Die
Straßenverkehrsbehörde erhielt vor Monaten vereinzelt Mitteilungen über
Sichtbehinderungen an der Einmündung Nordring/Boxdorfer Straße. Im Rahmen einer
Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Sicht von der untergeordneten Straße
Nordring in die Boxdorfer Straße nach Süden ausreichend ist. In Richtung Norden
konnte eine geringfügige Sichtbeeinträchtigung bestätigt werden, soweit entlang
des unbefestigten Fahrbahnrandes LKW bzw. LKW-Anhänger abgestellt wurden. Zur
Unterbindung erfolgte im Juli 2015 die Anordnung eines eingeschränkten
Haltverbotes auf ca. 30 m Länge. Weitere Maßnahmen waren und sind auch künftig
nicht erforderlich. Bei der erforderlichen Sorgfalt im Straßenverkehr ist das
Einfahren in die bevorrechtigte Boxdorfer Straße problemlos möglich,
Hilfsmittel wie z.B. ein Spiegel sind entbehrlich.
Zur Unfallsituation ist
anzumerken, dass im Vorjahr kein Unfall aktenkundig war und in diesem Jahr zwei
Unfälle verzeichnet waren, die jedoch in keinem Zusammenhang mit den
Sichtverhältnissen standen.
Zum Zustand des
Pflugweges ist der Straßenverkehrsbehörde keine Stellungnahme möglich. Der
Antrag wurde an das Tiefbauamt/Bauhof
übermittelt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||