1.
Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2015-2019 grundsätzlich zu. Das
Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen,
die sich aus den Haushaltsberatungen 2016 ergeben. Der so veränderte Finanzplan
stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2016 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5
KommHV-Kameralistik dar.
2.
Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2016
entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um
·
die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften,
·
die für 2016 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens (4 717 T€) nicht
in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2015-2019
2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2015-2019