Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Investitionsfinanzierung 2015 der GWF in Höhe von 151.000,-- € (HhSt. 02.0600.9820.0000)
Vorlage
Käm/346/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Finanzierung der Investitionen der GWF im Jahr 2015 werden 151.000,-- € auf HhSt. 02.0600.9820.0000 bereitgestellt. 


Zur Finanzierung der Investitionen der GWF im Jahr 2015 werden bislang im Vermögenshaushalt nicht vorgesehene Mittel in Höhe von 151.000,-- € benötigt.

Es handelt sich dabei um die Summe der Anschaffungen, die GWF zur Erfüllung ihrer Aufgaben im laufenden Jahr getätigt hat (beispielsweise Kehrmaschinen, Reinigungswagen, Saugautomaten).

 

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass diese Investitionen keine zusätzlichen, ungeplanten Anschaffungen betreffen, sondern allesamt im Wirtschaftsplan der GWF für 2015 vorgesehen waren. Der jetzige Mittelbedarf liegt an einer Änderung der Finanzierungssystematik:

Bislang erfolgte keine „direkte“ Bezahlung der Stadt für GWF-Investitionen, zudem wurden die bilanziell erforderlichen Abschreibungen bislang nicht im jeweiligen Jahr über die Gebäudebewirtschaftungskosten erfasst. Dies führte dazu, dass alle bisherigen GWF-Wirtschaftspläne mit einem Verlust in Höhe der Abschreibungen abschlossen; diese Verluste müssen jedoch mit Feststellung der Jahresergebnisse durch die Stadt ausgeglichen werden. Nachdem dies allerdings bislang nicht erfolgt ist, musste GWF erforderliche Investitionen bisher aus den vorhandenen liquiden Mitteln tragen, was bereits öfter zu Engpässen gegen Jahresende geführt hat.

Eine Neuregelung sieht nun vor, dass ab dem Jahr 2016 die Abschreibungen in den Gebäudebewirtschaftungskosten erfasst werden und GWF somit liquide Mittel erhält, um die Investitionen des Jahres darüber tragen zu können. Im laufenden Jahr 2015 ist diese Einrechnung jedoch nicht mehr möglich, daher soll hier die Sonderregelung gelten, dass GWF die Anschaffungen direkt anhand eines städtischen Zuschusses finanzieren kann.

Der Zuschuss wird in exakter Höhe innerhalb GWF als Sonderposten verbucht und ertragswirksam analog der Abschreibungen aufgelöst, somit fallen für die Stadt in den kommenden Jahren für die 2015er Anschaffungen keine Abschreibungskosten an.

 

Zur neuen Systematik vgl. auch den GWF-Wirtschaftsplan für das Jahr 2016; dieser schließt erstmals ohne Jahresverlust im Erfolgsplan und mit direkten Mitteln für Investitionen über den Cash Flow ab.

 

Zur Deckung der Mittelbereitstellung im Jahr 2015 können Zusatzeinnahmen bei der Gewerbesteuer herangezogen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

151.000,-- €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Zusatzeinnahmen Gewerbesteuer

 


Mittelbereitstellungsantrag