Betreff
Bebauungsplan Nr. 394 6. Änderung; Einmündung Straßäckerweg und Querungshilfe mit Linksabbiegestreifen in der Stadelner Hauptstraße; Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
TfA/166/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Erstellung der Einmündung Straßäckerweg und der Querungshilfe mit Linksabbiegestreifen in der Stadelner Hauptstraße.

 

Die Kosten wurden auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt und werden auf ca. 193.000 € geschätzt. Eine Kostenübernahme in Höhe von bis zu 107.500 € erfolgt durch Dritte.


Der Bebauungsplan Nr. 394 6. Ä. ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ortsüblicher Bekannt-machung in der StadtZeitung Nr. 10 (offizielles Amtsblatt der Stadt Fürth) am 27.05.2015 in Kraft getreten.

 

Planungsgrundsätze für die weitere Straßenentwurfsplanung

Die Erstellung der vorliegenden Entwurfsplanung beinhaltet die von der Stadt Fürth durchzufüh-renden Maßnahmen und basiert auf den Ausführungen in der Begründung zum Bebauungs-plan, sowie den mitgeteilten Abwägungsergebnissen.

 

Straßäckerweg

Begründung zum Bebauungsplan

Das westliche Ende des Straßäckerweges wird Teil des Geltungsbereiches dieser 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 394. Das Erfordernis ergibt sich aus der (Um)gestaltung des Knoten-punktes Stadelner Hauptstraße/ Straßäckerweg entsprechend der planungsbedingt gesteiger-ten Bedeutung der Anbindungsstelle.

Der Bebauungsplan setzt das einbezogene Teilstück als öffentliche Straßenverkehrsfläche fest. Details zur Gestaltung der neuen Anbindungsstelle sind der Erschließungsplanung und dem städtebaulichen Vertrag zu entnehmen. Die Durchfahrtssperre zwischen der Stadelner Haupt-straße und dem Straßäckerweg für den motorisierten Individualverkehr bleibt erhalten und wird durch Poller gesichert (ausgenommen sind demnach z. B. Müllfahrzeuge).

 

Beschreibung der Entwurfsplanung

Da die Durchfahrtssperre erhalten bleiben soll, ist vor dem Einmündungsbereich des Straßäckerweges in die Hartmut-Träger-Straße ein Wendehammer für Pkw gem. den Richtli-nien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) vorgesehen. Rettungs- oder Müllfahrzeugen ist durch Herausnahme der Poller die Durchfahrt auf die Stadelner Hauptstraße möglich.

 

Die Planung des Einmündungsbereiches in die Stadelner Hauptstraße orientiert sich an den Er-fordernissen der Straßen im angrenzenden Baugebiet und der vorhandenen Bebauung. Der An-schluss an den Straßäckerweg nimmt mit Gesamtbreiten der Verkehrsfläche von 5,50 bis ca. 5,80 m den Bestand auf.

 

 

Stadelner Hauptstraße

Begründung zum Bebauungsplan

Der vorgesehene verkehrliche Anschluss des Plangebietes an die Stadelner Hauptstraße macht es erforderlich, den angrenzenden Teilbereich der Hauptverkehrsstraße in den Plangeltungsbe-reich einzubeziehen. Die Stadelner Hauptstraße war im in Rede stehenden Bereich bislang nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt, sodass das Plangebiet des Baubauungsplanes Nr. 394 im Rahmen dieser 6. Änderung um den angrenzenden Teilbereich der Stadelner Haupt-straße geringfügig erweitert wird. Die Grenzen des Einbezuges orientieren sich an den Platzbe-darfen der erforderlichen Umbaumaßnahmen zu Schaffung einer Mittelinsel mit Fahrstreifenver-satz und einer Linksabbiegehilfe. Der östliche Fahrstreifen muss dementsprechend nach Osten verzogen werden.

 

Beschreibung der Entwurfsplanung

 

Der Einbau von Mittelinsel und Linksabbiegehilfe erfolgt durch das Verziehen der jeweils an-kommenden Fahrspur. Da die Erfordernis der Linksabbiegespur nicht aus Gründen der Lei-stungsfähigkeit, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit besteht, wurde die Mindestauf-stellstecke von 10 m vorgesehen. Die durchgehenden Fahrspuren bleiben mit 3,50 m Breite, wie im Bestand vorhanden, erhalten.

 

Die Ausführung der Mittelinsel soll gem. Abwägungsergebnis im Bebauungsplanverfahren in Form einer ungesicherten Querungsstelle erfolgen. Die Belange der Barrierefreiheit sind durch die vorgesehenen taktilen Bodenindikatoren berücksichtigt.

 

Eine Kombination aus Absenkungen für mobilitätseingeschränkte Personen und Radfahrer sieht die DIN 32984 nicht vor. Es erfolgte jedoch eine Verlängerung der Nullabsenkung im Bereich der Mittelinsel (Furtbreite 5 m), wobei hierbei ein verantwortungsbewusstes Miteinander zwi-schen mobilitätseingeschränkten und Rad fahrenden Personen vorausgesetzt werden muss. Eine Vorfahrtsberechtigung Rad fahrender gegenüber behinderten Menschen darf und kann keinesfalls abgeleitet werden.

 

Auf der Westseite vor dem Anwesen Stadelner Hauptstraße 127 wurde die Nullabsenkung von der Regelbreite 1 m auf die geforderte 3-fache Länge vergrößert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

193.000

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9532+9533

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan; Anlage 2: Regelquerschnitte Straßäckerweg