Der AJJ spricht sich dafür aus, dass die Stadt Fürth die Chance der aktuellen gesellschaftlichen
Herausforderungen nutzt und den sozialen Zusammenhalt in der Fürther Stadtgesellschaft
bewusst stärkt.
Im Rahmen der Jugendhilfe entwickelt das Leitungsteam "Kommunale Jugendhilfe 2020" ein Konzept zur Planung, Umsetzung und der Steuerung der acht im Folgenden beschriebenen Handlungsfelder und Ziele und legt dem AJJ einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Entscheidung vor.
Der AJJ wird regelmäßig über den Stand der Konzeptentwicklung informiert und dadurch in die Diskussion einbezogen.
Ausgangslage
In der Stadt Fürth stehen Politik, Verwaltung, Vereine, Verbände sowie alle Bürgerinnen und Bürger vor vielfältigen Herausforderungen. Es geht darum, die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten in unserer Stadt zu organisieren, ihre Integration zu planen, das hohe Niveau von ehrenamtlichen Hilfen zu erhalten, rassistischen und men-schenverachtenden Haltungen entgegenzutreten, der Spaltung zwischen „einheimischen Fürtherinnen und Fürthern" und zugewanderten Menschen zuvorzukommen und die Gestal-tung eines integrativen Zusammenlebens als Chance zu nutzen. Auf die Stellungnahme des Sozialplaners zu möglichen gesellschaftlichen Entwicklungen und Auswirkungen für die Stadt Fürth wird verwiesen (Anlage).
Diese Chance wird das Referat IV ergreifen und in Zukunft verstärkt daran arbeiten, den ge-sellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt zu erhalten und zu stärken. Damit ist gemeint, die Qualität des gemeinschaftlichen Miteinanders zwischen den Bewohnerinnen und Bewoh-nern, der Politik, der Verwaltung und ihren Institutionen, den freien Trägern, den freiwilligen Helfern und den Geflüchteten, die in unserem Land bleiben können, zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir belastbare soziale Beziehungen, brauchen wir ein Netz, das sich zwischen den einzelnen Mitgliedern und Gruppen unserer Stadt aufspannt und das trägt. Wir brauchen die positive emotionale Verbundenheit der Menschen mit unserem Ge-meinwesen und seinen Institutionen. Und wir brauchen auch eine stärkere Ausprägung von Gemeinwohlorientierung im Denken und Handeln der Verwaltung und der Stadtgesellschaft insgesamt, denn nur so ist es vorstellbar, dass sich Verantwortung für andere und für das Gemeinwesen noch stärker entwickeln lässt.
Vor diesem Hintergrund hat das Referat IV diese Vorlage mit dem Ziel eingebracht, diesen Prozess planvoll und zukunftsorientiert für und mit allen Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten. Das Team kommunale Jugendhilfe 2020 entwickelt gemäß seines gesetzlichen Auftrags (SGB VIII § 79ff. Gesamtverantwortung, Grundausstattung) dazu ein Konzept zur Planung und Steuerung. In den relevanten Handlungsfeldern sind auf der Grundlage des SGB VIII heute bereits Ziele formuliert, die im Rahmen der Konzeptentwicklung präzisiert, gerechnet und umgesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein Beschluss des AJJ, in dem dieser einen entsprechenden Planungsauftrag erteilt.
Die nachfolgend formulierten acht Ziele sind bewusst als Zukunftsvisionen (in der Gegenwart) formuliert. Dies verstärkt ihren motivierenden Charakter und macht Erfolge sichtbar.
Acht Handlungsfelder
der Jugendhilfe zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts:
1. Qualitätsverbesserung der Jugendhilfe im sozialen Nahraum
Rechtliche Grundlage: § 79a SGB VIII
Ziel 1
Die Leistungen der Jugendhilfe (SGB VIII) sind wohnraumnah in den Stadtteilen und in der Lebenswelt der Fürther Bürgerinnen und Bürger verankert. Alle vorhandenen sozialen Infra-strukturen werden genutzt. Die relevanten Einrichtungen und Akteure vernetzen sich mitei-nander und arbeiten gemeinsam und vernetzt daran, die Qualität des Angebots kontinuierlich zu verbessern. Änderungen in der Bevölkerungsstruktur werden im Rahmen einer sozialräum-lichen Planung identifiziert und das Angebot wird kontinuierlich neuen Erfordernissen ange-passt. Das Engagement von Freiwilligen im Stadtteil wird gefördert und in geeigneter Form (z.B. Runde Tische) vernetzt. Stadtteilkoordinatoren begleiten und managen die Prozesse in den Stadtteilen. Die übergeordnete Jugendhilfeplanung ist zuständig für die stadtweite Koordination der sozialräumlichen Planungen, die Steuerung der Arbeit in den Stadtteilen und das Qualitätsmanagement.
2. Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Rechtliche Grundlage: § 16 SGB VIII:
Ziel 2:
Alle Familien in der Stadt Fürth achten und respektieren die Werte der Stadtgesellschaft und nehmen am sozialen und kulturellen Leben teil. Sie sind in der Lage, ihre Bedürfnisse zu arti-kulieren, ihren Kindern eine gute Erziehung zu gewährleisten, auf ausreichende Gesundheits-fürsorge zurückgreifen zu können und kennen Orte und Einrichtungen, in denen sie sich be-darfsgerechte, individuelle Unterstützung in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld holen können.
3. Hilfen zur Erziehung
Rechtliche Grundlage §27ff
Ziel 3:
Alle Kinder/Jugendliche und ihre Eltern kennen die Angebote der „Hilfen zu Erziehung“ und deren Rahmenbedingungen. Sie bekommen die notwendigen und geeigneten Hilfen zeitnah und in ihrer Lebenswelt zur Verfügung gestellt.
Die verschiedenen Hilfen sind in den §§ 28-35 SGB VIII beschrieben:
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, sonstige Wohnform
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
4. Kindertagesstätten
Rechtliche Grundlagen: §2 Abs. 2/ §24, § 24a SGB VIII (AVBAyKiBiG)
In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBAyKiBiG) sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan wer-den diese Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen.
Ziel 4:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellt sicher, dass jedem Kind ein Betreuungs-platz in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder Tagespflege zur Ver-fügung steht. Die personellen und räumlichen Rahmenbedingungen garantieren eine an den Bedürfnissen des Kindes und der Familien orientierte Bildung und Erziehung. Dies umfasst im Kern die Bereiche: Sprachkompetenz, soziale Kompetenzen, motorische Fähigkeiten, psycho-soziale Entwicklung, kognitive Fähigkeiten, Konzentration und Ausdauer.
5. Jugendarbeit
Rechtliche Grundlage: § 11 SGB VIII:
Ziel 5:
In der Fürther Jugendarbeit gibt es auf der Grundlage von Bedarf und Bedürfnissen für alle Jugendlichen eine angepasste Angebotsstruktur, welche von den Jugendlichen mitgestaltet wird. Die unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Menschen werden unabhängig von ihrer Herkunft berücksichtigt. An allen Standorten wird die erfolgreiche integrative Jugendarbeit fortgesetzt und es wird mit den Akteuren der Flüchtlingsarbeit zusammengearbeitet.
6. Berufliche Bildung:
Rechtliche Grundlage: § 13 SGB VIII:
Ziel 6:
Die Angebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien stellen die soziale und berufli-che Integration junger Menschen sicher, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Status.
7. Mitarbeitende, Fortbildung
Rechtliche Grundlage: § 72 SGB VIII:
Ziel 7:
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürth erhalten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Einrichtungen qualitativ hochwertige Dienstleistungen. Zur Sicherstellung der Dienstleistungsqualität fördert die Stadt Fürth in allen städtischen Einrichtungen themen- und fachbezogene Fort- und Weiterbildungen und stellt sie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
8. Öffentlichkeitsarbeit:
Ziel 8:
Die differenzierte und kontinuierliche Informationspolitik des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien führt in Abstimmung mit dem Bürgermeister- und Presseamt der Stadt (BMPA) zu gegenseitiger Akzeptanz und Solidarität in der Bevölkerung der Stadt Fürth. Diese Öffent-lichkeitsarbeit zielt auf Transparenz der Arbeit und auf öffentliche Lobbyarbeit für Kinder, Ju-gendliche und Familien.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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