Vorlage
SVA/076/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Einen Bewohnerparkausweis erhalten auf Antrag Anwohner, die mit Haupt- oder Nebenwohnung in einem Anwesen gemeldet sind, welches innerhalb einer Bewohnerparkzone liegt,  dort auch tatsächlich wohnen und ein Kraftfahrzeug als Fahrzeughalter oder  Berechtigte nachweislich dauerhaft nutzen. Berechtigte Anwohner erhalten nur einen Parkausweis und auch nur für Fahrzeuge bis zu einer tatsächlichen Gesamtmasse von 3,5 t. Für Transporter, Klein-LKW und größer wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: