Der Ausschuss nimmt von der Berichterstattung der Verwaltung Kenntnis, dass trotz Erhöhung des Kindergeldes ab 01.01.2015 und 01.01.2016 eine Erhöhung des Pflegegeldes für die Unterbringung von Kindern in Vollzeitpflege nicht stattfindet.
Das Kindergeld hat sich ab 01.01.2015 in zwei Stufen um insgesamt 6,-- € (von 184,-- auf
190,-- €) erhöht.
Gem. § 39 Abs. 6 SGB VIII wird den Pflegeeltern bislang das hälftige Kindergeld auf den Pflegesatz angerechnet.
Ab 01.01.2016 werden deshalb 95,-- € anstatt wie bisher 92,-- € angerechnet.
Der Bayer. Städtetag hat bislang keine Empfehlung zur Änderung des Pflegegeldsatzes vorgeschlagen.
Es ergibt sich bei gleichbleibendem Pflegesatz eine tatsächliche Verringerung des Pflegegeldes um 3,-- €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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