Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der Umgestaltung des Dr.-Martin-Luther-Platz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich zu.
Der Entwurf zur Bau- und Pflegevereinbarung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul eine entsprechende Vereinbarung über den Bau und den künftigen Unterhalt abzuschließen.
Der Entwurf zur Umgestaltung des Dr.-Martin-Luther-Platzes ist dem Stadtrat zur Projektgenehmigung vorzulegen.
Planungsanlass
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul ist Eigentümerin des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1142 Gemarkung Fürth. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 3.911 m², abzüglich des Kirchengebäudes mit einer Grundfläche von ca. 970 m² ergeben sich Außenflächen von ca. 2.941 m². Obwohl die Flächen sich nicht im städtischen Besitz befinden, werden sie de facto wie eine öffentliche Grünanlage genutzt und werden deshalb aufgrund einer bestehenden Pflegevereinbarung auch vom Grünflächenamt gärtnerisch gepflegt und unterhalten.
Der jährlich beim Grünflächenamt entstehende Unterhaltsaufwand für diese gärtnerische Grundpflege mit 5-7 Mähgängen, 3-5 Hackgängen, 1-2 x Gehölzschnitt, 1-2 x Laubentfernung und 104 Reinigungsgängen lag in den Jahren 2010-2014 zwischen 3.500 EUR und 10.000 EUR, im Mittel bei rund 6.000 EUR p.a. Hinzu kamen die Kosten für eine reduzierte Baumpflege und Baumkontrolle mit im Mittel rund 1.500 EUR p.a.
Sowohl die befestigen Flächen als auch die Vegetationsflächen befinden sich insgesamt zwischenzeitlich in keinem guten Zustand mehr, es gibt sowohl deutlich (sicherheits-)technische wie gestalterische Mängel (siehe Erläuterungen zum Bestand).
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul
ist an die Stadt Fürth mit der Bitte herangetreten, einen Vorentwurf zur
Umgestaltung des Dr.-Martin-Luther-Platzes zu erstellen und auf dieser Basis
gegebenenfalls eine Baumaßnahme in den kommenden Jahren durchzuführen. Dem
Grünflächenamt als für öffentliche Grünflächen zuständige Dienststelle wurde
seitens des Baureferats diese Planungsaufgabe übertragen. Der Vorentwurf liegt
als Anlage bei.
Parallel hierzu wurde federführend durch das
Liegenschaftsamt unter Beteiligung des Rechts- und Grünflächenamts eine
Vereinbarung entworfen, die sowohl die bauliche Umgestaltung als auch die
künftige Pflege und die Rechten und Pflichten der Beteiligten regeln soll. Der
Entwurf zu dieser Vereinbarung liegt ebenfalls als Anlage bei.
Die „alte Südstadt“ zwischen Herrenstraße und
Karolinenstraße ist bezüglich der Versorgung mit öffentlichen
Kinderspielplätzen als Defizitgebiet Nr. 22 katalogisiert und gilt als „sehr
deutlich unterversorgt“. Dementsprechend wurde mit Beschluss des Bau- und
Werkausschusses vom 15.10.2014 der Abbau des Defizitgebietes Nr. 22 in die 1.
Prioritätsstufe eingestellt. Es sollte daher versucht werden auf der Fläche
einen kleinen öffentlichen Kinderspielplatz zu errichten und somit das Defizit
in diesem Bereich an öffentlichen Spielflächen zu mildern.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in
der vorgelegten Form bei 550.000 EUR, wobei ca. 400.000 EUR auf die Maßnahmen
auf Kirchengrund und 150.000 EUR für die Maßnahmen auf öffentlichem Grund
entfallen. Die Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Paul hat sich
bereiterklärt, sich mit 100.000 EUR an den Umbau- und Sanierungskosten zu
beteiligen. Dies ist in der Bau- und Pflegevereinbarung unter Ziffer 6 auch so
formuliert. Nachdem die Planungs- und Bauherrenleistungen im Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht werden, werden die Baunebenkosten in Höhe von rd. 75 T€
intern verrechnet und verbleiben im städtischen Haushalt.
Im 3. Entwurf zum MIP 2015-2019 vom August 2015 sind
unter Nr. 67 für die Baumaßnahme 50.000 EUR in 2016 und 500.000 EUR für 2017
eingestellt.
Bei positivem Grundsatzbeschluss und Einstellung der
Haushaltsmittel gemäß MIP-Entwurf kann das Baureferat/Grünflächenamt 2016 die
Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3-7 erbringen und Ende 2016 die
Baumaßnahme vergeben. Die bauliche Umsetzung erfolgt dann in 2017.
Eine genaue Berechnung der jährlichen Unterhalts-
und Pflegeleistungen, wie sie konkret im Entwurf der Vereinbarung dargestellt
sind, erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung und wird zur Projektgenehmigung
vorgelegt. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die jährliche
Belastung von derzeit rd. 7.500 EUR aufgrund der höher-wertigen Ausstattung,
eines evtl. zusätzlichen öffentlich zugänglichen Kinderspielplatzes, der
auszuweitenden Grünflächen- und Baumpflege deutlich erhöht. Das Grünflächenamt
geht derzeit von einer Steigerung der jährlichen Unterhaltskosten von bis zu
100% aus. Diese zusätzlichen Mittel sind ebenso wie die Baumittel im
Vermögenshaushalt im Budget des Grünflächenamts zusätzlich zur Verfügung zu
stellen.
Der vorliegende Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die
Projektgenehmigung mit vorgeschalteter Entwurfsplanung, Kostenberechnung und
Entwurfsinstruktion. Die Entwurfsplanung wird nach Vorberatung im Bau- und
Werkausschuss dem Stadtrat bis Mitte 2016 in der üblichen Form vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
550.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
12-15
T€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Herstellungskosten
im MIP-Entwurf 2016/2017 bei 6300.9539.0000 enthalten, Unterhaltsmittel
in Höhe von 15.000.- € sind ab 2018 im
Budget GrfA bereitzustellen.. |
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Anlage 1
Bestandslageplan
Anlage 2
Erläuterungen zum Bestand
Anlage 3
Vorentwurfsplanung
Anlage 4
Entwurf zur Vereinbarung