Die Verordnung zur Änderung der Parkgebührverordnung
vom 03.05.2006 wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Bewirtschaftung der Kurzzeitstellplätze im öffentlichen Straßenraum wird in der Parkgebührverordnung mittels 2 Tarifzonen geregelt. Die Gebührenhöhe in der Zone II (übriges Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt, siehe Anlage) liegt mit 0,25 € je angefangene halbe Stunde deutlich unter den vergleichbaren Gebühren der Nachbarstädte. Die letzte Erhöhung der Parkgebühren in diesem Tarifbereich erfolgte Ende 1991. Es erscheint daher sachgerecht, die Gebühren auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde zu erhöhen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf Änderungsverordnung