Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Wanderwegekonzept nach Abschluss
der Überarbeitung dem Umweltausschuss nochmals vorzulegen.
Am
5.10.2015 wurde im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss das Wanderwegekonzept
für die Stadt Fürth und den Fürther und Zirndorfer Stadtwald vorgestellt. Der
Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nahm den Vortrag des
Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis.
Die
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit Schreiben vom 15.11.2015 in
Bezug auf die in diesem Konzept vorgestellten neu auszuweisenden Wanderwege
eine Anfrage hinsichtlich hiervon eventuell ausgehender Beeinträchtigungen für
Storchenschutzgebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Die
neu geplanten Wanderwege durch die Talräume im Stadtgebiet, die sogenannten
„Wasserachsen“ liegen dem OA vor. Die Problematik der Durchschneidung der
Storchenschutzgebiete und der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Wege ist bekannt und wird aus rein
naturschutzfachlicher Sicht problematisch beurteilt, wenngleich das Betreten
der Flächen auf den zumeist bereits vorhandenen Wegen grundsätzlich zulässig
ist. Eine aufgrund der Ausweisung als Wanderweg verstärkte Nutzung kann
gleichwohl nicht im Interesse des Storchenschutzes liegen. Es wurde an Lösungen
gearbeitet. Das Konzept wird nun dergestalt modifiziert, dass die
Storchenschutzgebiete nicht mehr tangiert werden. Die überarbeitete Trassierung
liegt in diesen Bereichen bereits vor. Dadurch sind auch die gravierendsten
Problemlagen im Hinblick auf die Durchschneidung landwirtschaftlicher
Nutzflächen ausgeräumt. Es verbleiben noch wenige Bereiche, in denen noch
Klärungsbedarf im Hinblick auf die Durchschneidung landwirtschaftlicher
Grundstücke bzw. ungestörter Bereiche bestehen (z.B. Unterfarrnbach). Hier
werden zeitnah Lösungen gesucht werden. Gegebenenfalls sind dafür gemeinsame
Ortstermine notwendig. Nach Auskunft von AWS werden die erforderlichen
Änderungen in das Gesamtkonzept integriert werden.
Auf
die Frage, wie die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen in die
Entscheidung mit einbezogen wurden, teilte das beauftragte Planungsbüro
Folgendes mit: Die privaten Grundstückseigentümer sind durch ein Schreiben
informiert worden, falls deren landwirtschaftliche Nutzflächen durch die
Neumarkierung von Wanderwegen betroffen sind. Kontaktdaten für Rücksprachen
oder Ablehnung des Vorschlages waren im Schreiben enthalten.
Der
Umweltausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis. Nach Klärung der letzten
konfliktträchtigen Punkte wird das Gesamtkonzept dem Umweltausschuss nochmals
vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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