Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Haushaltsberatungen dem KommunalBIT-Wirtschaftsplan 2016 (samt seines Stellenplans) in der lt. den Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung zuzustimmen und die Fürther Verwaltungsratsmitglieder von KommunalBIT zu ermächtigen, zur Genehmigung des KommunalBIT-Wirtschaftsplans sowie zu den lt. Anlage 4 ab dem Jahr 2016 anzuwendenden Kalkulationsgrundsätzen die notwendigen zustimmenden Erklärungen im Verwaltungsrat abzugeben.
Es obliegt dem Verwaltungsrat, den Wirtschaftsplan und die Kalkulationsgrundsätze zu beschließen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4 der Unternehmenssatzung). Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats bedarf nach § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den Stadtrat.
Der Wirtschaftsplan 2016 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als Anlage 1 beigefügt. Der Stellenplan 2016 findet sich in der Anlage 2. Die mittelfristige Finanzplanung (bis 2019) ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Der Planung 2016 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2015 (Plan-Zahlen) und 2014 (Ist-Zahlen), folgende Eckwerte zugrunde (s. Folgeseite):
Die 4.827 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2016 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Im Gegensatz zu bisher (einschließlich der Planung 2015) handelt es sich bei der 2016er-Planungsmethodik nicht mehr um auf die 3 Städte quasi „1 zu 1“ umgelegte KommunalBIT-Kosten. Ab 2016 liegt den KommunalBIT-Erlösen ein detailliert kalkulierter IT-Warenkorb (Bestellkatalog) zugrunde, mit genauen Einzel-Verrechnungssätzen für jedes Produkt des Bestellkatalogs.
Die Einzel-Verrechnungssätze müssen vom Verwaltungsrat noch beschlossen werden. Das dazu erforderliche – sehr aufwendige – Kalkulationsprojekt steht kurz vor seinem Abschluss. Etwa 80 % des Volumens der von KommunalBIT erwarteten Leistungsabnahmen der 3 Städte sind bis dato kalkuliert. Die Beschlussfassung über die ab dem Jahr 2016 anzuwendenden Kalkulationsgrundsätze (Anlage 4) ist aber bereits jetzt möglich.
Die Planungen für 2016 sehen vor, dass die Stadt Fürth aus dem Bestellkatalog ca. 140 verschiedene Standard-Leistungen beziehen wird. Diese Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2016 voraussichtlich rd. 4.423 Tsd. €; die gegenwärtige Bezugsbasis hierfür ist das städtische IT-Mengengerüst zum 30.09.2015. Hinzukommen Kosten für Projekte von voraussichtlich ca. 404 Tsd. € (davon 174 Tsd. € für die neue TK-Anlage). In Summe ergibt das 4.827 Tsd. €. Der Ausgabenansatz im SB 10700 ist über die Fortschreibungsliste bereits so justiert, dass zu den Haushaltsberatungen die 4.827 Tsd. € eingearbeitet sind.
KommunalBIT weist darauf hin, dass Unsicherheiten in der Projekt-Umsatzplanung sowie bei jenen Leistungen liegen, die noch nicht kalkuliert sind oder nachträglich abgerechnet werden, wie bspw. die Netze oder das TK-Festnetz.
OrgA erläutert zur städtischen IT-Entwicklung: Auch für das Jahr 2016 stehen wieder einige IT-Investitionen an, um eine bessere IT-Ausstattung und damit eine technische Qualitätssteigerung bei den städtischen Ämtern und Dienststellen zu erreichen. So müssen aufgrund von Umzügen, neuen Standorten und Erstanbindungen das RpA, die Vobü-Zweigstelle „Hohe Mitte“ sowie die Stadthalle in das Datennetz von KommunalBIT eingebunden werden. Im Bereich der Fachanwendungen ergeben sich durch Lizenzerweiterung, Softwareablösungen und Weiterführung von Fachsoftware weitreichende Veränderungen. Betroffen sind hiervon u.a. die Fachbereiche Personalwesen, Feuerwehr, Sozialwesen, Friedhofswesen, Bauwesen, Stadtplanung mit geographischem Informationssystem sowie das RA. Im Bereich der Telekommunikation gilt es an verschiedenen Schulen die veralteten dezentralen Telefonanlagen zu erneuern.
Die von KommunalBIT mit 6.358 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2016 verteilen sich wie folgt:
· Investitionen (KommunalBIT sowie die 3 Städte) 5.373 Tsd. €
· Erlanger Schulen: 985 Tsd. €
Von den 5.373 Tsd. € entfallen
rd. 453 Tsd. € direkt auf die Stadt Fürth. Im Übrigen sind die
KommunalBIT-Investitionen 2016 stark von der Anschaffung der neuen TK-Anlage
geprägt.
Für die Gesamt-Investitionen von
KommunalBIT (6.358 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibungen von
3.301 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung. Allerdings sind die
Abschreibungen hierfür nicht voll verfügbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes
für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten
sind mit 1.035 Tsd. € im Vermögensplan 2016 veranschlagt.
Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Effekte aus der Abschreibungsfinanzierung – im Jahr 2016 eine Kreditaufnahme von 4.000 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.
Der Stellenplan 2016 wächst um 2,5 VZÄ auf 65,5 VZÄ (11 BeamtInnen plus 54,5 Beschäftigte). Von der Zunahme entfallen 2,0 VZÄ auf Aufgabenmehrungen aus der Umsetzung des Projekts „Neuausrichtung“ sowie 1,0 VZÄ auf die Betreuung der Erlanger Schulen (wird gesondert nur mit Erlangen verrechnet). Zu -0,5 VZÄ ist eine Kompensation der Stellenmehrungen möglich.
Für Verpflichtungsermächtigungen sind insgesamt 232 Tsd. € vorgesehen.
Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung werden die IT-Kosten weiter steigen. Der Fürther Anteil daran wird seitens KommunalBIT mit 5.047 Tsd. €, 5.343 Tsd. € bzw. 5.512 Tsd. € für die Jahre 2017 bis 2019 veranschlagt. Eine wesentliche Ursache für diesen Anstieg sind die Folgelasten aus der neuen zentralen TK-Anlage. Des Weiteren nennt KommunalBIT:
· Personalkosten-Steigerungen
· Anpassung/Weiterentwicklung der Rechenzentrum-Kapazitäten
· Zunahme der Abschreibungen aus dem erwarteten IT-Bedarf der 3 Städte
· Mehrungen bei der Softwarepflege sowie marktübliche Preiserhöhungen, speziell bei den Pflegeverträgen für Hard- und Software
· Erhöhung der Raumkosten
· Anstieg der Zinslasten
Die jetzt ab 2016 implementierte leistungsgenaue und zeitnahe Abrechnung mittels des Bestellkatalogs und seiner Einzel-Verrechnungssätze ermöglicht, die städtische IT-Kostenentwicklung nun differenziert zu steuern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
4.826.646
€ |
|
nein |
x |
ja |
rd.
5,3 Mio € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
x |
ja |
Hst.
0200.06750.0000 |
Budget-Nr. 10700 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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