Der Vortrag des Referenten
diente zur Kenntnis. Der Lageplan des ESW vom
26.3.2015 zur Gestaltung der Albrecht-Dürer-Straße wird als Vorplanung
beschlossen. |
Das Evangelische Siedlungswerk Bayern (ESW) hat die angrenzenden Anwesen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 277a – 3. Änderung neu strukturiert und umgestaltet bzw. modernisiert. Zur Verbesserung der Gestaltqualität im öffentlichen Straßenraum und der Verkehrssicherheit soll im Eingangsbereich der Albrecht-Dürer-Straße ein sogenannter Marktplatz entstehen. Die Eigentumsverhältnisse sollen dabei der neuen Gestaltung folgend angepasst werden. Die künftige öffentliche Straße soll geradlinig entlang der blau und rot eingezeichneten Grenze verlaufen, die rot schraffierte Fläche kann an das ESW abgegeben werden
Im Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 2 befindet sich eine Kinderkrippe, im mehrgeschossigen Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 3 ist im Erdgeschoss ein Kindergarten geplant
Der Plan wurde im Juli 2015 instruiert, die Instruktion ergab folgende Ergebnisse:
Baureferat:
Die Umgestaltung wird begrüßt. Die vorhandenen Baum- und Gehölzbestände
sind gemäß RAS-LP-4 zu schützen. Die Ausführungsstandards für Baumpflanzungen
der Stadt Fürth und die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 sind zu
beachten. Die einzelnen Pflanzgruben sind zur Vergrößerung des durchwurzelbaren
Raumes mit Wurzelgräben zu versehen. Eine enge Abstimmung mit dem
Grünflächenamt ist erforderlich.
Es befindet sich ein städtischer Mischwasserkanal in der Fläche. Der Kanal darf nicht überbaut werden, ein Mindestabstand von 2,50 m ist einzuhalten, auch für Bäume. Es wird darauf hingewiesen, dass der städtische Kanal in diesem Bereich noch nicht vermessen wurde und deshalb die Lage nur ungefähr dargestellt ist.
Eine Kostenschätzung liegt vom planenden
Ingenieurbüro bereits vor. Für die an das Evangelische Siedlungswerk zu
veräußernde Fläche ist ein Entwidmungsverfahren erforderlich.
Da der Marktplatz als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt werden soll, ist im
Regelfall auf eine Zonierung von Verkehrsflächen zu verzichten. Dies sollte bei
der Ausführung der beiderseits geplanten Rinnen beachtet werden. Es sind
Baumscheiben wie in der Fußgängerzone zu verwenden.
Da keine bauliche Trennung zwischen Privatflächen und öffentlichen Flächen
vorgesehen ist, ist die Ableitung des Oberflächenwassers vertraglich zu regeln.
Bei der derzeitigen Planung können keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Aus Sicht der Beitragsverrechnung wird deshalb empfohlen, entweder das ganze Viertel zu erreichen oder innerhalb der nächsten beiden Jahre verbindlich den Weiterausbau beschließen zu lassen und auszuführen.
Nach
Beschluss der Vorplanung werden die Ausführungsplanung, sowie die Koordinierung
der Ver- und Entsorgungsträger im Auftrag des ESW erfolgen. Die Trennung der
privaten und öffentlichen Flächen einschließlich Entwässerung der Flächen soll
dezent (z. B. durch einzeilige Pflasterreihen, Schlitzentwässerung o. ä.)
erfolgen, um den angestrebten platzartigen Gesamteindruck nicht zu stören.
Durch
die Instruktion ergab sich eine Erhöhung der Kosten, die durch Einsparungen an
anderer Stelle wieder kompensiert werden soll. Damit soll der Kostenrahmen von
insgesamt rund 340.000 € eingehalten und die Deckelung der Stadt gemäß
BWA-Beschluss vom 15.04.2015 auf 170.000 € eingehalten werden können.
Amt
für Brand- und Katastrophenschutz:
Prinzipiell besteht Einverständnis mit den Planungen. Die gesamte Fläche
des Marktplatzes ist, um einen ungehinderten Feuerwehreinsatz sicherzustellen,
als Feuerwehranfahrtszone (Bewegungs- und Aufstellfläche) auszuweisen und ggf.
zusätzlich mit Zeichen 283 zu beschildern. Parken auch Kurzzeit kann in diesem
Bereich nicht vorgesehen werden.
Der Hinweis wird dem SVA für die
verkehrsrechtliche Anordnungen weitergegeben.
Abfallwirtschaft:
o. E., solange die Fahrbahnbreite 3,50 m beträgt.
Behindertenrat:
o. E., solange die DIN-Richtlinien für Barrierefreiheit eingehalten werden.
Pflegerin
des städt. Grüns Frau Galaske:
Die vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben.
Die Bäume auf den Privatgrundstücken
(Kinderkrippe, ...) bleiben erhalten, ein Baum vor dem Hochhaus wurde bereits
im Rahmen der Umbauarbeiten zum Hochhaus entfernt.
infra
fürth gmbh:
Die vorhandenen Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen einschl. den
Hausanschlussleitungen sind den Plänen zu entnehmen und entsprechend zu
berücksichtigen, insbesondere die Gashochdruckleitung. Im Jahr 2016 sollen die
sanierungsbedürftige Wasserleitung und die Gasniederdruckleitung ausgewechselt
werden.
Bei Baumpflanzungen ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Gemäß
Lageplan sind verschiedene Bäume auf bzw. in unmittelbarer Nähe unserer
Versorgungleitungen geplant. Die Baumstandorte sind zu überprüfen und
anzupassen.
Straßenbeleuchtung: Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist zu erneuern und
anzupassen. Es ist der Austausch der vorhandenen Beleuchtungskabel und
Lichtpunkte und die Installation eines zusätzlichen Lichtpunktes im Bereich
Haus Nr. 2 geplant. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 10.000 bis 12.000
€ brutto.
Das Merkblatt für Bauarbeiten von Gas, Wasser-, Strom- und Fernwärmeleitungen
der infra fürth gmbh ist zu beachten.
Nach
Rücksprache des planenden Büros mit infra können die erforderlichen Abstände zu
den Leitungen mit Schutzeinrichtungen baulich geregelt werden. Änderungen an
den Baumstandorten sind daher nicht mehr erforderlich.
Jugendamt:
Gemessen an den Kriterien zur Kinderfreundlichkeit bestehen gegen die
Gestaltung keine Einwände. Im Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 3 ist ein
Kindergarten geplant.
Kabel
Deutschland:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen, deren Lage auf den
Plänen dargestellt ist und die zu schützen sind. Sollten Verlegungen
erforderlich sein, so benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn den
Auftrag.
Liegenschaftsamt:
Unter der Voraussetzung, dass keine Privatflächen entstehen, die vom
Liegenschaftsamt zu verwalten sind, wird zugestimmt.
Pfleger
der Fuß- und Radwege Herr Riedel:
Der Umgestaltung wird zugestimmt. Das ESW wird gebeten, für die
Fahrradabstellanlagen ein vom ADFC zertifiziertes System einzusetzen.
Polizeiinspektion
Fürth:
o. E.
Stadtheimatpflegerin
Frau Jungkunz:
Der Maßnahme wird zugestimmt.
Straßenverkehrsamt
(telefonisch):
o. E.
Telekom
Deutschland GmbH:
Die vorhandenen und geplanten Telekommunikationsanlagen sind aus der Anlage
ersichtlich. Durch die Änderung der Grundstücksgrenzen kommen unsere
bestehenden Telekommunikationsanlagen auf Privatgrund zu liegen. Sie sind
im Vorgriff dinglich zu sichern.
Weitere Angaben können erst gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne
mind. 3 Monate vor Baubeginn vorliegen. Für die Anpassung von
Schachtabdeckungen etc. bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Pflanzstandorte sind so zu wählen, dass ein Mindestabstand von 2,50 m
eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung bitten wir Sie und rechtzeitig zu
verständigen, damit geeignete Schutzmaßnahmen koordiniert vorgenommen werden
können.
Versatel:
Keine Leitungen vorhanden..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
340.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan