1. Der
Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt die geänderte Entwurfsplanung und ein nochmaliges Instruktionsverfahren.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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BWA: Auswahl von Variante 4 zur
Weiterbearbeitung |
13.02.08 |
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x |
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12 |
2 |
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Im BWA am 13.02.2008 wurde für die Neugestaltung des Hallplatzes im Bereich des Amtsgerichtes und der Kirche Unsere Liebe Frau Variante 4 zur Weiterbearbeitung ausgewählt und im April 2010 das Instruktionsverfahren durchgeführt. Die seinerzeit eingegangenen Anregungen wurden soweit erforderlich oder sinnvoll in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Nachdem die erforderlichen finanziellen Mittel für die
Umsetzung der Baumaßnahme zunächst nicht zur Verfügung standen, wurden die
Planungen zur Platzgestaltung vorerst nicht fortgeführt. Nach der
Fertigstellung der Baumaßnahmen im Bereich der Neuen Mitte ist nun eine
Umsetzung der Neugestaltung des Hallplatzes für das Jahr 2019 angedacht. Da die
Vorstellung der Planung schon einige Zeit zurückliegt, hier nochmals eine kurze
Zusammenfassung der Entwurfsgedanken:
Derzeit ist der Bereich vorwiegend von Verkehr und
Stellplätzen, die relativ ungeordnet über das gesamte Areal verteilt sind,
geprägt und der dominierenden Wirkung der stark befahrenen Königstraße
ausgesetzt; der Bereich bietet - abgesehen von der Grünfläche - nur wenig
Aufenthaltsqualität.
Darüber hinaus besitzen die architektonisch herausragenden Gebäude kein ihrer Bedeutung angemessenes Vorfeld. So stellt sich der Vorplatz der Kirche derzeit als eine ungestaltete asphaltierte Fläche dar, die tagsüber als Parkfläche für Kirchenmitarbeiter dient. Die Kirchenrückseite steht übergangslos im asphaltierten Verkehrsraum und hat keinerlei Umfeld, das der schlichten Eleganz der Klenze-Kirche gerecht wird.
Der Platz vor dem Amtsgericht wird als Fläche für
Senkrechtparkplätze mit der erforderlichen Zufahrt genutzt, auf der
„Restfläche“ stehen die Buswartehäuschen.
Wesentlicher Planungsgedanke war die Schaffung eines
Platzes, der sowohl einen städtebaulichen Zusammenhang zwischen den einzelnen
Bauwerken herstellt als auch die Individualität der Einzelgebäude
unterstreicht. Jedes Gebäude erhält, wie auch das Stadttheater, einen eigenen
Vorplatz, der die Bedeutung und die Architektur des jeweiligen Bauwerkes
unterstreichen soll. Diese Vorbereiche sind in eine einheitlich gepflasterte
Gesamtfläche eingebettet, die einen übergeordneten Zusammenhang schafft und die
einzelnen Elemente zu einer Platzfolge verbindet.
Die Verwendung von Natursteinmaterialien und eine abgestimmte Möblierung sollen zu einem hochwertigen Erscheinungsbild beitragen. Ergänzend dazu soll ein Beleuchtungskonzept ausgearbeitet werden, das die denkmalgeschützte Bebauung auch im nächtlichen Stadtbild zur Geltung bringt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Parkplätze im Bereich
an der Alexanderstraße zu konzentrieren. Dabei soll durch ausreichend große
offene Baumscheiben und wirksame Baumschutzmaßnahmen während der Bauzeit ein
weitgehender Erhalt der bestehenden Gehölze gewährleistet werden. Zusätzlich
sollen einige neue Bäume gepflanzt werden, so dass eine durchgrünte
Stellplatzanlage mit ca. 30 Stellplätzen entsteht. Die bestehende Grünfläche,
die ihren Charakter als wohnungsnahe ruhige Grünanlage bewahren soll, wird
etwas in Richtung Kirche verlagert. Sie kann dabei in ihrer Größe nicht ganz
erhalten werden, dafür sollen im Bereich der bestehenden und geplanten Bäume
zwischen den Parkflächen deutlich größere unversiegelte Flächen (ca. 300 qm)
als bepflanzte Baumscheiben angelegt werden. Durch die Konzentration der
Stellplätze an der Alexanderstraße gelingt es, die gesamte verbleibende
Platzfläche vollständig von Stellplätzen und Parksuchverkehr frei zu halten. Dadurch
werden die Voraussetzungen für eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen, die
vorher nicht möglich war. Nur während des Gottesdienstes kann ausnahmsweise der
Kirchenvorplatz zum Parken genutzt werden.
Der Kirchenvorplatz soll eine Oberflächengestaltung erhalten, die das Raster aus der Architektur des Gebäudes aufgreift und in Form einer Bänderung auf der Pflasterfläche fortsetzt. Im Rahmen der Neugestaltung wird der Seiteneingang mit einer Rampe barrierefrei zugänglich gemacht.
Die Vorfläche vor dem Amtsgericht fällt derzeit stark zur Königstraße ab.
Im vorliegenden Entwurf wird dieser Höhenunterschied als gestalterisches Element herausgearbeitet. Unter Bezugnahme auf die Situation vor dem Stadttheater soll die Vorfläche aus der Fläche herausgeklappt und die Höhendifferenz durch Stufen bzw. terrassierte Grünflächen mit Sitzstufen ausgeglichen werden.
Ein wesentlicher Aspekt für die Entwurfsplanung war die Berücksichtigung der Anforderungen der Kirchweih. Da keine Alternativstandorte zur Aufstellung des Autoscooters gefunden werden können, muss das Fahrgeschäft an seinem derzeitigen Standort vor dem Amtsgericht verbleiben. Eine raumwirksame Bepflanzung ließe sich daher nur durch die Aufstellung von Kübelpflanzen erreichen, die dann bei Bedarf weggeräumt werden könnten.
Bei der Anlage der vorgeschlagenen Pflanzflächen oder terrassierten Beete muss von einer wechselnden Bepflanzung wie z. B. Schmuckpflanzungen aus Sommerblumen oder Rasen (ggf. Rollrasen) ausgegangen werden, die während der Kirchweih vom Autoscooter überbaut werden und in der nächsten Vegetationsperiode erneuert werden müssen. Mit erhöhten Unterhaltskosten ist daher zu rechnen.
Aufgrund der mittlerweile geänderten Busführung in der Innenstadt kann das Buswartehäuschen in der Hallstraße entfallen. In der weiteren Planung soll geprüft werden, ob mögliche Entlastungen im Kreuzungsbereich Friedrichstraße – Königstraße zu einem Rückbau der Straßenverkehrsfläche führen können. Die in vorhergehenden Planungen bereits angedachte deutliche Verbreiterung des Gehwegs mit der geplanten Pflanzung von drei kleinkronigen Bäumen am rückwärtigen Bereich der Kirche könnte in diesem Fall verwirklicht werden.
Wegen des bereits länger zurück liegenden Instruktionsverfahrens und den teilweise geänderten Planungsvorgaben (geänderte Busführung in der Innenstadt) soll die Beteiligung nochmals durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurfsplan Neugestaltung Hallplatz vom November 2015