Betreff
Information über das Pflegegeld für die Unterbringung von Kindern in Vollzeitpflege
Vorlage
JgA/233/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt von der Berichterstattung der Verwaltung Kenntnis, dass trotz Erhöhung des Kindergeldes ab 01.01.2015 und 01.01.2016 eine Erhöhung des Pflegegeldes für die Unterbringung von Kindern in Vollzeitpflege nicht stattfindet.


Das Kindergeld hat sich ab 01.01.2015 in zwei Stufen um insgesamt 6,-- € (von 184,-- auf

190,-- €) erhöht.

Gem. § 39 Abs. 6 SGB VIII wird den Pflegeeltern bislang das hälftige Kindergeld auf den Pflegesatz angerechnet.

 

Ab 01.01.2016 werden deshalb 95,-- € anstatt wie bisher 92,-- € angerechnet.

 

Der Bayer. Städtetag hat bislang keine Empfehlung zur Änderung des Pflegegeldsatzes vorgeschlagen.

Es ergibt sich bei gleichbleibendem Pflegesatz eine tatsächliche Verringerung des Pflegegeldes um 3,-- €. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: