Betreff
Verbreiterung des Rad- / Fußweges im Pegnitztal zw. Karlsteg und Röllingersteg (R518) - Sachstandsbericht
Vorlage
SpA/381/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.


Anlass:

Der derzeit rund 2,20 m breite gemeinsame Rad- und Fußweg entlang der Pegnitz zwischen Karlsteg und Röllingersteg ist in Spitzenzeiten überlastet, auf der Trasse konkurrieren Radfahrer mit Fußgängern um den knappen Raum. Daher soll der Weg zwischen Karlsteg und Röllingersteg auf 4,00 m verbreitert werden.

 

Das Gesamtaufkommen liegt bei 3.286 Radfahrern am Tag und 1.841 Fußgängern am Tag. In der Spitzenstunde wurden im Juli 2011 dort insgesamt 488 Radfahrer und Fußgänger gezählt (26.07.2011: 18:45 – 19:45 Uhr zwischen Röllingersteg und Ufersteg). Das Verkehrs­auf­kommen ist so hoch, dass gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Empfehlungen für Fußgänger­verkehrs­anlagen (EFA) eine getrennte Führung von Radfahrern und Fußgängern erforderlich wäre. Gegen eine getrennte Führung spricht jedoch der große Flächenverbrauch in diesem sensiblen Gebiet.

Projektbeschreibung:

Die Trasse befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet und im Überschwemmungs-bereich der Pegnitz.

 

Lageplan

 

Ein Teil der geplanten Trasse befindet sich unmittelbar zu bzw. innerhalb (ca. 425 qm) einer 13d-Fläche (gesetzlich geschütztes Biotop; Bereich Karlsteg).

13d-Fläche

Westlich des Pappelsteigs und im Kreuzungsbereich beim Röllingersteg existiert auf der Trasse wertvoller alter Baumbestand.

                                                             

Alter Baumbestand

                          

Am Engelhardtsteg                      Am Pappelsteig                                   Am Engelhardtsteg                           Am Pappelsteig

 

Im Kreuzungsbereich zum Pappelsteig würde ein erheblicher Höhenunterschied zwischen Steg, dem Parallelweg und neuem Weg entstehen, wodurch eine Anpassung des Steges notwendig werden würde.

 

                                              

Grunderwerb

Teile der Trasse befinden sich auf Privatgrund, es wird Grunderwerb von ca. 745 qm nötig (3 Teilflächen zu 210, 275 und 260 qm). Etwa zwei Drittel des Weges befinden sich innerhalb von Munitionsverdachtsflächen.

 

Die Wegelänge beträgt ca. 1000 m, die geplante Ausbaubreite liegt bei 4,00 m (Asphalt).

Gesamtflächeninanspruchnahme: ca. 5000 qm (4000 qm Weg zzgl. Randbereiche 2x 0,50 m)

An der Instruktion im Juli wurden insgesamt 23 Dienststellen beteiligt (inkl. Pflegern), am 03.08. fand zusätzliche eine Ortsbegehung mit TfA, GrfA, SpA/Vpl und OA statt.

 

Instruktionsergebnis und Einwände

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird die Wegverbreiterung kritisch gesehen, weil von der Maßnahme naturschutzfachlich wertvolle Baumbestände sowie biotopkartierte, nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen im Landschaftsschutzgebiet betroffen sind. Für das weitere Vorgehen werden folgende Nachweise benötigt:

Eine artenschutzrechtliche Untersuchung (saP) zum Nachweis von artenschutzrechtlichen Auswirkungen der unumgänglichen Eingriffe bzw. Benennung von Vermeidungs- und/oder Aus­gleichsmaßnahmen wird nötig. Dafür ist eine ortsgenaue Erfassung des betroffenen Baum­be­standes nach Art, Stammumfang, ökologischer Qualität sowie Zustand zu erbringen. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist ebenfalls erforderlich. Für diese gutachterliche Tätigkeit sind im Ref. V keine Ressourcen vorhanden. Die Vergabe an ein Gutachterbüro erscheint unumgänglich, was weitere Kosten verursacht (voraussichtlich ca. 5.000 €). Ob eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich wird, kann erst mittels der Detail- bzw. Ausbauplanung geklärt werden. Da aber keine Brücken oder Stege angepasst werden müssen und die Verbreiterung sich in etwa auf gleichem Niveau bewegt, könnte die Maßnahme u. U. auch ohne wasserrechtliche Genehmigung realisiert werden. Bereits früher erfolgte Boden­unter­suchungen im Bereich der Espanwiesen machen aushubbegleitende Maßnahmen zur Abfall­deklaration notwendig (Schwermetalle Kupfer und Quecksilber), wodurch weitere (bisher nicht bekannte) Kosten entstehen.

Die Baustelle kann nur über Kutzer-/Wiesenstraße angedient werden, da der Steg über den Landgraben, sowie Karl-, Engelhardt- und Röllingersteg nur eine Maximalbelastung bis 5 t erlauben. Zur Andienung der Baustelle wurde vorgeschlagen, eine Bautrasse parallel über die Wiesen zu „Hinter den Gärten“ und Pappelsteig anzulegen. Dies erscheint wegen des großen zusätzlichen Eingriffs hoch problematisch. Stattdessen wird erwogen, die Wege bauzeitlich zu sperren, anstatt über die Wiesen zu fahren (vgl. Schrankenlösung an der damaligen Baustelle „Fürther Bogen“ im Regnitztal).

Auf eine Anpassung im Bereich Pappelsteig soll verzichtet werden, der Bestand bleibt (als Engstelle)  erhalten, der Neubau wird entsprechend angepasst.

Nach Auffassung der infra fürth ist zum Ausbau des Rad- und Fußweges keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich, da hierzu bereits parallel jeweils ein beleuchteter R-/F-Weg „An den Gärten“ und im Stadtpark existiert. SpA teilt diese Meinung allerdings nicht, eine entsprechende Beleuchtung des Weges wird ausdrücklich gewünscht. Im Stadtpark darf nicht Rad gefahren werden, ein Umweg über „An den Gärten“ erscheint nicht zumutbar und wird auch momentan von den Radfahrern auf dem Pegnitztalradweg nicht praktiziert. Vielmehr sollte die Gelegenheit genutzt werden, bei einer Verbreiterung auch für eine entsprechende Beleuchtung zu sorgen. Kosten hierfür wurden von der infra fürth nicht mitgeteilt, dürften sich aber auf ca. 60.000 EURO belaufen (eigene Schätzung resultierend aus früheren Anfragen an anderer Stelle). Entlang des Weges verlaufen derzeit keine Versorgungsleitungen, jedoch über/ an den drei enthaltenen Stegen. Im Planungsbereich befindet sich kein städtischer Kanal. Es wird geprüft, ob Fördermöglichkeiten etwa nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie)“ vom 22.09.2015 möglich sind.

Seitens des Behindertenrats wird die gemeinsame Nutzung des Weges abgelehnt und eine getrennte Führung von Radfahrern und Fußgängern gefordert; ähnliches fordert das JgA.

Für den Ausbau des Weges wird Grunderwerb nötig, einige der betroffenen Grundstücke sind derzeit verpachtet. Es wurden vorsorglich alle Pachtverträge für einen 10 m breiten Streifen zum 01.11.2015 gekündigt, nach Abschluss der Bauarbeiten können die Pachtverträge dann bezogen auf die künftigen Grenzen des Geh- und Radweges erfolgen. Die Anfrage des LA bei den betroffenen Grundstückseigentümern ergab noch keine definitive Verkaufsbereitschaft, vielmehr besteht bei den Eigentümern Interesse, (Teil-) Flächen zu einem Preis deutlich über dem Bodenrichtwert für Grünlandflächen lt. Richtwertkarte (derzeit € 3,50) zu veräußern. Sollte eine angemessene Preisfindung ausscheiden, so bestünde auch die Möglichkeit, Flächen zu tauschen.

Überarbeitete Planung nach Instruktion und Ortstermin mit einigen beteiligten Dienststellen

Es wurden 2 Varianten entwickelt. Die zweite Variante wurde jedoch nicht weiter verfolgt (s. u.).

Variante 1

Die Wegbreite beträgt 4,00 m, im Bereich der Stege wird der verbreiterte Weg dem Bestand angepasst, es entsteht beim Karlsteg und am Pappelsteig eine Engstelle.

Keine Niveauangleichung am Pappelsteig. Auf die Rodung der markanten Bäume im Bereich Pappelsteig wird verzichtet, die vorhandenen Geländer am Bestandsweg werden entsprechend angepasst.

Im Abschnitt A zwischen Karlsteg und Pappelsteig soll der Weg ausschließlich zur Landseite hin verbreitert werden, da im Uferbereich zu wenig Platz und die Uferböschung zu steil ist. Es wären zusätzliche Befestigungsmaßnahmen an der Uferböschung nötig. Auf Grund des Niveauunterschiedes Wiese / Weg soll eine Entwässerungsmulde angelegt werden, diese kann als Ausgleichsmaßnahme dienen (vgl. Plan).

Im Abschnitt B zwischen Pappelsteig und Röllingersteg soll der Weg zu beiden Seiten hin verbreitet werden. Zur Uferseite mittels eines schmalen Streifens (0,70 m), zur Landseite hin um ca. 1,00 m. Am Röllingersteg müsste ein junger Baum gefällt werden, nach Rücksprache mit GrfA ist dies unproblematisch. Der 1,00 m breite, zusätzliche Raum zur Landseite hin ist derzeit mit mittelfristig ersetzbaren Gehölzen / Hecken bewachsen. Diese müssten auf ganzer Länge gerodet und neu angelegt werden.


Flächenverbrauch

Flächenverbrauch in qm

 

Bestand

Planung

Saldo

Abschnitt A

1753

2954

1201 (+)

Abschnitt B

639

1011

  372 (+)

gesamt

2392

3965

1573 (+)

 

 

 

 

 

 

Arbeitsraum Uferseite

Bautrasse Landseite

Abschnitt A

 

0

3700

Abschnitt B

 

250

1245

gesamt

 

250

4945

 

 

Schnitte

 

Schnitt 1 im Abschnitt A (etwa auf halber Strecke zw. Karlsteg und Pappelsteig)

 

Schnitt 2 im Abschnitt B (etwa 40 m östlich vom Pappelsteig)

 

Variante 2 (nicht weiter verfolgt)

Im Abschnitt B schwenkt die Verbreiterung abschnittsweise zur Uferseite. Da hier der Eingriff jedoch größer wäre als bei Variante 1 und bautechnisch auch aufwendiger, erscheint diese Lösung weniger empfehlenswert und wurde nicht weiter verfolgt.

 

Ob der Bestandsweg komplett entfernt und breiter neu aufgebaut wird oder aber abgefräst und angesetzt, ist derzeit noch offen. Die Oberfläche soll in Asphalt ausgeführt werden.

 

Die geschätzten Kosten der Maßnahme liegen noch nicht vollständig vor.

 

·        Baukosten                                                                              angefragt

·        Baustelleneinrichtung                                                        angefragt

·        Erstmalige Herstellung der Beleuchtung                    € 60.000

·        Gutachterkosten geschätzt                                               € 5.000

·        Kosten für Ausgleichsmaßnahmen                                                ?

·        aushubbegleitende Maßnahmen zur Abfalldeklaration       ?

·        Grunderwerb

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 5900.9500

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan vom 03.11.2015 (Datei: Lageplan_Radweg-Pegnitz.pdf)