Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2015 - Wanderwege im Fürther Wiesengrund - TOP 5 des WGA am 05.10.2015
Vorlage
OA/164/2015
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-8
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Wanderwegekonzept nach Abschluss der Überarbeitung dem Umweltausschuss nochmals vorzulegen.


Am 5.10.2015 wurde im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss das Wanderwegekonzept für die Stadt Fürth und den Fürther und Zirndorfer Stadtwald vorgestellt. Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nahm den Vortrag des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis.

 

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit Schreiben vom 15.11.2015 in Bezug auf die in diesem Konzept vorgestellten neu auszuweisenden Wanderwege eine Anfrage hinsichtlich hiervon eventuell ausgehender Beeinträchtigungen für Storchenschutzgebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Die neu geplanten Wanderwege durch die Talräume im Stadtgebiet, die sogenannten „Wasserachsen“ liegen dem OA vor. Die Problematik der Durchschneidung der Storchenschutzgebiete und der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch  Wege ist bekannt und wird aus rein naturschutzfachlicher Sicht problematisch beurteilt, wenngleich das Betreten der Flächen auf den zumeist bereits vorhandenen Wegen grundsätzlich zulässig ist. Eine aufgrund der Ausweisung als Wanderweg verstärkte Nutzung kann gleichwohl nicht im Interesse des Storchenschutzes liegen. Es wurde an Lösungen gearbeitet. Das Konzept wird nun dergestalt modifiziert, dass die Storchenschutzgebiete nicht mehr tangiert werden. Die überarbeitete Trassierung liegt in diesen Bereichen bereits vor. Dadurch sind auch die gravierendsten Problemlagen im Hinblick auf die Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen ausgeräumt. Es verbleiben noch wenige Bereiche, in denen noch Klärungsbedarf im Hinblick auf die Durchschneidung landwirtschaftlicher Grundstücke bzw. ungestörter Bereiche bestehen (z.B. Unterfarrnbach). Hier werden zeitnah Lösungen gesucht werden. Gegebenenfalls sind dafür gemeinsame Ortstermine notwendig. Nach Auskunft von AWS werden die erforderlichen Änderungen in das Gesamtkonzept integriert werden.

Auf die Frage, wie die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen in die Entscheidung mit einbezogen wurden, teilte das beauftragte Planungsbüro Folgendes mit: Die privaten Grundstückseigentümer sind durch ein Schreiben informiert worden, falls deren landwirtschaftliche Nutzflächen durch die Neumarkierung von Wanderwegen betroffen sind. Kontaktdaten für Rücksprachen oder Ablehnung des Vorschlages waren im Schreiben enthalten.

 

Der Umweltausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis. Nach Klärung der letzten konfliktträchtigen Punkte wird das Gesamtkonzept dem Umweltausschuss nochmals vorgelegt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: