Die Hundesteuersatzung der Stadt Fürth wird in den in den Anlagen dargestellten Bestimmungen geändert. Die Anlage „Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 18.11.2015“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Derzeit treten vermehrt Fälle auf, bei denen Hunde in
anderen Gemeinden angemeldet werden, obwohl der Hauptsitz in Fürth ist.
Hintergrund dürfte regelmäßig die geringere Steuerlast in anderen Gemeinden
sein. Aufgrund fehlender Eindeutigkeit der Erhebungsmöglichkeit bei mehreren
Wohnsitzen wird daher § 1 der Satzung neu gefasst. Auf der Grundlage der
Entscheidung der Regierung von Mittelfranken als Widerspruchsbehörde im Rahmen
eines Widerspruchsverfahrens und in Anlehnung an die Vorschriften verschiedener
anderer Gemeinden wurde die Steuererhebung an den Hauptwohnsitz in Fürth
gebunden. Der mit der Meldung als Hauptwohnsitz deklarierte Lebensmittelpunkt
des Hundehalters konstituiert den Lebensmittelpunkt und den Halteort des
Hundes.
§ 6 der Satzung wird neu gefasst.
Die Regelungen entsprechen in den
Absätzen 1 – 3 denen des früheren (jetzt
entfallenen)
§ 10. Neu hinzugefügt wird die sprachlich angepasste
Regelung in Abs. 4, die inhaltlich dem früheren § 6 (Steueranrechnung)
entspricht.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung ist ebenfalls zu ändern.
Auslösend hierfür ist ein Widerspruchsverfahren im Jahr 2011. Da es sich nur
isoliert um einen Vorgang handelte, wurde mit dem Rechtsamt vereinbart, die
Korrektur bei der nächsten Satzungsänderung vorzunehmen. Das
Widerspruchsverfahren wurde im Übrigen wegen Fristablaufes zurückgewiesen.
Durch den Wegfall einer Regelung (§10) sind die
weiteren Vorschriften geändert zu beziffern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderung der Satzung für die
Erhebung der Hundesteuer zum 01.12.2015 – Gegenüberstellung
Satzung zur Änderung der
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 18.11.2015
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