Der Ausschuss empfiehlt die Neuordnung der Sportförderung der Stadt Fürth und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die letzte Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth stammt aus dem Jahr 2002. Seither kam es zu keiner Anpassung der Förderung. Inflationsbereinigt ist hier eine deutliche Verschlechterung für die Vereine eingetreten.
Besonders betroffen sind Vereine mit eigenen Sportanlagen. Dort gab es in den letzten Jahren eine immense Steigerung in den Bereichen Energiekosten und Bauunterhalt. Der Sportausschuss empfiehlt daher, da gerade diese Vereine zu einer Entlastung der städtischen Sportanlagen und somit zum Allgemeinwohl beitragen, dass die zukünftige Regelung zur Sportförderung diesen Vereinen im Besonderen zu Gute kommen.
Ziel ist es, keinen Verein schlechter als bisher zu stellen und im Weiteren zu einer Vereinfachung der Antragsstellung beizutragen. Auch möchten wir eine Übertragbarkeit der Fördermittel untereinander erreichen, um eine bessere Ausnutzung der HHSt. zu gewährleisten.
Einen Überblick über die verschiedenen Förderarten ALT/NEU mit den jeweiligen Summen finden Sie im Anhang. Nach Hochrechnungen mit den zugrunde gelegten Zahlen aus 2015, ergeben die neuen Richtlinien eine Gesamterhöhung in der Sportförderung um ca. 125.000,-- €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ca. 125.000,-- € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
5500.7006.0000 |
Budget-Nr. 01020 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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