1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Aufgrund des hohen Siedlungsdrucks im Bereich der Stadt
Fürth und des bestehenden Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan im
Bereich des Reichsbodenfeldes (Nr. 278 neu) soll nun der Bebauungsplan Nr. 278
b (Roggenweg) als weiterer Bauabschnitt aufgestellt werden.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches kann dem als Anlage beigefügten
Plan entnommen werden.
Für das gesamte Reichsbodenfeld wurde am 08.11.1989 ein
genereller Beschluss zur abschnittsweisen Aufstellung von Bebauungsplänen
gefasst und im Amtsblatt der Stadt Fürth am 11.12.1989 veröffentlicht.
Ein Bauträger verfügt nun über die Grundstücke Fl. Nr. 443 Gem. Da, Fl. Nr.
1306 Gem. Fü und 1306/2 Gem. Fü zwischen dem Roggenweg, dem Mohnweg, der
Breslauer Str. und der westlich davon gelegenen Bebauung; der Bauträger
beabsichtigt hier eine kleinteilige Wohnbebauung mit Reihen-und Doppelhäusern
zu realisieren.
Da sich die Grundstücke derzeit im Außenbereich befinden, ist
hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Der Bebauungsplan soll
eine städtebaulich strukturierte Bebauung und eine gesicherte Erschließung
gewährleisten. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sind u. a. die naturschutzrechtlichen
Belange (Artenschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung) sowie der Lärmschutz
zur Breslauer Str. zu berücksichtigen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth ist der betreffende Bereich
als Wohnbaufläche dargestellt. Somit ist die Entwicklung des Bebauungsplanes
auf der Grundlage des Flächennutzugsplanes gewährleistet.
Im Zuge einer Zustimmungserklärung wurde mit dem Bauträger vereinbart, dass
dieser alle durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden externen
Kosten übernehmen wird. Darüber hinaus ist der Bauträger bereit, mit der Stadt
Fürth einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen. Die Kosten
für die notwendigen Gutachten einschließlich der daraus resultierenden
Maßnahmen (z. B. Schallschutzgutachten / konkrete Schallschutzmaßnahmen)
übernimmt der Bauträger.
Auch die Kosten für die Planung und Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen
werden von dem Bauträger übernommen.
Somit sollte unter Berücksichtigung des hohen Siedlungsdrucks in der Stadt Fürth
und des bestehenden Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan im Bereich
des Reichsbodenfelds der Bebauungsplan Nr. 278b Roggenweg als weiterer
Bauabschnitt aufgestellt werden. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches
kann dem als Anlage beigefügten Plan entnommen werden.
In der Sitzung am 01.02.16 hat der Baubeirat dem Planungsverfahren
grundsätzlich zugestimmt.
Als nächster Planungsschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vorgesehen. Diese soll nach der Sommerpause durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Planblatt mit dem Geltungsbereich zur Aufstellung des Bebauungsplanes 278b