Betreff
Änderung der Parkgebührenverordung
Vorlage
SVA/085/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verordnung zur Änderung der Parkgebührverordnung vom 03.05.2006 wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 


Die Bewirtschaftung der Kurzzeitstellplätze im öffentlichen Straßenraum wird in der Parkgebührverordnung mittels 2 Tarifzonen geregelt. Die Gebührenhöhe in der Zone II (übriges Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt, siehe Anlage) liegt mit 0,25 € je angefangene halbe Stunde deutlich unter den vergleichbaren Gebühren der Nachbarstädte. Die letzte Erhöhung der Parkgebühren in diesem Tarifbereich erfolgte Ende 1991. Es erscheint daher sachgerecht, die Gebühren auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde zu erhöhen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Änderungsverordnung