Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt zu,
Schülerinnen, Schüler und Studierende mit BAföG-Bezug ab 01.10.2016 in den Kreis der
Fürth-Pass-Berechtigten aufzunehmen.
Schüler, Schülerinnen und Studierende mit BAföG-Bezug sind nicht berechtigt,
Mobilitätstaler zu erhalten.
Auch Erwachsene, die Meister-Bafög in Vollzeit erhalten, werden in den Kreis der Fürth-Pass-Berechtigten aufgenommen; ebenfalls ohne die Berechtigung, Mobilitätstaler zu erhalten.
Mit Antrag der SPD-Fraktion vom 22.04.2015 wurde die Verwaltung gebeten darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, den Fürth-Pass auf Studierende, die BAföG beziehen, auszuweiten. Dieser Antrag wurde im Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 28.10.2015 behandelt.
Vergünstigungen mit dem Fürth-Pass erhalten derzeit Fürther Bürgerinnen und Bürger, die
- Leistungen nach dem SGB II,
- Wohngeld
- SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung),
- Asylbewerberleistungsgesetz
- wirtschaftliche Jugendhilfe
beziehen.
Bei der Vorbereitung der Umsetzung wurde ergänzend über den
Personenkreis der Schülerinnen und Schüler mit BAfög-Bezug, sowie über
Erwachsene mit Meister-BAfög diskutiert, deren Einkommen mit den Leistungen der
bisherigen Fürth-Pass-Berechtigten vergleichbar sind.
Insbesondere die Vergünstigungen des Stadttheaters (Karten an der Abendkasse für 1 €) sind für diesen Personenkreis von Interesse.
Studierende, Schülerinnen und Schüler erhalten keine Berechtigung zum Erhalt von Mobitalern, da es für sie ein günstiges Semesterticket bzw. Schülerticket gibt.
Die Anzahl der Berechtigten ist nicht exakt ermittelbar. Demzufolge kann betragsmäßig nicht eingeschätzt werden, wie sich dies auf die Einnahmehaushalte der öffentlichen Einrichtungen auswirkt, da dies entscheidend auch davon abhängt, wie die Angebote letztlich genutzt werden.
Die Erweiterung des Personenkreises der Fürth-Pass-Berechtigten wurde mit den privaten Partnern (Freibad, Apotheken) abgesprochen und das Einvernehmen hierfür wurde hergestellt.
Das Sozialreferat befürwortet ausdrücklich, die Ausweitung des Kreises der Berechtigten in der vorliegenden Form.
Durch einen entsprechenden Vermerk (Stempel) auf dem Fürth-Pass kann der Bezug von Mobitalern für Schülerinnen, Schülern und Studierende ausgeschlossen werden.
Berechtigt sind alle Schülerinnen, Schüler und Studierende, die einen BAföG-Bescheid vorlegen und in Fürth gemeldet sind, sowie Erwachsene, die Meister-Bafög in Vollzeit erhalten.
Das Schulverwaltungsamt ist grundsätzlich zuständig für alle Schülerinnen, Schüler,und Erwachsene mit Meister-BAfög.
Die Bürgerinformation ist zuständig für die Ausstellung der Fürth-Pässe für Studierende mit BAfög-Berechtigung.
Die Umsetzung erfolgt
zum 01.10.2016
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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