Betreff
Finkenpark Marktplatz in der Albrecht-Dürer-Straße
Vorlage
SpA/376/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.

Der Lageplan des ESW vom 26.3.2015 zur Gestaltung der Albrecht-Dürer-Straße wird als Vorplanung beschlossen.

 


 

Das Evangelische Siedlungswerk Bayern (ESW) hat die angrenzenden Anwesen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 277a – 3. Änderung neu strukturiert und umgestaltet bzw. modernisiert. Zur Verbesserung der Gestaltqualität im öffentlichen Straßenraum und der Verkehrssicherheit soll im Eingangsbereich der Albrecht-Dürer-Straße ein sogenannter Marktplatz entstehen. Die Eigentumsverhältnisse sollen dabei der neuen Gestaltung folgend angepasst werden. Die künftige öffentliche Straße soll geradlinig entlang der blau und rot eingezeichneten Grenze verlaufen, die rot schraffierte Fläche kann an das ESW abgegeben werden

 

Im Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 2 befindet sich eine Kinderkrippe, im mehrgeschossigen Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 3 ist im Erdgeschoss ein Kindergarten geplant

 

Der Plan wurde im Juli 2015 instruiert, die Instruktion ergab folgende Ergebnisse:

Baureferat:       
Die Umgestaltung wird begrüßt. Die vorhandenen Baum- und Gehölzbestände sind gemäß RAS-LP-4 zu schützen. Die Ausführungsstandards für Baumpflanzungen der Stadt Fürth und die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 sind zu beachten. Die einzelnen Pflanzgruben sind zur Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes mit Wurzelgräben zu versehen. Eine enge Abstimmung mit dem Grünflächenamt ist erforderlich.

Es befindet sich ein städtischer Mischwasserkanal in der Fläche. Der Kanal darf nicht überbaut werden, ein Mindestabstand von 2,50 m ist einzuhalten, auch für Bäume. Es wird darauf hingewiesen, dass der städtische Kanal in diesem Bereich noch nicht vermessen wurde und deshalb die Lage nur ungefähr dargestellt ist. 

Eine Kostenschätzung liegt vom planenden Ingenieurbüro bereits vor. Für die an das Evangelische Siedlungswerk zu veräußernde Fläche ist ein Entwidmungsverfahren erforderlich.

Da der Marktplatz als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt werden soll, ist im Regelfall auf eine Zonierung von Verkehrsflächen zu verzichten. Dies sollte bei der Ausführung der beiderseits geplanten Rinnen beachtet werden. Es sind Baumscheiben wie in der Fußgängerzone zu verwenden.                         
Da keine bauliche Trennung zwischen Privatflächen und öffentlichen Flächen vorgesehen ist, ist die Ableitung des Oberflächenwassers vertraglich zu regeln.

Bei der derzeitigen Planung können keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Aus Sicht der Beitragsverrechnung wird deshalb empfohlen, entweder das ganze Viertel zu erreichen oder innerhalb der nächsten beiden Jahre verbindlich den Weiterausbau beschließen zu lassen und auszuführen.              

Nach Beschluss der Vorplanung werden die Ausführungsplanung, sowie die Koordinierung der Ver- und Entsorgungsträger im Auftrag des ESW erfolgen. Die Trennung der privaten und öffentlichen Flächen einschließlich Entwässerung der Flächen soll dezent (z. B. durch einzeilige Pflasterreihen, Schlitzentwässerung o. ä.) erfolgen, um den angestrebten platzartigen Gesamteindruck nicht zu stören.

Durch die Instruktion ergab sich eine Erhöhung der Kosten, die durch Einsparungen an anderer Stelle wieder kompensiert werden soll. Damit soll der Kostenrahmen von insgesamt rund 340.000 € eingehalten und die Deckelung der Stadt gemäß BWA-Beschluss vom 15.04.2015 auf 170.000 € eingehalten werden können.

Amt für Brand- und Katastrophenschutz:           
Prinzipiell besteht Einverständnis mit den Planungen. Die gesamte Fläche des Marktplatzes ist, um einen ungehinderten Feuerwehreinsatz sicherzustellen, als Feuerwehranfahrtszone (Bewegungs- und Aufstellfläche) auszuweisen und ggf. zusätzlich mit Zeichen 283 zu beschildern. Parken auch Kurzzeit kann in diesem Bereich nicht vorgesehen werden.    
Der Hinweis wird dem SVA für die verkehrsrechtliche Anordnungen weitergegeben.

Abfallwirtschaft:            
o. E., solange die Fahrbahnbreite 3,50 m beträgt.

Behindertenrat:             
o. E., solange die DIN-Richtlinien für Barrierefreiheit eingehalten werden.

Pflegerin des städt. Grüns Frau Galaske:           
Die vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben.         
Die Bäume auf den Privatgrundstücken (Kinderkrippe, ...) bleiben erhalten, ein Baum vor dem Hochhaus wurde bereits im Rahmen der Umbauarbeiten zum Hochhaus entfernt.

infra fürth gmbh:           
Die vorhandenen Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen einschl. den Hausanschlussleitungen sind den Plänen zu entnehmen und entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere die Gashochdruckleitung. Im Jahr 2016 sollen die sanierungsbedürftige Wasserleitung und die Gasniederdruckleitung ausgewechselt werden.                
Bei Baumpflanzungen ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Gemäß Lageplan sind verschiedene Bäume auf bzw. in unmittelbarer Nähe unserer Versorgungleitungen geplant. Die Baumstandorte sind zu überprüfen und anzupassen.                
Straßenbeleuchtung: Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist zu erneuern und anzupassen. Es ist der Austausch der vorhandenen Beleuchtungskabel und Lichtpunkte und die Installation eines zusätzlichen Lichtpunktes im Bereich Haus Nr. 2 geplant. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 10.000 bis 12.000 € brutto.  
Das Merkblatt für Bauarbeiten von Gas, Wasser-, Strom- und Fernwärmeleitungen der infra fürth gmbh ist zu beachten.

Nach Rücksprache des planenden Büros mit infra können die erforderlichen Abstände zu den Leitungen mit Schutzeinrichtungen baulich geregelt werden. Änderungen an den Baum­standorten sind daher nicht mehr erforderlich.

Jugendamt:      
Gemessen an den Kriterien zur Kinderfreundlichkeit bestehen gegen die Gestaltung keine Einwände. Im Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 3 ist ein Kindergarten geplant.

Kabel Deutschland:                      
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen, deren Lage auf den Plänen dargestellt ist und die zu schützen sind. Sollten Verlegungen erforderlich sein, so benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn den Auftrag.

Liegenschaftsamt:         
Unter der Voraussetzung, dass keine Privatflächen entstehen, die vom Liegenschaftsamt zu verwalten sind, wird zugestimmt.

Pfleger der Fuß- und Radwege Herr Riedel:     
Der Umgestaltung wird zugestimmt. Das ESW wird gebeten, für die Fahrradabstellanlagen ein vom ADFC zertifiziertes System einzusetzen.

Polizeiinspektion Fürth:            
o. E.

Stadtheimatpflegerin Frau Jungkunz:  
Der Maßnahme wird zugestimmt.

Straßenverkehrsamt (telefonisch):      
o. E.

Telekom Deutschland GmbH: 
Die vorhandenen und geplanten Telekommunikationsanlagen sind aus der Anlage ersichtlich. Durch die Änderung der Grundstücksgrenzen kommen unsere bestehenden Tele­kom­mu­ni­kations­anlagen auf Privatgrund zu liegen. Sie sind im Vorgriff dinglich zu sichern.       
Weitere Angaben können erst gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne mind. 3 Monate vor Baubeginn vorliegen. Für die Anpassung von Schachtabdeckungen etc. bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Pflanzstandorte sind so zu wählen, dass ein Mindestabstand von 2,50 m eingehalten wird. Bei Nicht­einhaltung bitten wir Sie und rechtzeitig zu verständigen, damit geeignete Schutz­maßnahmen koordiniert vorgenommen werden können. 

Versatel:            
Keine Leitungen vorhanden..


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

340.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan