Betreff
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 299 "Zwischen Am Weidiggraben, Hans-Bornkessel-Straße und Oststraße" (Teilumwandlung des Mederer-Altstandortes zu Wohnen); Konkretisierungsbeschluss / Weiterführung des Verfahrens
Vorlage
SpA/372/2015
Aktenzeichen
V-SpA-Pl/B-Ho
Art
Beschlussvorlage - SB

Das eingeleitete Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes der Deutschen Reihenhaus AG weiter betrieben.


Der Fürther Stadtrat hat die Einleitung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens gem.

§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 299 am 18.02.2009 beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde im Fürther Amtsblatt Nr. 5 vom 18.03.2009 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Ziel der Änderung war und ist, im Zusammenhang mit der Verlagerung des Produktions-standortes der Fa. Mederer (Trolli), den brachgefallenen Gewerbestandort für eine Wohnnutzung wieder nutzbar zu machen. Des Weiteren sollte der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werden. Anlass dazu gab ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Gebrauchtwarenhandel für das Flurstück 1951/2. Nachdem das Grundstück mittlerweile mit einem Wohnhaus bebaut ist, besteht kein Anlass für eine Änderung im entsprechenden Bereich; der Änderungsbereich wurde angepasst.

 

In der Zwischenzeit wurden die Planungen konkretisiert. Die Fa. Mederer möchte ihre Verwaltungsbauten am Standort Oststraße belassen, erweitern und weiter betreiben. Nach den Umbaumaßnahmen sollen sich hier außerdem die Produktentwicklung, die Projektabwicklung sowie ein Werksverkauf konzentrieren. Der fragliche Bereich ist derzeit als Gewerbegebiet i. S. d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und soll in Mischgebiet i. S. d. § 6 BauNVO umgewandelt werden.

 

Auf den südlich anschließenden ehemaligen Produktionsflächen der Fa. Mederer ist ein Wohnungsbauvorhaben der Deutschen Reihenhaus AG vorgesehen. Hier ist die Errichtung von 49 Reihenhäusern und einem Parkhaus geplant, welches den ruhenden Verkehr aufnehmen und zugleich die Lärmschutzfunktion gegenüber den südlich und südöstlich angrenzenden Gewerbebetrieben übernehmen soll. Dieser Bereich soll von Gewerbegebiet in Allgemeines Wohngebiet i. S. d. § 4 BauNVO umgewandelt werden.

Die Erschließung des Reihenhausquartiers ist über eine öffentlich gewidmete, innere Ringstraße vorgesehen, die an die Oststraße und an die Straße Am Weidiggraben anknüpft. Das Parkhaus erhält eine separate Zufahrt an die Straße Am Weidiggraben; insgesamt werden 74 Stellplätze geschaffen; damit werden die Anforderungen der Stellplatzsatzung erfüllt.

 

Die Verträglichkeit von Wohnen und Gewerbe sowie von Wohnen und Straßenverkehrslärm (v.a. Hans-Bornkessel-Straße) soll im Bauleitplanverfahren über ein schalltechnisches Gutachten geprüft werden. Im Bebauungsplan werden auf dieser Grundlage Festsetzungen getroffen.

 

Alle Kosten für gutachterliche Tätigkeiten im Bauleitplanverfahren werden von der Deutschen Reihenhaus AG als Vorhabensträger übernommen. Entsprechende Verbindlichkeiten werden in einem Vorvertrag festgeschrieben. Regelungen z.B. zur Planung, Durchführung und Kostenübernahme von Erschließungsmaßnahmen, Infrastrukturkostenbeiträge etc. werden in einem städtebaulichen Vertrag getroffen.

 

Im Bauleitplanverfahren erfolgt im nächsten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 299 (Konkretisierung 2015)

- Städtebauliches Konzept der Deutschen Reihenhaus AG

- Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 299 mit Kennzeichnung der Lage des 

  Änderungsbereiches