Die Straßenverkehrsbehörde wird
aufgefordert, unmittelbar nach Inkrafttreten der Änderung der
Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen,
vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Nach erfolgter Prüfung ist im
Verkehrsausschuss zu berichten.
Die SPD Stadtratsfraktion Fürth beantragt
die Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor Fürther
Kitas und Schulen. Ebenso soll auch geprüft werden, inwieweit diese Regelung
vor Seniorenheimen angewendet werden soll. Die Antragstellerin bezieht sich bei
der Begründung auf den Beschluss der jüngsten Verkehrsministerkonferenz am
08./09.10. 2015 in Worms.
Für den Erlass verkehrsrechtlicher
Anordnungen ist die Stadt Fürth als untere Straßenverkehrsbehörde in
staatlicher Funktion tätig. Bei der Anordnung verkehrlicher Beschränkungen sind
die Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
einzuhalten. Sämtliche Schulen wurden in der Vergangenheit untersucht. Nach
Erforderlichkeit wurden vor diesen Schulen Geschwindigkeits-beschränkungen
angeordnet (Soldnerstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Vacher Straße in Vach). Nach den derzeit gültigen Regularien sind
weitere Beschränkungen nicht möglich.
Mit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz wird der Bund aufgefordert, die Regelungen in der StVO anzupassen. Den Straßenverkehrsbehörden soll ermöglicht werden, an den im Antragschreiben genannten Örtlichkeiten künftig die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Die Umsetzung des Beschlusses beim Bund steht noch aus. Wie der Bund entscheidet und ggf. welche Ausführungsbestimmungen das Bay. Staatsministerium des Innern bekannt gibt, bleibt abzuwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am
08./09.10.2015 in Worms
Punkt 4.4 der Tagesordnung