzung erfolgt dann in 2017.

 

Eine genaue Berechnung der jährlichen Unterhalts- und Pflegeleistungen, wie sie konkret im Entwurf der Vereinbarung dargestellt sind, erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung und wird zur Projektgenehmigung vorgelegt. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die jährliche Belastung von derzeit rd. 7.500 EUR aufgrund der höher-wertigen Ausstattung, eines evtl. zusätzlichen öffentlich zugänglichen Kinderspielplatzes, der auszuweitenden Grünflächen- und Baumpflege deutlich erhöht. Das Grünflächenamt geht derzeit von einer Steigerung der jährlichen Unterhaltskosten von bis zu 100% aus. Diese zusätzlichen Mittel sind ebenso wie die Baumittel im Vermögenshaushalt im Budget des Grünflächenamts zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Der vorliegende Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die Projektgenehmigung mit vorgeschalteter Entwurfsplanung, Kostenberechnung und Entwurfsinstruktion. Die Entwurfsplanung wird nach Vorberatung im Bau- und Werkausschuss dem Stadtrat bis Mitte 2016 in der üblichen Form vorgelegt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

550.000 €

 

nein

X

ja

12-15 T€

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Herstellungskosten im MIP-Entwurf 2016/2017 bei 6300.9539.0000 enthalten,

Unterhaltsmittel in Höhe von 15.000.- € sind ab  2018 im Budget GrfA bereitzustellen..

 


Anlage 1   Bestandslageplan

Anlage 2   Erläuterungen zum Bestand

Anlage 3   Vorentwurfsplanung

Anlage 4   Entwurf zur Vereinbarung