Die straßenrechtlichen Verfahren gemäß Vorlage der Verwaltung vom 27.11.2015
werden beschlossen.
1. Brünnleinsweg
„Als Ortsstraße wird das Grundstück Fl.Nr. 104/1 Gem. Dambach gewidmet.
Als Eigentümerweg mit
Widmungsbeschränkung „Fußweg“ werden die Grundstücke Fl.Nr. 104/15 und
105/6 Gem. Dambach gewidmet.
(Stichstraße zu den Anwesen Brünnleinsweg 122, 122a, 124, 124a, 124b, 126, 126a, 126b, 126c, 128, 128a und 128b).“
(Die Stichstraße wurde fertiggestellt und kann gewidmet werden.)
2. Grundigpark
„Als Ortsstraße werden die Grundstücke Fl.Nrn. 190/2, 190/3 und 190/4 der Gem. Dambach (Grundigpark) gewidmet.“
(Die Straße wurde fertiggestellt und kann gewidmet werden.)
3. Nordring
„Als Ortsstraße werden die Grundstücke 348/3, 348/4 und 348/7 der Gem. Sack (Nordring 42 bis 60 a) gewidmet.“
(Die Straße wurde fertiggestellt und kann gewidmet werden.)
4. Hasellohweg
„Eine Teilfläche des als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut i.S.d. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG) gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 706/136 Gem. Unterfarrnbach wird zur Ortsstraße aufgestuft.
Als Ortsstraße werden die Grundstücke Fl.Nrn. 812/7 und 813/7 der Gem. Fürth und eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 706/136 der Gem. Unterfarrnbach (Hasellohweg zwischen Am Hasensprung und Hasellohweg 6) gewidmet.“
(Die Widmung ist der veränderteren Verkehrsbedeutung anzupassen.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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4 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.