Vorlage
SVA/076/2015
Art
Beschlussvorlage - AL
Einen Bewohnerparkausweis
erhalten auf Antrag Anwohner, die mit Haupt- oder Nebenwohnung in einem Anwesen
gemeldet sind, welches innerhalb einer Bewohnerparkzone liegt, dort auch tatsächlich wohnen und ein
Kraftfahrzeug als Fahrzeughalter oder
Berechtigte nachweislich dauerhaft nutzen. Berechtigte Anwohner erhalten
nur einen Parkausweis und auch nur für Fahrzeuge bis zu einer tatsächlichen
Gesamtmasse von 3,5 t. Für Transporter, Klein-LKW und größer wird kein
Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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